Pressemitteilung · 13.04.2011 Das CCS-Gesetz ist nicht wasserdicht

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein CCS-Gesetz erklärt der umweltpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Flemming Meyer:

Die Regelungen des CCS-Gesetzes sind im wahrsten Sinn des Wortes nicht wasserdicht. Es ist für Schleswig-Holstein nicht akzeptabel, dass der Bund weiterhin darüber entscheiden kann, ob wenige Seemeilen vor unserer Küste ein CO2-Endlager eingerichtet wird. Das ist die Veralberung des engagierten CCS-Protests in unserem Land. In der Nordsee kann es keine Bürgerbewegung geben, gerade deshalb ist es umso mehr die Verantwortung unserer Landesregierung dafür zu sorgen, dass unser Ökosystem vor solchen unsinnigen Risiken geschützt wird."



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„Erstens: Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger…Zweitens: Kinderrechte…Wer heute Kindern eine Stimme gibt, stärkt die Demokratie von morgen…Drittens: Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt.Viertens: Mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde sagen wir als Land: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen.“

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Pressemitteilung · Kiel · 17.10.2025 Minderheitenberichte: Kiel will weiter liefern

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