Rede · 15.11.2002 Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Hintergrund der heutigen Diskussion über eine Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften auf Bundesebene – Stichwort Öffnungsklausel – ist die katastrophale finanzielle Situation des Bundes-landes Berlin. Weil die Berliner Landesregierung sich mit den Gewerkschaften nicht über gemein-same Konsolidierungsmaßnahmen im Besoldungsbereich einigen konnte, will sie jetzt mit den Kopf durch die Wand. Ziel ist es mit einer begrenzten Öffnung des Bundesrechts – also beim Bundesbe-soldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Urlaubsgeldgesetz und beim Gesetz über die Gewäh-rung einer jährlichen Sonderzuwendung – entsprechende landesgesetzliche Maßnahmen zuzulassen.

Im Klartext heißt das, dass jedes Bundesland bei Haushaltsproblemen – wie wir in jetzt ja fast über-all haben – die bisherige Beamtenbesoldung aussetzen kann und einseitig Abstriche bei der Bezah-lung der Beamtinnen und Beamten vornehmen kann. Das Land Berlin bittet den Bundesrat um Zu-stimmung für eine solche Öffnungsklausel, aber im Prinzip würde diese ja auf alle Länder ange-wendet werden können. Ministerpräsidentin Heide Simonis hat dann ja auch schon vor einigen Wo-chen angedeutet, dass sie sich eine solche Lösung – wenn auch nur kurzfristig – für Schleswig-Holstein vorstellen kann.

Um es gleich vorweg zu sagen: Der SSW lehnt unüberlegte Maßnahmen in Verbindung mit der Beamtenbesoldung ab. Deshalb sind wir auch gegen die vorgeschlagene Öffnungsklausel, die das Land Berlin im Bundesrat beantragt hat. Wir sind der Meinung, dass Änderungen im Beam-tenbesoldungsrecht auf dem Verhandlungswege mit den Arbeitnehmerorganisationen erzielt werden müssen. Wenn man in einem Diktat den Beamtinnen und Beamten ihre Besoldungsanpassung, die Sonderzuwendungen oder das Urlaubsgeld kürzen oder streichen will, dann schafft man nur demo-tivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und das ist das letzte was wir angesichts der vielen Re-formen die in der Verwaltung nötig sind, gebrauchen können. Auch die Beamtinnen und Beamten brauchen, wie alle Arbeitnehmer, Verlässlichkeit. Und wir als Arbeitgeber müssen diese Verläss-lichkeit gewährleisten.

Dazu kommt, dass das Land nicht auf der einen Seite bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen von den Unternehmen die Tariftreue fordern und auf der anderen Seite bei seinen eigenen Beschäf-tigten, die Tarifverträge einseitig brechen kann. Das hängt nicht zusammen und ist politisch un-glaubwürdig. Dasselbe gilt ja übrigens auch im Bereich Privatwirtschaft, wo zumindest doch die Sozialdemokraten bisher gegen flächendeckende Öffnungsklauseln in Tarifverträgen eingetreten sind. Einen Ausstieg aus der Tarifautonomie lehnen wir also auch hier ab.

Dennoch plädiert auch der SSW dafür, dass wir bundesweit über eine langfristige Reform des Beamtenbesoldungsrecht und der öffentlichen Dienste nachdenken müssen. Denn natürlich sind die Personalausgaben ein beträchtlicher Faktor bei der notwendigen Konsolidierung der öffent-lichen Haushalte. Allein Schleswig-Holstein hat ja eine Personalquote von über 40% der gesamten Ausgaben des Landes. Zum Beispiel ist es aus unserer Sicht eine berechtigte Forderung, dass die Beamtinnen und Beamten zukünftig auch in die öffentliche Rentenkassen einzahlen sollen. Denn zum einen wissen wir ja, dass die öffentlich finanzierte Rentenkassen dringend Mehreinnahmen brauchen und zum anderen sind die Pensionslasten der Beamtinnen und Beamten, die in den nächs-ten Jahrzehnten unsere Haushalte zusätzlich belastet eigentlich nicht mehr zu finanzieren. Man muss aber auch über weitere Struktur- und Verwaltungsreformen der Landesbehörden sprechen, die dann aber auch dazu führen, dass viele Stellen zukünftig sozialverträglich eingespart werden können. Diese Fakten gehören zu einer ordentlichen Diskussion dazu.

Aber alle diese Dinge muss man vernünftig mit den Betroffenen diskutieren und nicht einseitig dik-tieren, wie es scheinbar auch die Landesregierung vorhat. Ich bin sicher, dass die Interessenvertreter der Beamten und Angestellten des Landes sehr wohl den Ernst der Lage erkannt haben und deshalb auch bereit sind, eine gemeinsame Lösung zu finden.

SSW-Änderungsantrag zum Thema:

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wolle beschließen:

1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag lehnt einen Ausstieg der Länder aus der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder ab und fordert daher die Landesregierung auf, im Bundesrat der Initiative des Landes Berlin zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften nicht zuzustimmen.

2. Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich für
· eine Reform des Beamtenbesoldungsrechts,
· eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstrechtes und
· eine Reform der sozialen Sicherung von Beamtinnen und Beamten
aus.
Hierzu wird die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder so schnell wie möglich diesbezügliche Verhandlungen mit den Arbeitnehmerver-tretungen aufnimmt.
Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, ebenfalls entsprechende Initiativen im Bun-desrat einzubringen.


Lars Harms
und die Abgeordneten des SSW

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