Rede · 25.01.2018 Der SSW kann CETA in der jetzigen Form nicht zustimmen

Lars Harms zu TOP 39 - Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“

„An unserer Haltung in Bezug auf CETA hat sich nichts verändert.“

Das Handelsabkommen CETA ist seit September letzten Jahres vorläufig in Kraft getreten. Ein großer Teil der zur Diskussion gestandenen Punkte gelten heute also bereits. Aber eben nicht alle. Und das beschäftigt nicht nur die EU-Kommission, Gerichte oder NGOs, sondern eben auch die Parlamente. Mit Blick auf den Bundestag sind auch wir als Landtag in Kiel gefordert.  

An unserer Haltung in Bezug auf CETA hat sich nichts verändert. Viele Debatten haben wir dazu bereits hier im Plenum, sowie auch in den Ausschüssen dazu geführt. Die entsprechenden Anträge der letzten Wahlperiode liegen vor. Und zu diesen Beschlüssen stehen wir auch nach wie vor. Für uns als SSW ist dabei besonders wichtig, dass eine Kündigung zu jeder Zeit möglich ist. Dies ist auch so vorgesehen. Die Europäische Union oder ihre Mitgliedstaaten können als Vertragspartei diesen Vertrag aufkündigen. Dieser Punkt ist aus unserer Sicht daher sozusagen abgehakt.  Gleiches gilt für die Veröffentlichung vom ausgehandelten Vertragstext. Hinzu kommt die Wahrung heutiger sowie auch zukünftiger europarechtlichen Sozial- sowie Umwelt- und Naturschutzkriterien. Zudem ist auch der Punkt zum so-genannten Vorsorgeprinzip geregelt. Diese sind inzwischen im Abkommen mit aufgenommen und es gelten für uns die in Deutschland geltenden Regelungen. Ein weiterer wichtiger Punkt:    Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung haben vereinbart, einen neuen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vertraglich zugrunde zu legen.  Somit bedeutet dies eine klare Abkehr vom alten System der Investor-Staat-Streitbeilegung. Ein weiteres Häkchen also. Woran wir noch keinen weiteren Haken setzen können, ist die Sicherheit, dass das Freihandelsabkommen das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und die Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht gefährdet. Zwar ist die Daseinsvorsorge aus dem Abkommen ausgenommen, wenn die Staaten diese selbst erledigen. Aber diese so genannte Negativliste, schließt nicht aus, dass doch noch einmal ein Bereich vom Abkommen umfasst wird, von dem wir heute noch gar nicht wissen, dass dieser einmal zur Daseinsvorsorge zählen wird. Deshalb ist es immer noch notwendig, dass in einer ganz konkreten Positivliste genau aufgezählt wird, für welche Bereiche das Abkommen gelten soll. So lange dieser Punkt nicht korrigiert ist, ist CETA aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig! So viel zu unserer Position. Und genau daran kann der Bundestag seine Zustimmung noch koppeln. 

Abschließend noch einige Worte zur gestrigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses. In dieser Sitzung wurde mit den Stimmen der Jamaika-Koalition die Ablehnung der Volksinitiative „Schleswig-Holstein stoppt CETA“ bekundet. Die SPD hat sich enthalten und wir haben, wie bereits vorher dargestellt, dem Vorschlag zur Ablehnung nicht zugestimmt. Doch was darüber hinaus noch viel bedeutsamer ist, ist das in diesem Fall die Inhalte komplett außen vor gehalten werden! Die Begründung der Ablehnung der Volksinitiative ist völlig inhaltsleer, wenn es um das Freihandelsabkommen geht. Und das wird der vorangegangenen Diskussion nicht gerecht und ist den Bürgerinnen und Bürgern,  auch nur schwer zu vermitteln. Nur zu sagen, wir sind uns nicht einig, ist zu wenig.  Ich finde, mit der vorgelegten Begründung, bleiben CDU, Grüne und FDP den Wählern noch etwas schuldig. Die Initiatoren der Volksinitiative haben es jedenfalls nicht verdient, so inhaltsleer abgespeist zu werden. Unter den derzeitigen Bedingungen sind noch nicht alle Punkte aus unseren Beschlüssen erfüllt und deshalb kann man CETA derzeit nicht zustimmen. 

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:

www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

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