Rede · 24.09.2004 Änderung des Rundfunkgesetzes

Was lange währt, wird endlich gut. Nach gut einem halben Jahr liegt nun endlich die endgültige Fassung der Änderung des Landesrundfunkgesetzes vor. So lange wie an diesem Thema gebügelt wurde, ist nun auch ein ziemlich knitterfreier Vorschlag dabei herausgekommen.

Erfreulich ist, dass die Authentizität der Regionalfenster besser gesichert werden kann durch die Ergänzung des §21. Im Zuge der schriftlichen und mündlichen Anhörung ist die Formulierung des neuen Absatzes 3 genau ausgefeilt worden, um der Intention des CDU-Antrages gerecht zu werden und gleichzeitig die Attraktivität für die Anbieter zu wahren. Das Resultat ist, dass Berichte über Schleswig-Holstein auch in Schleswig-Holstein entstehen müssen.

Durch die Erweiterung des § 53 wird nun auch die kulturelle Filmförderung in das Blickfeld der ULR gerückt. Es gibt eine aktive Film- und Medienkultur in Schleswig-Holstein und die Förderung dieser ist sicherlich auch mit Blick auf den ersten Kulturwirtschaftsbericht wünschenswert.

Weiterhin wird nun auch die ULR ermächtigt über die Medienforschung hinaus, ein Gütesiegel zu erteilen. Dies soll jedoch nicht als Konkurrenz zur Stiftung Warentest verstanden werden, sondern mit Blick auf die Einführung des digitalen Fernsehens ist es wünschenswert, besonders bedienungsfreundliche und qualitativ hochwertige Empfangsgeräte mit einem Gütesiegel auszeichnen zu können.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Vorstoß der CDU die richtige Stoßrichtung aufweist, der Vorschlag des Ausschusses entspricht aber eher unseren Vorstellungen und ist auch weitgreifender in Bezug auf die Filmförderung und ein Gütesiegel der ULR.

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