Rede · 29.09.2005 Änderung des Landesbeamtengesetzes (Heilfürsorge)

Auf einer Pressekonferenz hat der Innenminister der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass mit der geplanten Gesetzesänderung jährlich rund zwei Millionen Euro Einnahmen für den Landeshaushalt zu erwarten sind. Ich hätte mir daher gewünscht, dass der zu erwartenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auch der Vorlage zu entnehmen gewesen wäre. Man mag diesen Kritikpunkt als Formalie abtun, aber die Senkung der Kosten ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der springende Punkt, deshalb legt die Landesregierung doch die Novelle vor.

Inhaltlich hätte ich der schwarz-roten Regierung etwas mehr Entschlossenheit gewünscht. Inwieweit es sich hier um eine Maßnahme zur Kostendämpfung handelt, wie es lapidar im Entwurf heißt, muss sich erst noch zeigen. Es ist zunächst nur eine Kostenüberwälzung vom Land auf die Polizistinnen und Polizisten bzw. von den Kommunen auf die Kolleginnen und Kollegen von den Berufsfeuerwehren. Andererseits werden die einzelnen Beamten nur moderat belastet. Dass sie sich, wie andere Beamte schon länger, an den Gesundheitskosten beteiligen, bedeutet keine einseitige Benachteiligung.
Künftig sollen sie sich mit 1,4% ihres Grundgehalts an den Kosten der Heilfürsorge beteiligen – zwischen 11,50 Euro und 85 Euro im Monat.

Angesichts der grundlegenden gesellschaftspolitischen Debatten über die Zukunft eines solidarischen Gesundheitssystems wirkt der Entwurf aber kleinmütig; es geht um eine kleine Stellschraube in einem großen System. - Soll heißen, die im Bundestagswahlkampf geführte Diskussion, um die Reform unserer sozialen Sicherungssysteme muss zu einem Ergebnis geführt werden. Für uns heißt dies wiederum: Keine Umverteilung von unten nach oben und keine einseitigen Lösungen zu Lasten der Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher bevorzugt der SSW in der Debatte um die Gesundheitsreform das Modell der Bürgerversicherung, weil sie unseren Vorstellungen am nächsten kommt.

Aber lassen wir die Kirche im Dorf: Wir wissen alle, dass dem Gestaltungsspielraum der Länder enge Grenzen gesetzt sind. Der vorliegende Entwurf ist ein Versuch, unter den gegebenen rechtlichen und haushaltspolitischen Rahmenbedingungen kurzfristig wieder Spielräume für Beförderungen in der Landespolizei zu schaffen. Der Beförderungsstau ist enorm, vor allem im mittleren Dienst. Auf die vorgeschlagene Art und Weise bekommen wir für kurze Zeit Luft. Wie sehen aber die Perspektiven aus? Hier müssen wir weiter diskutieren.

Daher haben wir aber auch Verständnis für die kritischen Stimmen, die bei dem vorliegen-den Gesetzentwurf von einer Mogelpackung sprechen. Da hilft es nichts zu sagen, dass die Situation in anderen Bundesländern noch gravierender aussieht. Die Frustration ist groß unter den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie fühlen sich verschaukelt und nicht ernst genommen – zum einen wegen der geltenden Beurteilungsrichtlinien, zum anderen wegen der geforderten Eigenbeteiligung, die ja in Wirklichkeit nur dazu führt, dass Polizeibeamte ihre eigene Beförderung finanzieren.
Es gibt keine einfachen Lösungen dieses Problems, so lange das Beamtensystem so ist, wie es ist. Was hilft, ist aus unserer Sicht aber der Dialog mit den Betroffenen und das Bestreben zu partnerschaftlichen Lösungen zu kommen.

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