Rede · 25.03.2009 Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl

Schon bei der ersten Lesung dieses Vertrages sagte ich für den SSW, dass auch ein Kirchenvertrag ein Vertrag ist, der allen rechtlichen und demokratischen Gepflogenheiten genügen muss. Dazu gehört auch der Landtagsbeschluss, dass die vertraglichen Verpflichtungen des Landes gegenüber den Kirchen dringend zu modernisieren sind; vor allem bezüglich der Geltungsdauer der Verträge, die als so genannte Ewigkeitsklauseln keine Revidierung vorsehen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Debatte zu dem vorliegenden Vertrag die Ewigkeitsklausel leidenschaftlich diskutiert; übrigens ebenfalls der Bildungsausschuss. Die Landesregierung hat dabei an keiner Stelle signalisiert, dass sie von der Ewigkeitsdauer des Vertrages abweichen wird. Schließlich ist der Vertrag seit fast einem Vierteljahr unterzeichnet. Die Landesregierung will den Vertrag genau so verabschiedet sehen, wie er unterzeichnet wurde. Der Hinweis der Chefs der Staatskanzlei, dass dies kirchenrechtlich betrachtet auch gar nicht anders sein könnte, hat uns aber immer noch nicht überzeugt.

Es geht dem SSW, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, weder um die Diskriminierung der Katholiken in unserem Land, noch darum, den Beziehungen zwischen Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl eine vertragliche Grundlage zu versagen. Beide Argumente sind gefallen; beide sind aber falsch.

Die Ablehnung der Ewigkeitsklausel durch die Opposition und einige Abgeordnete der Regierungsfraktionen ist keine Kritik an der Katholischen Kirche; sie entspricht lediglich der Beschlusslage des Landtages. Ich möchte davor warnen, die eigenen Voten nicht ernst zu nehmen, nur weil der entsprechende Vertragspartner unsere Bedingungen nicht akzeptiert. Genau das wurde dem Finanzausschuss berichtet, dass nämlich der Heilige Stuhl über alle Fragen reden wolle, aber weder über eine Kündigung noch eine Laufzeitbegrenzung des Vertrages. Die Landesregierung ist also eingeknickt.

Damit wird die Verhandlungsposition des Landes dauerhaft geschwächt, weil sich andere Vertragsparteien auf genau diesen Ausnahmefall beziehen werden. Das ist dann eine Ewigkeitsklausel der besonderen Art.

Dass das kein hohles Argument ist, belegt bereits die Tatsache, dass die Verhandlungen mit der evangelischen Kirche unmittelbar bevorstehen. Staatssekretär Maurus hat sie für dieses Jahr in Aussicht gestellt. Ihr kann das Land Schleswig-Holstein nicht das versagen, was sie der Katholischen Kirche gewährt hat.
Daher lehnt der SSW den Vertrag des Landes mit dem Heiligen Stuhl in der vorliegenden Form ab.

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