Rede · 16.09.2009 Entwurf eines Gesetzes zur Wahl der Landrätinnen und Landräte

Heute werden wir einen historischen Fehler beheben und die Abschaffung der Direktwahl der Landräte und Landrätinnen in die Wege leisten. Das konnte nur gelingen, weil die Regierungsfraktionen auf die ursprünglich geplante Einführung des Verwaltungsausschusses auf Kreisebene verzichtet haben, die ja eigentlich gleichzeitig mit der Abschaffung der Direktwahl verabschiedet werden sollte. Das war richtig und im Interesse der Sache der beste Weg. Die Stellungnahmen der Kreise haben den enormen Beratungsbedarf bei diesem Punkt gezeigt; auch der SSW hat bereits frühzeitig dieses Gremium kritisiert, dass in geheimer Sitzung und unter weitgehendem Ausschluss der kleinen Fraktionen die Geschicke des Kreises bestimmen sollten. Gut, dass der Verwaltungsausschuss erst einmal vom Tisch ist. Die Einführung des Verwaltungsausschusses ohne mündliche Anhörung durchzuziehen, wäre absolut undenkbar gewesen gewesen.
Andererseits wäre dieser Umweg überflüssig gewesen und die Abschaffung der Direktwahl schon länger umgesetzt sein können, wenn die Regierungskoalitionen 2006 dem SSW-Gesetzentwurf gefolgt wären. Schon damals lagen die Defizite der Direktwahl kommunaler Verwaltungschefs auf der Hand. An der Situation hat sich nichts geändert, nur dass die Wahlbeteiligung noch tiefer gesunken ist und das politische Ehrenamt noch mehr unter der Vormacht des Verwaltungschefs leidet.

Der Zeitdruck, der schon im Dezember dazu führte, dass das Vorschaltgesetz innerhalb einer Sitzung durchgepeitscht werden musste, hätte also vermieden werden können, wenn die Regierungsfraktionen eher Einsicht bewiesen hätten.

Genau da liegt das Problem: die Regierungsfraktionen haben jahrelang die Augen verschlossen vor der Verschiebung der Macht auf der kommunalen Ebene weg vom Ehrenamt hin zum Hauptamt. Sie haben sinkende Wahlbeteiligungen und die Verschiebung der Machtbalance in den Kreisen tatenlos geschehen lassen. Sie sind jahrelang nicht in die Puschen gekommen. Der historische Fehler der Einführung der Direktwahl wird heute in allerletzter Sekunde behoben.

Dennoch ist nicht einzusehen, warum die Große Koalition einen historischen Fehler behebt und gleich einen neuen macht: nämlich die Unterscheidung von gewählten Landrätinnen und Landräten einerseits und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern andererseits. Beide, Bürgermeister und Landräte, stehen der Verwaltung vor. Beide werden mit sinkender Wahlbeteiligung gewählt und beide verfügen auf Kosten der gewählten Gemeindepolitiker über eine wachsende politische Macht. Viele direkt gewählte Verwaltungschefs führen sich auf kommunaler Ebene wie Sonnenkönige auf, die auf dem hohen Ross manche Parade gegen die ehrenamtlich gewählten Vertreter reiten. Die Zahl der Sonnenkönige mag reduziert werden, doch das Problem bleibt weiterhin bestehen.

Dennoch ist der eingeschlagene Weg richtig. Er entspricht dem, was der SSW in seinem Gesetzentwurf vorgelegt hat. Doch die Abschaffung der Direktwahl kann nur der Anfang einer Neubesinnung aufs kommunale Ehrenamt sein.

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