Pressemitteilung · 01.10.2026 Christian Dirschauer: Schwarz-Grün zieht bei der Daseinsvorsorge die falsche Grenze

Der Finanzausschuss hat heute Änderungen am kommunalen Haushaltsrecht beschlossen. Dabei übernimmt die schwarz-grüne Koalition die vom SSW geforderte Aufnahme der Schwimmbäder, lehnt Bibliotheken, Frauenhäuser und Tierheime aber weiter ab. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

„Das neue Haushaltsrecht soll Kommunen auch bei angespannter Finanzlage Investitionen in ihre Grundinfrastruktur ermöglichen. Deshalb ist entscheidend, was das Land überhaupt als Grundinfrastruktur anerkennt.

Bei den Schwimmbädern hat die Koalition die Lücke in ihrem Entwurf geschlossen und damit einen Teil unseres Änderungsantrags übernommen. Das begrüßen wir. Bei Bibliotheken, Frauenhäusern und Tierheimen weigern sich CDU und Grüne dagegen weiterhin, für die gleiche haushaltsrechtliche Absicherung zu sorgen.

Für die Menschen vor Ort ist das keine abstrakte Frage. Es geht darum, ob notwendige Investitionen möglich bleiben oder Einrichtungen weiter auf Verschleiß gefahren werden.

Gerade bei Frauenhäusern ist diese Entscheidung schwer nachvollziehbar. Hier geht es um Schutzräume für Frauen und Kinder in Not. Bibliotheken und Tierheime gehören seit jeher zur kommunalen Daseinsvorsorge. Sie bei den Investitionsmöglichkeiten schlechter zu stellen, ist sachlich nicht zu rechtfertigen.

Wir haben uns deshalb bei der abschließenden Abstimmung enthalten. Mehr Spielraum für kommunale Investitionen ist grundsätzlich richtig. Aber Schwarz-Grün lässt wichtige Teile der kommunalen Daseinsvorsorge weiterhin außen vor. Damit bleibt ihr Entwurf an entscheidenden Stellen hinter der kommunalen Realität zurück.“
 

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