Rede · 04.07.2018 Der Fall „Preesterholt" darf sich nicht wiederholen

Flemming Meyer zu TOP 02 - Änderung des Waldgesetzes für Schleswig-Holstein

„Für uns als SSW war klar, dass eine Waldumwandlung nicht zur Errichtung größerer Windenergieanlagen stattfinden darf.“

Bei der Novellierung des Landeswaldgesetzes haben wir als Küstenkoalition seinerzeit dem Paragrafen 9 Absatz 3 folgenden Satz 3 hinzugefügt: „Die Umwandlung von Wald zur Errichtung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als zehn Metern ist unzulässig.“ Damit wollten wir im Gesetz deutlich machen, dass der Schutz des Waldes über den wirtschaftlichen Interessen der Windenergie steht. Für uns als SSW war klar, dass eine Waldumwandlung nicht zur Errichtung größerer Windenergieanlagen stattfinden darf. Dies galt für die Waldfläche an sich, wie für angrenzende Flächen. Den Wald zu roden, damit Windenergieanlagen gebaut werden können ist für uns ein absolutes No-Go! Das war unser politisches Ziel mit der Änderung des Landeswaldgesetzes in diesem Punkt.

Die Praxis hat mittlerweile gezeigt, dass das Gesetz hier nicht eindeutig genug ist. Wir alle kennen den Fall „Preesterholt“ und er steht hier exemplarisch für diese Gesetzesunklarheit. Auch wenn es wie in diesem Fall, Entscheidungsfehler auf behördlicher Seite gegeben hat, ändert es nichts an der Lücke im System. 

Nach dem Gesetz ist es durchaus zulässig eine Waldfläche bis zu einer bestimmten Größe zu roden, um die Fläche anschließend beispielsweise landwirtschaftlich zu nutzen. Das ist nach Auffassung des SSW grundsätzlich in Ordnung. Aber eine Waldfläche zu roden, um nach einer kurzen Wartezeit, dort Windenergieanlagen zu errichten oder auf den ihr angrenzenden Flächen, ist nach unserer Auffassung nicht mit der Intention des Gesetzes vereinbar. Doch wie gesagt, das Gesetz ist nicht eindeutig genug. Aus diesem Grund hat der SSW, im Herbst des letzten Jahres den Gesetzentwurf eingebracht, um zu verhindern, dass künftig eben solches geschieht. Mit der Änderung des Gesetzes wollen wir erreichen, dass innerhalb von 10 Jahren nach der Umwandlung, die Errichtung von Windenergieanlagen unzulässig ist. Wir wollen damit verhindern, dass das Waldumwandlungsverbot zur Errichtung von Windenergieanlagen umgangen wird. Nach Auffassung des SSW müssen die wirtschaftlichen Interessen, in Bezug auf die Windenergie, deutlicher gezügelt werden. Der Schutz des Waldes muss in diesem Punkt gestärkt werden.

Mittlerweile hat der Vorfall auch das zuständige Ministerium auf den Plan gerufen und es wurde ein entsprechender Erlass herausgegeben, wonach die Kriterien für die Genehmigung von Waldumwandlungen deutlich verschärft wurden. Damit wird der ökologische oder auch kulturelle Wert bestimmter Waldarten, in bestimmten Regionen des Landes hervorgehoben. Nach Auffassung des SSW ist dieser Erlass, durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. 

Im parlamentarischen Verfahren wurde eine schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt. Und es hat sich wieder einmal gezeigt, dass es richtig ist, Expertenmeinungen einzuholen. Entsprechend haben wir, zusammen mit der SPD, einen Änderungsantrag eingebracht, der aus unserer Sicht genau die Punkte aufgreift, die dazu beitragen das Gesetz weiter zu verbessern. Soll heißen: Wir wollen die Punkte, die im Erlass aufgeführt sind, künftig im Gesetz verankern. Ein Erlass ist ministerielles Handeln, aber ein Gesetz ist auf parlamentarisches Handeln zurück zu führen und hat damit ein ganz anderes Gewicht. 

Wir halten an dem zehnjährigen Errichtungsverbot fest, wohl wissend, dass der Wissenschaftliche Dienst des Landtages dies in seinem Gutachten als verfassungsrechtlich kritisch anmerkt. Gleichwohl geht aus dem Gutachten auch hervor, dass die Frist durchaus geeignet ist, das Ziel des Umwandlungsverbotes zur Errichtung von Windenergieanlagen zu fördern. Damit sehen wir unsere Intention gestärkt. 

Im Ausschuss waren wir uns alle einig, dass das, was wir in Gintoft mit dem „Preesterholt“ erlebt haben, so nicht wieder vorkommen darf. Richtig. Aber parlamentarisches Handeln ist von Seiten der Koalition hier nicht erwünscht. Stattdessen wird auf den Erlass des Ministeriums verwiesen. Ich sage, damit geht politische Glaubwürdigkeit verloren. Als Parlamentarier können wir uns doch nicht allein mit dem Erlass zufriedengeben. Unser Anspruch muss doch vielmehr sein, als Gesetzgeber deutlich zu machen, welche Zielsetzung mit einem Gesetz verfolgt wird. 

Die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf von Seiten der Bevölkerung war deutlich, das habe ich nicht nur in den Gesprächen vor Ort erlebt, auch anderswo. Es ist und war einfach nicht zu vermitteln, was mit dem „Preesterholt“ geschehen ist. 

Unterstützen sie unseren Änderungsantrag, damit der „Preesterholt“ sich nicht wiederholt.

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