Rede · 08.10.2026 BAföG Beantragung einfacher gestalten - Zuständigkeit einheitlich am Ausbildungsort!
„Eine vereinfachte und unbürokratische Beantragung eines angemessen hoch berechneten BAföG mit klaren und einheitlichen Zuständigkeiten könnte den Zugang zur Bildung ein wenig gerechter gestalten.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 35 - Bundesratsinitiative zur örtlichen Zuständigkeitsregelung für das Beantragen von BAföG (Drs. 20/4916)
Aktuell ist die Zuständigkeit für die Beantragung von BaföG nicht einheitlich geregelt und unterscheidet sich nach Art der Ausbildung und der persönlichen Situation des Antragstellenden. Das macht die Beantragung unnötig kompliziert und undurchsichtig und erschwert den Zugang zu einer wichtigen staatlichen Unterstützung. Deshalb fordern wir eine einheitliche Zuständigkeit am Ort der Ausbildung- so wie es für Studentinnen und Studenten bereits geregelt ist. Hier ist das BAföG-Amt am Hochschulstandort zuständig.
Für Jugendliche und junge Erwachsene ist es bei der BaföG Beantragung oft das erste Mal, dass sie eigenständig mit Behörden und finanziellen Angelegenheiten zu tun haben.
Der Beginn in die Ausbildung, ist auch der Beginn in die Eigenständigkeit und der Abnabelung vom Elternhaus. Besonders wenn die jungen Menschen für die Ausbildung ihre Heimatorte verlassen, sollte sich Verwaltung stärker an der Lebenssituation und dem Lebensort der Antragsteller orientieren. Auch wenn man in Deutschland noch kein elternunabhängiges und somit unkompliziertes BaföG eingeführt hat, so sollten wir doch zumindest die Beantragung vom Elterneinkommen abhängigen BaföG so unkompliziert und unbürokratisch wie möglich gestalten. Obwohl bei der BaföG Berechnung die Einkommensverhältnisse der Eltern zu Grunde liegen, erfolgt daraus nicht zwingend, dass die Behörde am Wohnort der Eltern sitzen muss.
Die finanzielle Situation der Eltern und die tatsächliche Lebenssituation des jungen Menschen am Ausbildungsort sind zwei verschiedene Dinge.
Auch aus organisatorischer Sicht kann eine Zuständigkeit am Ausbildungsort Vorteile haben. Die Antragstellenden hätten einen Ansprechpartner vor Ort und somit können Zuständigkeiten verständlicher und Wege kürzer werden. Außerdem kann eine Behörde am Ausbildungsort besser nachvollziehen, welche Lebenshaltungskosten, Mietpreise oder besondere Bedingung vor Ort bestehen. Gerade wenn jemand für die Ausbildung oder Studium umzieht, spielt der Ausbildungsort eine wichtige Rolle für die finanzielle Situation. Und entscheidend sollte doch sein, wo der junge Mensch lebt, seinen Alltag verbringt und seine Zukunft aufbaut.
Gleiches gilt für Antragsteller mit deutscher Staatbürgerschaft und ständigem Wohnsitz im Ausland und für Auszubildenden, die ihren Ausbildungsort im Ausland gewählt haben.
Hier muss eine einheitliche und transparente Zuständigkeit geregelt werden. Denn gerade im Grenzland kann sich der Wohnort oder der Ausbildungsort auch im Ausland befinden.
Es sollte allerdings geklärt werden, welche zusätzlichen organisatorischen Aufgaben bei einer Neuverteilung der Zuständigkeit auf die Behörden zu kommt, damit sichergestellt werden kann, dass die Behörden dann ausreichend Personal zur Verfügung haben und nach einheitlichen Verfahren arbeiten.
Es ist ein Unterschied, ob man unkompliziert und durch einen Dauerauftrag von seiner Familie finanziert wird, oder ob man den langwierigen und bürokratisch komplizierten Weg der BaföG Beantragung gehen muss, um sein Lebensunterhalt während der Ausbildung zu sichern.
Wir sind hier im Land weit entfernt von einer Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit
Ganz klar entscheidet die soziale Herkunft darüber, wie der Weg in die Ausbildung beginnt.
Eine vereinfachte und unbürokratische Beantragung eines angemessen hoch berechneten BAföG mit klaren und einheitlichen Zuständigkeiten, könnte den Zugang zur Bildung ein wenig gerechter gestalten.
Deshalb fordern wir sie auf eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen die dazu führt, dass die BAföG Beantragung einfacher gestaltet wird und die Zuständigkeit einheitlich bei der Behörde am Ausbildungsort liegt.