Rede · 15.07.2009 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Wahl der Landrätinnen und Ländräte und zur Einführung eines Verwaltungsausschusses

Das Märchen von der Direktwahl, die mehr Demokratie bringen würde, hat sich allerdings im Laufe der letzten 13 Jahre selbst entzaubert. Bei jeder neuen Wahl wuchs die Zahl der Kritiker: Zur Erinnerung: Einerseits hatte die Bevölkerung diese Wahlmöglichkeit nie richtig angenommen. Und andererseits wurde überall dort die Wahl zur Farce, wo es keinen Gegenkandidaten gab.
Darüber hinaus hat sich durch die Direktwahl des Verwaltungschefs die Position der ehrenamtlichen Politiker zu ihrem Nachteil verändert. Der Macht- und Legitimationszuwachs der Landräte ging voll auf Kosten des ehrenamtlichen Kreistages und seiner Ausschüsse. Das soll nun wieder korrigiert werden. Doch das gilt nur für die Kreise. Die hauptamtlichen Bürgermeister in den Kommunen werden weiterhin direkt gewählt werden. Und in den Städten bleibt damit das Gefälle zwischen Bürgermeister und gewählten Vertretern im Rat weiterhin bestehen.

Kommen wir nun aber zum konkreten Gesetzentwurf. Der Verwaltungsausschuss wird in Zukunft wieder zum Teil die Aufgaben übernehmen, die der ehemalige Kreisausschuss hatte. Allerdings gibt es hier einen Systembruch. Der Landrat ist Mitglied des Verwaltungsausschusses ohne Stimmrecht. Gleichzeitig ist der Verwaltungsausschuss aber auch die oberste Dienstbehörde des Landrates, also dessen Vorgesetzter. Das passt nicht zusammen.
Der Landrat wäre so sein eigener Vorgesetzter. Besser wäre es, wenn der Landrat eine ähnliche Stellung wie der Kreispräsident hätte. In § 46 Absatz 6 wird dem Kreispräsidenten das Teilnahme- und das Sitzungsrecht eingeräumt. Genauso könnte man auch mit dem Landrat verfahren; dann wäre der Interessenkonflikt – sein eigener Vorgesetzter zu sein – für den Landrat ausgeräumt.
Eine Stärkung der Kommunalpolitiker ist insbesondere die Regelung, dass nicht mehr nur direkt dem Landrat unterstellte Mitarbeiter durch den Verwaltungsausschuss eingestellt und entlassen werden, sondern auch deren direkt unterstellte Mitarbeiter. Damit können die gewählten Politiker auf die erweiterte Verwaltungsleitung und die Verwaltungsgliederung Einfluss nehmen. Das ist gut so. Es stellt sich für uns aber die Frage, warum der Verwaltungsausschuss nicht in weitergehendem Maße in die Personalpolitik des jeweiligen Kreises mit einbezogen werden kann?

Wir möchten aber auch die Gelegenheit nutzen, eine neue politische Zielsetzung in die Diskussion mit einzubringen. Nach dem vorliegendem Entwurf ist der Verwaltungsausschuss hauptsächlich für das Berichtswesen zuständig. In § 55 werden acht Punkte benannt, zu denen regelmäßig berichtet werden soll. Wir schlagen vor, einen neunten Punkt mit anzufügen. In den Kreisen in denen die dänische und die friesische Minderheit beheimatet sind, also die Kreise Nordfriesland, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde – sollte nach unserer Auffassung analog zum Bericht auf Landesebene ein Minderheitenbericht gegeben werden.
Die übergeordnete Verfassungsregel, wonach auch die Gemeinden und Gemeindeverbände zum Schutz und zur Förderung der beiden Minderheiten verpflichtet sind, muss auch in der Kreisordnung seinen Widerhall finden. Im Kreis Nordfriesland hat man einen solchen Bericht kürzlich beschlossen, aber andernorts konnte man sich bisher nicht zu einem solchen Minderheitenbericht durchringen. Deshalb meinen wir, dass das Land hier den Rahmen vorgeben sollte. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es in Sachsen und Brandenburg für die Sorben solcherlei Regelungen schon gibt.

Abschließend möchte ich noch kurz auf eine Regelung eingehen, die für uns völlig inakzeptabel ist. Laut Gesetzentwurf sollen die Sitzungen des Verwaltungsausschusses nicht öffentlich sein. Das lehnen wir ab. Politik muss grundsätzlich offen und transparent sein. Die Nichtöffentlichkeit muss die Ausnahme sein und gesondert im Einzelfall beschlossen werden. Im Übrigen meinen wir auch, dass die Einschränkung in § 46 Absatz 4, dass Kreistagsabgeordnete, die nicht dem Verwaltungsausschuss angehören, nur eingeschränkt über die Beratungen informiert werden sollen, sehr kritisch zu sehen ist. Die Abgeordneten sind vom Volk gewählt und damit müssen sie auch Einblick in alle Gremien des jeweiligen Kreises haben.
Der Gesetzentwurf greift die zwar richtigen Themen auf, aber er ist durchaus noch verbesserungsfähig. Deshalb freuen wir uns auf die intensiven Ausschussberatungen.

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