Rede · 28.01.2005 Bericht zur Umsetzung von Hartz IV

Bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses haben wir uns mit der Problematik der Umsetzung von Hartz IV auseinandergesetzt. Die Arbeitsagentur, Regionaldirektion Nord, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände und die Landesregierung haben hierzu vorgetragen. Es sind zwischenzeitlich alle Vereinbarungen bei den Arbeitsgemeinschaften geschlossen worden und es gibt 1.280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit den Anträgen beschäftigen. Erreicht wurde, dass zumindest für den Bereich der Jugendlichen und jungen Erwachsenen die angestrebte Besetzung der Stellen mit 1:75 erreicht wurde Für den Bereich der Erwachsenen wird seitens der Arbeitsagentur gehofft, dass man im Laufe des Jahres Verbesserungen erreicht.

Die Dimension dieser Besetzungsmängel zeigt sich jedoch an den tatsächlichen Zahlen. Es gibt in Schleswig-Holstein ca. 12.700 Jugendliche, die zu betreuen sind, aber ca. 117.000 Erwachsene Personen. Es gibt Beispiele von Sachbearbeitern die bis zu 700 Arbeitslose in ihrer Kartei haben. Unter diesem Voraussetzung kann der einzelne Arbeitslose nicht vernünftig und zielführend von der Arbeitsagentur betreut werden. So verkommt die Arbeitsagentur weiterhin zur Arbeitsverwaltung und wird ihrem Auftrag zur Arbeitsvermittlung nicht gerecht. Bevor man Hartz IV in Kraft setzt, hätte man dafür sorgen müssen, dass ausreichend Vermittlungsbearbeiter bei den Zentren zur Verfügung stehen. Alles andere ist ein Hohn für die Betroffenen und deshalb wird HARTZ IV weiterhin als Sozialabbau und nicht als Hilfe für die Arbeitlosen angesehen.

Ich möchte kurz auf einige weitere Probleme bei der Umsetzung von Hartz IV eingehen. Eine von den kommunalen Spitzenverbänden angesprochene Leistung ist die Krankenversicherung, die im Moment für einige Menschen zu einem Problem geworden ist. Die scharfe Abgrenzung zwischen SGB II und SGB XII führt dazu, dass Menschen hier durchfallen. Jemand ist arbeitsfähig und hat einen Antrag auf Leistung auf ALG II gestellt. Im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft wird festgestellt, dass kein Anspruch besteht. Aber durch die dann erforderliche eigene Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages entsteht eine nach bisherigen Maßstäben vorhandene Hilfebedürftigkeit, die jedoch nicht geleistet werden kann, da SGB XII Leistung auf Krankenhilfe nicht gewährt werden darf. Hier muss unbedingt nachgebessert werden.

Ein weiteres Problem ist der Kindertagesstättenbesuch. Jeder Kreis und kreisfreie Stadt hat eine Sozialstaffel beschlossen, wie Kindergartenbeiträge bei geringem Einkommen gegebenenfalls freigestellt von der Zahlung werden können.

Hier hat der Landtag ein Ausführungsgesetz zum SGB II beschlossen, welches als Freistellung von der Zuzahlung die Grenze nennt: 85 % vom Regelsatz des Alg II. In der damaligen Debatte hatte der SSW bereits ausgeführt, dass diese Grenze für die Freistellung zu niedrig ist. Es gibt nämlich keine einmaligen Beihilfen mehr für ALG II-Bezieher nach dem bisherigen BSHG. Dies führt dazu, dass der Betrag der oberhalb des bisherigen Sozialhilfesatzes liegt, dazu dient, Einkäufe wie Winterkleidung, Kühlschrank, Waschmaschine einzukaufen bzw. hier für Ansparungen vorzunehmen. Dieses Geld kann jedoch durch die Beiträge für den Kindergartenplatz aufgebraucht werden. Diese Regelung soll nach dem 30.6.2005 evaluiert werden. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Regelung nicht in das Gesetz aufgenommen wird.

Ein weiteres Problem ist die Anrechnung beim ALG II von Gelder, die Personen aus dem Verkauf der Obdachlosenzeitung „Hempels“ erhalten Grundsätzlich sind Zuwendungen von Trägern der Wohlfahrtspflege ausdrücklich von einer Anrechnung beim Arbeitslosengeld II ausgenommen. In Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen werden die Gelder aus dem Verkauf von Obdachlosenzeitungen als Spenden in diesem Sinne angesehen und werden deshalb bei den Verkäufern von Obdachlosenzeitung nicht angerechnet. Deshalb sollte gerne auch eine derartige Regelung in Schleswig- Holstein eingeführt werden. Denn für viele wird der Start in ein anderes Leben durch diese Eigenleistung erleichtert. Auch die Käufer der Obdachlosenzeitungen wissen, dass sie einen Teil der Zahlung spenden.

Aus Sicht des SSW zeigen diese Beispiele weiterhin auf, dass dieses Gesetz mit der heißen Nadel genäht ist und bisher nichts hält von dem, was es verspricht.

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