Rede · 03.09.1998 Änderung des Schulgesetzes

Aus der Sicht des SSW ist die Schulgesetzänderung nicht das großpolitische Ereignis dieser Legislaturperiode, das viele erwartet hatten. Deshalb ist es uns teilweise auch schwer gefallen, die helle Aufruhr zu begreifen, die die vorgeschlagenen Neuerungen hervorgebracht haben. Vor meinem inneren Auge ist mir mehrfach das Bild der Mücke erschienen, die zum Elefanten gemacht wurde. Vielleicht liegt das daran, daß der SSW den echten Elefanten herbeisehnt, das heißt eine große und wahrhafte Veränderung in der Bildungspolitik.
Es wird niemanden in diesem Hause überraschen, daß der SSW nach wie vor an der Zielsetzung einer ungeteilten Schule festhält. Dorthin möchten wir gelangen. Wir wollen, daß alle Kinder gemeinsam die Schule besuchen - und zwar von der ersten bis zur zehnten Klasse. Der SSW möchte so lange wie möglich einen festen Klassenverband aufrechterhalten, in dem die Schülerinnen und Schüler sich gut aufgehoben fühlen. An diese zehn gemeinsamen Schuljahre soll sich ein dreijähriger Besuch des Gymnasiums anschließen können. Mit diesem Modell wären nicht nur pädagogische Vorteile verbunden. Man könnte das Geld auch viel effektiver nutzen. Für Schülerinnen und Schüler würde die Schule zu einem Ort der Geborgenheit werden. Sie würden nicht auseinandergerissen werden. Sie würden nicht darunter leiden müssen, nach Spreu und Weizen getrennt zu werden. Viele Kinder glauben, daß sie zu einem Leben als Verlierer verdammt sind, wenn sie auf der Hauptschule fortsetzen müssen. Sie glauben, daß die Gesellschaft und die Menschen in ihrem Umfeld meinen, daß sie nicht gut genug seien. Es geschieht dann etwas, was leider bei viel zu vielen jungen Menschen beobachtet werden kann. Sie schließen die Welt aus und schließen sich in kleinen Gruppen mit Gleichgesinnten ein, die ihrer Umgebung mit einem großen Ausmaß an Haß begegnen, weil sie nie auf Akzeptanz von dort gestoßen sind. Die Einzelnen in diesen Gruppen erliegen der Versuchung, aufzugeben, allem und allen gleichgültig zu begegnen. Sie sind versucht, sich selbst zu sagen, daß sie für all das, was vor ihnen liegt, nicht verantwortlich sind. Sie geben auf, bevor sie angefangen haben. Diese Entwicklung kann nur gestoppt werden, wenn alle Kinder die Möglichkeit erhalten, gemeinsam lernen zu dürfen.
Die finanziellen Vorteile würden sich daraus ergeben, daß nicht mehrere Schulformen nebeneinander finanziert werden müßten. Zur Zeit sind dies in diesem Lande immerhin in der Sekundarstufe - also nach der vierten Klasse - fünf Schularten: die Hauptschule, die Realschule, die Sonderschule, die Gesamtschule und das Gymnasium. Der Verzicht auf diese fünf verschiedenen Schulformen würde viel Geld locker machen. Die frei gewordenen Mittel könnten zugunsten kleiner Klassen, also wesentlich niedrigeren Klassenquotienten eingesetzt werden. Das Geld könnte für eine intensive Betreuung jeder Schülerin und jedes Schülers je nach deren oder dessen individuellen Bedürfnissen genutzt werden. Es könnte nicht nur eine zufriedenstellende, sondern eine den Bedürfnissen gerechte Unterrichtsversorgung gewährleistet werden. Mit anderen Worten: Es würden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das ist der echte Elefant, den der SSW sich wünscht. Noch hoffe ich, daß wir eines Tages erleben werden, daß dieser Elefant seine ersten Schritte macht.
Bevor wir aber den echten Jumbo zum Leben erwecken, müssen wir uns erst einmal auf einen kleinen Elefanten einigen. Der kleine Elefant ist die sechsjährige Grundschule. Über diese sechsjährige Grundschule wird viel geredet. In Schleswig-Holstein hat es sie auch schon vor fünfzig Jahren einmal gegeben. Leider hat man sie nicht behalten. Die alliierten Besatzungsmächte waren übereinstimmend der Meinung, daß die sechsjährige Grundschule für Deutschland gut wäre. Es wirkt fast ein bißchen komisch, daß wir - fünfzig Jahre später - darüber immer noch streiten, ohne daß sich etwas getan hat. Dabei hat dieser kleine Elefant schon längst laufen gelernt. Es gibt ihn in anderen Bundesländern. Die sind mit ihm sehr zufrieden. Darüber, daß die sechsjährige Grundschule für die Schülerinnen und Schüler pädagogisch sinnvoll ist, sind sich die meisten Fachleute heute einig. Allerdings können die Politikerinnen und Politiker sich immer noch nicht darauf einigen.
Nun kann man zu recht fragen, warum der SSW denn nicht etwas unternimmt, um wenigstens den kleinen Elefanten zu bekommen. Wir meinen, daß es keinen Sinn macht, nach dem kleinen Elefanten zu greifen, wenn man sich noch nicht einmal auf die Mücken einigen kann, aus der man einen Elefanten gemacht hat.
Drei Schwerpunkte werden mit der heutigen Schulgesetzänderung verfolgt. Es geht erstens um die Einführung einer gemeinsamen Schuleingangsphase; es geht zweitens um die Einführung der Drittelparität und es geht drittens um mehr Autonomie an Schulen. Diesen drei Neuerungen steht der SSW grundsätzlich positiv gegenüber. Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist durch mehrere Änderungsvorschläge so überarbeitet worden, daß der Kritik, die von vielen Seiten geäußert worden ist, in vielen Punkten begegnet wurde. Insofern kann man feststellen, daß die zweitägige Anhörung ernstgenommen wurde. Es sind viele Vorschläge aufgenommen worden, die sich jetzt auch in den Änderungsanträgen widerspiegeln.
Ich denke dabei zum Beispiel an den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Landeskinderklausel, die in der ursprünglichen Fassung eine Bedrohung für die mit Heimen verbundenen Internatsschulen darstellte.
Ich denke weiter an die Präzisierungen, die für die Anforderungen an die Lehrerausbildung an Privatschulen gemacht wurden. Dabei geht es nicht nur um die Waldorfschulen, die viele Lehrer einstellen, die lediglich das Erste Staatsexamen vorzuweisen haben, weil sie diese Lehrer selber praktisch ausbilden. Es geht mir ebenso wenig nur um die Tatsache, daß viele der dänischen Schulen Lehrkräfte mit einer dänischen Ausbildung einstellen, die ganz anders aufgebaut ist, als die deutsche. Es geht auch darum, daß es schwierig sein dürfte, die Forderung nach einem zweiten Staatsexamen mit der Forderung unter einen Hut zu bringen, wonach in Europa Freizügigkeit herrscht. Diese Freizügigkeit auch im Hinblick auf die Berufsausübung kann nicht garantiert werden, wenn man an Besonderheiten in deutschen Abschlüssen festhält.
Es ist ebenso hinsichtlich der Schulkindergärten eine weitgehende Veränderung des ursprünglichen Gesetzestextes vorgenommen worden. Große Bedenken bestanden bei der geplanten Eingangsstufe ja darin, daß die langfristige Abschaffung der Schulkindergärten Rückstellungen von Kindern gar nicht mehr oder nur höchst ausnahmsweise ermöglichen würden. Nun ist mit den entsprechenden Änderungsanträgen die Grundlage dafür geschaffen worden, daß nicht nur die bestehenden Schulkindergärten nicht schrittweise abgebaut, sondern auch neue Schulkindergärten entstehen können.
Im Hinblick auf die Schuleingangsphase haben die einzelnen Schulen mehr Spielraum erhalten. Sie sollen selbst über die Ausgestaltung der Eingangsphase entscheiden können. Konkret heißt das, daß die Schulen beschließen können, es bei den Klassenverbänden zu belassen. Dann wird man sich darauf beschränken, das Überspringen einer Klasse leichter zu ermöglichen, wie auch den Durchlauf der ersten zwei Schuljahre in drei Jahren zuzulassen, ohne daß dies auf die Schulzeit der Schülerinnen oder Schüler angerechnet wird. Hinzu gekommen ist außerdem, daß die Schuleingangsphase von der Schulkonferenz beschlossen werden muß. Das heißt also, daß sie nur dort zustandekommen wird, wo Eltern, Schüler und Lehrer sich darüber einig sind, daß sie diese Eingangsphase auch wollen.
Urprünglich war für die Lehrerkonferenz ein Vetorecht gegenüber Beschlüssen der Schulkonferenz in der Form vorgesehen, daß bestimmte Beschlüsse dann nicht zustande kommen konnten, wenn die Lehrerkonferenz innerhalb von zwei Wochen widersprach. Diese Regelung ist positiv verändert worden. Nunmehr sollen bestimmte Beschlüsse der Schulkonferenz davon abhängen, daß ihnen die Mehrzahl der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte zustimmen. Das ist sehr sinnvoll, weil diese Neuregelung die Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Schulkonferenz in den Vordergrund stellt und die Schulkonferenz nicht im Nachhinein um ihre Beschlüsse gebracht wird.
Die Belange der Schulen in freier Trägerschaft sind auch mit dieser Änderung des Schulgesetzes noch keiner auf Dauer zufriedenstellenden Lösung zugeführt worden. Als es im letzten Jahr darum ging, Sparmaßnahmen vorzunehmen, die diese Schulen einseitig benachteiligen, weil bestimmte an den öffentlichen Schulen anfallende Kosten nicht mehr berücksichtigt werden, hatte der SSW beantragt, daß diese Gesetzesänderung im Rahmen dieser Schulgesetzänderung mit behandelt wird. Wir hätten gerne die Gelegenheit wahrgenommen, um eine Auseinandersetzung auch mit anderen Zuschußmodellen zu bekommen. Unser Vorschlag wurde abgelehnt. Statt dessen kam ein Kompromiß für die Dauer von drei Jahren zustande. Schwerpunkt dieses Kompromisses ist die Planungssicherheit, die den Schulen in freier Trägerschaft durch die Festschreibung der Schülerkostensätze aus 1998 auf drei Jahre gewährt worden ist. Es war für uns nicht leicht, diese Kröte zu schlucken. Wir stehen aber zu diesem Kompromiß. Ich möchte an dieser Stelle hervorheben, daß es für uns nach wie vor ein massives Problem gibt, das gelöst werden muß. Es geht um die Ungerechtigkeit in Verbindung mit der Berechnung der Schülerkostensätze. Die Anzahl der Schüler im laufenden Schuljahr wird unter Rückgriff auf den sogenannten September-Teiler errechnet. Die Anzahl der Schüler an den öffentlichen Schulen wird mit anderen Worten nur einmal im Jahr - und zwar nach den Sommerferien ermittelt. Das ist ein ungerechtes Verfahren, weil der tatsächliche Schülerdurchschnitt eines Jahres dann verläßlich ist, wenn die Schülerzahlen vor und nach den Sommerferien berücksichtigt werden. Das ist ein Problem, das gelöst werden muß. Wir erwarten, daß diese Frage nach Ablauf des Kompromisses für die Schulen in Freier Trägerschaft gerecht gelöst wird. Dieses Problem werden wir zu gegebener Zeit also wieder aufzugreifen haben.
Zu dem weiteren Problem, nämlich den Schülerbeförderungskosten, liegt ein Antrag vor. Auch in dieser Frage vertrauen wir darauf, daß in dem weiteren Verfahren eine einvernehmliche Lösung erzielt werden kann.
Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt noch über drei weitere Anträge zur Änderung des Schulgesetzes abzustimmen. Einmal geht es um den Zeitpunkt der Einschulung. Hier hat der SSW sich bei der Formulierung im ersten Entwurf zur großen Schulgesetzänderung darüber gefreut, daß es offensichtlich auch viele Eltern gibt, die gegen eine Herabsetzung des Einschulungsalters sind. Zwar gibt es eine generelle Einschulung von fünfjährigen Kindern nicht. Der jetzt zur Abstimmung stehende Wortlaut ist aber immer noch so weit gefaßt, daß die CDU bestens damit zufrieden sein kann. Damit dürfte dieser Gesetzentwurf erledigt sein.
Bei dem zweiten Antrag geht es um die Hochbegabtenförderung in der Grundschule. Zur Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher bot das seinerzeit diskutierte Konzept zwei Möglichkeiten an. Dabei war die eine Möglichkeit dem SSW besonders sympatisch. Sie sieht binnendifferenzierende Maßnahmen bei Verbleiben in der jeweiligen Klassenstufe vor. Ich habe ja zu Anfang meiner Rede schon ausgeführt, daß der SSW die ungeteilte Schule will, also den echten Elefanten. Damit wären binnendifferenzierende Maßnahmen problemlos möglich, weil die Klassenverbände sehr klein gehalten werden könnten.
Die zweite Möglichkeit besteht im beschleunigten Durchlaufen des Bildungsganges. Die neue Eingangsphase sieht genau diese Möglichkeit vor. Dort, wo die Klassenstufen 1 und 2 in der Grundschule künftig gemeinsam unterrichtet werden, tut man den besonders begabten Kindern einen Gefallen. Das Überspringen der Klassenstufe 1 erübrigt sich, weil diese Schüler von dort direkt in die 3. Grundschulklasse wechseln können. Das Verkürzen der Grundschule auf drei Jahre wird also durch die Schulgesetzänderung ermöglicht. Da diese Möglichkeit genau dem entspricht, was die CDU ursprünglich auch erreichen wollte, dürfte auch dieser Antrag erledigt sein.
Mit kleinen und großen Elefanten möchte ich niemanden mehr langweilen. Diese Schulgesetzänderung war von großer Aufregung begleitet, die leider auch von politischer Seite angestachelt wurde. Ich möchte allen Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern in diesem Lande für die Zukunft weniger Stürme im Wasserglas wünschen, damit sie den Wald trotz der vielen Bäume noch als solchen erkennen können.

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