Rede · 11.12.2025 Die betroffenen Gemeinden besser einbeziehen!
„Bei so einem sensiblen und vielschichtigen Thema wäre mehr Fingerspitzengefühl angebracht gewesen. Es geht hier um eine tiefgreifende Entscheidung, die wir als Parlament für einige Gemeinden treffen und da ist es absolut angebracht, den Gemeinden entsprechende Zeit einzuräumen.“
Sybilla Nitsch zu TOP 03 - Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung des Fortgutsbezirkes Sachsenwald (Drs. 20/3588 + 20/3770)
Das Konstrukt „Sachsenwald“ geht zurück auf das „Gesetz über die Regelung verschiedener Punkt des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927“. Ein Gesetz, dass mittlerweile fast hundert Jahre alt ist. Wer sich die Mühe gemacht hat in das Gesetz zu schauen, stellt fest, dass nahezu alle Paragrafen mittlerweile aufgehoben oder gegenstandslos sind. Allein der §13 mit seinen entsprechenden Absätzen bezieht sich auf Gutsbezirke sowie deren Gutsvorsteher samt deren Rechte und Pflichten, doch dieser Paragraf blieb bisher unangetastet. Ein Anachronismus, der völlig aus der Zeit gefallen ist und mit unseren demokratischen Werten, dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nichts zu tun hat. Es ist nur folgerichtig, dass damit jetzt aufgeräumt wird. Ebenso folgerichtig ist, dass die entsprechenden Paragrafen in der Amtsordnung, des Finanzausgleichsgesetzes sowie im Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum entsprechend geändert werden und die Verweise auf Gutsbezirke und Gutsvorsteher jeweils gestrichen werden. Man kann sich hinterfragen, wie dies so lange ungesehen bleiben konnte.
Aus der Begründung des Gesetzentwurfs geht deutlich hervor, dass Gebiete, die eben keiner Gemeinde zugeordnet sind, kritisch zu betrachten sind. Derartige Gebiete bewegen sich außerhalb unserer demokratischen staatlichen Ebenen. Das grundlegende Recht zur Teilhabe und Teilnahme an politischen Entscheidungen kann eben nur erfolgen, wenn Flächen den Gemeinden zugeordnet sind. Ich danke für die ausführliche Begründung im Gesetzentwurf.
Es ist quasi dem Zufall zu verdanken, dass dieser Stein ins Rollen geraten ist. Erst durch die Sendung „ZDF Magazin Royal“ wurde die Öffentlichkeit auf vermeintlich niedrige Gewerbesteuerhebesätze im Sachsenwald aufmerksam gemacht. Aber bereits in der Debatte im November des letzten Jahres hat Lars Harms diese Behauptung entkräftet. Nichtsdestotrotz wurde dies politisch aufgegriffen und jetzt geht es mehr um gemeindefreie Gutsbezirke und Gutsvorsteher und dass dieses antiquierte System abgeschafft wird.
Der Versuch, einer freiwilligen Eingemeindung des Sachsenwaldes ist, wie wir wissen, nicht zu Stande gekommen. Da wir uns hier im Haus politisch einig sind, dass dieser Sonderstatus abgeschafft gehört, bleibt die Frage nach dem, wie?
Wenn jedoch keine Gemeinde den Sachsenwald haben will, so bleibt eben nur der Schritt über die Eingemeindung per Gesetz. Eine andere Lösung, die tragbar und nachhaltig wäre, sehe ich dabei nicht. Entsprechend hat die Koalition zusammen mit der SPD einen Gesetzentwurf zur Auflösung des Forstgutbezirks Sachsenwald vorgelegt sowie entsprechende Änderungsanträge dazu eingereicht. Damit zeichnet sich die Komplexität des Themas aus. Dieser Gesetzentwurf wurde im September eingereicht und in mehreren Ausschusssitzungen beraten. Es hat entsprechende Anhörungen gegeben. Somit hat der Gesetzentwurf formal das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Und ja, laufen ist hier die richtige Bezeichnung. Zugegeben, als Termin für die Auflösung des Sachsenwaldes wurde immer der 1. Januar 2026 genannt. Und entsprechend wurde der Gesetzentwurf schnell – meines Erachtens zu schnell – beraten. Ich verweise hier auf die durchaus berechtigte Kritik einiger Anzuhörender, die auf die kurze Anhörungsfrist, die in den Herbstferien lag, hinweisen. Hier im Landtag heißt das; sitzungsfreie Zeit.
Diese Kritik ist meines Erachtens durchaus berechtigt und so etwas sollten wir der kommunalen, ehrenamtlichen Ebene nicht zumuten. Bei so einem sensiblen und vielschichtigen Thema wäre mehr Fingerspitzengefühl angebracht gewesen. Es geht hier um eine tiefgreifende Entscheidung, die wir als Parlament für einige Gemeinden treffen und da ist es absolut angebracht, den Gemeinden entsprechende Zeit einzuräumen.
Einige Kritikpunkte konnten meines Erachtens durch das Innenministerium im Ausschuss geklärt und ausgeräumt werden. Aber es stehen Fragen im Raum, die aus unserer Sicht eben nicht abschließend geklärt sind. Zu nennen ist hier die Straßenbaulast, auch wenn die Koalition gestern einen weiteren Änderungsantrag eingebracht hat, wissen wir nicht, wie die betroffenen Gemeinden dazu stehen. Auch beim Brandschutz ist noch die Frage, ob die die Feuerwehrbedarfspläne überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden müssen.
Wir hätten alle gut daran getan, uns mehr Zeit zu geben, daher wird der SSW sich enthalten.