Rede · 27.01.2011 Bericht zum Verbraucherinformationsgesetz

Der uns vorliegende Bericht geht überwiegend auf die Anträge, die gemäß Verbraucherinformationsgesetz gestellt wurden, ein. Es wird bemängelt, dass diese Anträge oft wenig konkret sind und eher global gefasst worden sind. Die Landesregierung kommt zu dem Schluss, ich zitiere: „Die geringe Zahl der Anträge zeigt, dass das Verbraucherinformationsgesetz für Schleswig-Holstein keine besondere Bedeutung hat.“ Es ist zwar richtig, dass wir mit dem vom SSW initiierten Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz schon gute Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger hatten, aber trotzdem ist das Verbraucherinformationsgesetz sehr wichtig für uns. Dass die Anträge nicht konkret genug sind und dass zu wenig Anträge gestellt werden, hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer noch zu wenig Informationen haben, auf die sie ihre Anträge beziehen können. Dass heißt, ohne im Vorwege ausreichende Information, kann man auch keine detaillierten Anträge auf Auskünfte stellen.
Deshalb liegt der besondere Wert des Verbraucherinformationsgesetzes auch nicht nur in der Möglichkeit, per Antrag Informationen und Auskünfte erhalten zu können. Viel wichtiger sind die neu geschaffenen Möglichkeiten, im Vorwege Informationen bekommen zu können. Mit dem Beschluss über das Gesetz ist nämlich das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch im § 40 geändert worden. Nunmehr sollen die Behörden über Verstöße und über unsaubere Betriebe die Öffentlichkeit unterrichten. Einige Kommunen nutzen diese Möglichkeiten schon großzügig aus und auch die Nutzung der dänischen Smileys zur Kenntlichmachung von guten und weniger guten Prüfergebnissen basieren auf dieser Vorschrift. Deshalb ist es für uns immer noch unverständlich, warum diese einfache Kenntlichmachung der Qualität in den Betrieben bei uns nicht genutzt wird. Hier bei uns ist es immer noch aktive Politik die schwarzen Schafe zu schützen, anstatt den guten Betrieben mit dem Smiley ein gutes zusätzliches Argument mit an die Hand zu geben.
Hier soll auch niemand sagen, dass ein Smiley zu viel Verwaltungsaufwand und somit zu viel Geld kosten würde. Wir haben vor einiger Zeit den Antrag gestellt, kostendeckende Gebühren für Lebensmittelkontrollen einzuführen. Dieser Bereich könnte also nahezu kostendeckend arbeiten, wenn man von den Vorteilsnehmern auch die entsprechenden Gebühren erheben würde. Würde man dies tun und dann den Smiley einführen, hätten die Betroffenen einen echten konkreten Gegenwert für ihre Gebühren – nämlich den lächelnden Smiley. Wir sollten jetzt die mögliche Überarbeitung des Gesetzes dafür nutzen, mit Vehemenz für die Einführung des Smiley zu werben.
Ähnliches gilt für die Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln. Es geht nicht nur darum, irgendwelche kriminelle Machenschaften anzuprangern, sondern es geht bei der Verbraucherinformation auch darum, die Zusammensetzung ganz normaler Lebensmittel einfach darzustellen. Hierfür ist die Ampelkennzeichnung immer noch die beste verfügbare Variante. Auch ein ganz normales Lebensmittel kann, wenn man zu viel davon zu sich nimmt, ungesund sein. Und deshalb muss ein modernes Verbraucherinformationsgesetz auch darauf ausgerichtet sein, den Verbraucher besser über die Risiken und Nebenwirkungen seiner Nahrung zu informieren. Daher muss eine fortschrittliche Landesregierung auch dafür eintreten, eine Ampelkennzeichnung gesetzlich in der nächsten Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes zu verankern.
Abschließend möchte ich aber auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht ausreicht, nur auf diese eine bundesgesetzliche Regelung zu schauen. Wir müssen auch hier vor Ort für mehr Transparenz sorgen. Es ist nicht mehr zeitgemäß mit einem Siegel „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ regionsbezogen zu werben. Vielmehr muss es auch hier um Qualität und Vergleichbarkeit gehen und dann sind wir sehr schnell bei der breiten Einführung des Deutschland- bzw. EU-weiten Gütesiegels und des entsprechenden Bio-Siegels
Wir sehen das Verbraucherinformationsgesetz als einen ersten Schritt an. Aber es müssen weitere Schritte folgen und die heißen vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Lebensmittelsicherheit: Einführung der Ampelkennzeichnung, des Smiley und von vergleichbaren Gütesiegeln und Stärkung der Lebensmittelüberwachung durch kostendeckende Gebühren.

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