Rede · 07.10.2010 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes

Wir befassen uns hier im Landtag aus gutem Grund in regelmäßigen Abständen mit dem Spielbankgesetz und den notwendigen und weniger notwendigen Änderungen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf schlägt die Regierung nun vor, Spielbank- und Zusatzabgabe zu verringern, und darüber hinaus eine neue Gewinnabgabe einzuführen. Zur Begründung wird der bundesweite Umsatzrückgang bei den Spielbanken genannt. Selbstverständlich hat das Land durch die Übernahme der Spielbanken SH GmbH auch eine Verantwortung übernommen, die Betriebe neu aufzustellen. Auch der SSW sieht die ungünstige wirtschaftliche Situation einiger unserer fünf Spielbanken. In begründeten Fällen müssen wir daher auch die nötige Hilfestellung leisten. Dies kann dann zum Beispiel im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung geschehen, um eine Modernisierung oder Neuausrichtung einer Spielstätte zu ermöglichen.

Ob dem Land Schleswig-Holstein als Eigentümer aber mit der Änderung der Finanzierung tatsächlich geholfen ist, bezweifeln wir stark. Denn eines muss einem dabei klar sein: Die Einführung einer gewinnbezogenen Abgabe bedeutet eine gravierende Änderung des gesamten Systems mit weit reichenden Folgen. Es braucht keine besonders lebhafte Phantasie, um sich einige der Konsequenzen vor Augen zu führen: So weiß zum Beispiel jeder, der auch nur die einfachsten Grundlagen der Betriebswirtschaft kennt, dass es Wege und Mittel gibt, um Gewinne geringer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich sind. Wenn wir hierfür Anreize geben, wird selbstverständlich auch genau das passieren und die Gesamtabgaben werden sinken.

In diesem Zusammenhang müssen natürlich auch die kaum kalkulierbaren Auswirkungen auf die fünf betroffenen Kommunen angesprochen werden. Durch die vorliegende Gesetzesänderung wird diesen Spielbankgemeinden ganz einfach eine Mindereinnahme aufgezwungen, für die nur eine unzureichende Kompensation erfolgen soll. So heißt es lediglich: „Unter der Voraussetzung, dass die Spielbankgemeinden auch zu 25 Prozent an der Gewinnabgabe partizipieren, werden die Spielbankgemeinden durch die Veränderungen mit ca. 830.000 Euro belastet.“ Diese Regelung bedeutet in jedem Fall einen empfindlichen Eingriff in die Kommunalfinanzen. Wir halten es daher für dringend geboten, sich sorgfältig und gemeinsam mit den Betroffenen mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Es ist allgemein bekannt, dass ein Großteil der Einnahmen aus dem Glücksspielbereich zweckgebunden ist und laut Staatsvertrag der Erfüllung wichtiger Aufgaben im Bereich des Spielerschutzes und der Suchtprävention dient. Auch soziale Einrichtungen und wichtige Projekte in der Jugendarbeit werden gefördert. Nach Auffassung des SSW sind die beträchtlichen Einnahmen aus dem Glücksspielgeschäft auch zukünftig vor allem für die Bekämpfung und Prävention von Spielsucht einzusetzen. Ein gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstreicht diese Notwendigkeit: Das im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebene Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele wurde gerade wegen eines mangelhaften Spielerschutzes gekippt. Konsequenterweise muss dieses zentrale Ziel also auch hier in Schleswig-Holstein nicht nur weiter im Mittelpunkt stehen, sondern auch ehrgeiziger verfolgt werden. Gewinnorientierung bei der Gebührenerhebung passt dabei nun gar nicht zu diesem neuen Urteil. Das hat nichts mit Begrenzung der Spielsucht zu tun.

Der SSW hält eine Umstellung des Abgabensystems hin zu einer Gewinnabgabe für den grundsätzlich falschen Weg. Denn schon heute wird, auch hier im Land, zu wenig im suchtpräventiven Bereich getan. Der vorliegende Gesetzentwurf wird in dieser Form dazu führen, dass wir sinkende Einnahmen aus dem Glücksspielgeschäft haben und wir uns noch weniger auf Suchtprävention und mehr auf Gewinnerzeilung fokussieren werden. Daher lehnen wir die Änderung des Spielbankgesetzes ab.

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