Rede · 20.03.2015 Erbschaftssteuerreform zur Reform für mehr soziale Gerechtigkeit nutzen

Lars Harms zu TOP 14 + 25 - Anträge zum Aufkommen aus der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftssteuer war in der letzten Zeit medial allgegenwärtig. Schnell wurden erste kleine und größere Interessensunterschiede zwischen Bund, Ländern und Gewerkschaften vorgetragen. Doch worum geht’s eigentlich? Erst mal geht’s um eine Verfassungswidrigkeit. Thematisch gesehen geht’s um einen kleinen Teil der Gesellschaft, nämlich um Firmenerben. Der  größere Teil der Gesellschaft, bleibt davon gänzlich unberührt, denn dieser wird sein Leben lang, weder privat noch gewerblich, etwas nennenswertes Erben.  Derzeit wird der Großteil der Steuereinnahmen der Erbschaftsteuer durch das Erben von größeren Privatvermögen getragen. Warum Firmenerben hier teilweise befreit sind, kann man durchaus auch mal hinterfragen. 

Daher nun zum eigentlichen Anlass dieser Reform. Aus Karlsruhe hat man eine deutliche Botschaft nach Berlin und den Rest der Republik geschickt, die da heißt: Die Erbschaftssteuer ist in Teilen Gesetzeswidrig und muss unbedingt nachgebessert werden. Fest steht nicht nur deshalb, dass Vermögen nicht willkürlich ungleich behandelt werden dürfen. Der Gesetzgeber hat nun die Pflicht, dieses bis zum 30. Juni 2016 zu begradigen. Die Aufgabe für Bund und Länder ist also klar formuliert. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen beinhaltet im Kern vor allem eins: Nämlich die soziale Gerechtigkeit. Es kann nicht angehen, dass sich diejenigen, die Betriebe erben, nicht berücksichtigt werden. Genau da, wollen wir mit der Erbschaftssteuerreform ansetzen. Konsequenterweise wollen wir die Einnahmen auch dort hin Steuern, wo sie die Wirtschaft mittelbar stärken. Das ist vor allem der Bildungsbereich.   Wir müssen auf unser Human-Kapital setzen, um auch in Zukunft wirtschaftlich mithalten zu können.   Deswegen wollen wir als Küstenkoalition, die zukünftigen Mittel aus der Erbschaftsteuer, in das Bildungssystem leiten. Darüber hinaus wollen wir auch Zukunftsinvestitionen für soziale Gerechtigkeit im Allgemeinen sowie  für die Sanierung der Infrastruktur leisten. Nicht nur deswegen, erteilen wir möglichen Rufen nach einer Abschaffung der Erbschaftssteuer eine klare Absage. 

In Bezug auf die Erbschaftsteuer geht es, wie der Name schon sagt, um Vermögen, dass sich in Form eines Erbes von einer Generation zur nächsten weitergereicht wird. Der Erbe bekommt ein Vermögen zugeteilt, was er nicht selbst erwirtschaftet hat. Daher ist es zumutbar, dass von Generation zu Generation ein Teilbetrag auch wieder an die Allgemeinheit zurückgegeben werden kann. Ein Kreislauf also. Dieser Kreislauf kann dazu beitragen, dass die Finanzströme nicht ausschließlich in einen Stausee geleitet werden, sondern sozusagen im Fluss bleiben und so auch der gesamten Gesellschaft dienen, ohne die Erben zu überfordern.  

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