Rede · 28.02.2008 Frauenpolitik in Schleswig-Holstein

Das Thema Geschlechtergleichheit hat viele Konjunkturen hinter sich. Einige haben das Thema sogar zu den Akten gelegt und es als unmodern und überholt diffamiert. Daher begrüßt der SSW, dass wir mit der vorliegenden Großen Anfrage der SPD-Fraktion die Gelegenheit haben, das wichtige Thema der Geschlechtergerechtigkeit erstmals in dieser Legislaturperiode wieder zu debattieren.

Ich möchte ein aktuelles Beispiel für die gegenwärtige Entwicklung anführen. Letzt las ich, dass die „Beiträge zur feministischen Theorie und Praxis“ nach drei Jahrzehnten ihr Erscheinen eingestellt haben. Ganz offensichtlich fühlen sich heutige Frauengenerationen nicht mehr angesprochen von dieser Art von Texten. Das mag in meiner Generation Kopfschütteln hervorrufen, ist aber eine belegte Tatsache. Die Herausgeberinnen bedauern, dass viele junge Frauen die strukturellen Benachteiligungen, denen sie unterworfen sind, völlig ausblenden. Die heutige Frauengeneration ist weit überwiegend der Überzeugung, dass sie sich gegen Männer durchsetzen kann, wenn die Frauen nur fähig und pfiffig genug sind. Frauenpolitische Publikationen finden kaum noch Abnehmerinnen oder Leserinnen.

Dabei zeigen die Zahlen der Großen Anfrage, dass sich nicht die tüchtigste Person durchsetzt, sondern oftmals der tüchtigste Mann – dass also das Anliegen der Frauenpolitik aktuell geblieben ist. Denn ein eindeutiger Befund lautet: es gibt immer noch Bereiche, in denen Frauen nicht gemäß ihrer zahlenmäßigen Stärke vertreten sind. So sind Frauen in Aufsichtsräten extrem unterrepräsentiert: nur jedes fünfte Aufsichtsratmitglied ist eine Frau. Frauen sind bei Verdienstorden völlig unterrepräsentiert; sie verfügen über eine nicht Existenzsichernde Rente und konzentrieren sich auf Berufe, die kaum Karrierechancen vermitteln.

Andererseits belegt die Große Anfrage eindrucksvoll, wie Frauen im Landesdienst in den letzten Jahren aufgeholt haben. So ist der Anteil bei den höheren Besoldungen in den letzten Jahren wesentlich gestiegen. Diese Veränderungen sind qualitativ richtig und nachhaltig und zeigen somit in die richtige Richtung. Auch die Tatsache, dass die Personalverantwortlichen in den Landesbehörden die Geschlechtergerechtigkeit als Anliegen von Frauen und Männern begriffen haben und das in gemischtgeschlechtlichen Qualitätszirkeln umsetzen, ist ein wichtiges Signal. Wir haben das lange Jahre politisch gefordert. Aus Sicht des SSW muss es nun darauf ankommen, entsprechende Modellprojekte zu verstetigen und in die Routinen zu integrieren, denn alle haben etwas davon.

Dennoch macht die Antwort der Landesregierung auch deutlich, dass nicht alles eitel Sonnenschein ist. Die Beurteilung von Männern und Frauen in der Landesverwaltung - im Rahmen der Dienstbeurteilungen - stellt immer noch ein Problem dar. Wir erfahren, dass 2001 und 2003 ein Abbau der Beurteilungsunterschiede festzustellen war; dass es aber 2005 keine weitere Annäherung der Ergebnisse zu verzeichnen gab. Auch bei den Teilzeitbeschäftigten wird deutlich, dass es immer noch hakt. Und die Konklusion lautet daher zutreffend: “Es scheint sich erneut zu bestätigen, dass das Beuteilungsergebnis mehr durch den Beschäftigungsumfang beeinflusst wird als durch das Geschlecht. Da hauptsächlich Frauen in Teilzeit arbeiten, kann davon ausgegangen werden, dass sich die schlechtere Beurteilung von Teilzeitbeschäftigten erheblich auf das Gesamtergebnis der Beurteilung der Frauen auswirkt“.

Mir ist bekannt, dass die Landesregierung bei der Regelbeurteilung 2003 mit den Gewerkschaften eine Vereinbarung getroffen hatte, die ergänzende Hinweise zur Beurteilung von besonderen Vergleichgruppen enthielt. Leider sagt die Antwort der Landesregierung nichts darüber aus, ob diese Vereinbarung noch gilt, denn auch das ist natürlich ein Schritt nach vorn. Die Beseitigung der Nachteile der Teilzeitarbeit bringt besonders den Frauen Chancengleichheit, weil immer noch überwiegend Frauen teilzeitbeschäftigt sind.

Die Landesregierung geht in vielen Bereichen mit gutem Beispiel voran und fördert Frauen da, wo sie auch direkte Einflussmöglichkeiten hat und das ist naturgemäß dort, wo sie selbst Arbeitgeberin ist. Gern hätte ich aber mehr gewusst über die Praxis der Frauenförderung an unseren Hochschulen. Vor dem Hintergrund der Debatten zum neuen Hochschulgesetz wirkt es schon eigenartig, dass der Hochschulbereich nicht als eigenständiger Bereich in der großen Anfrage auftaucht.

Im Ausschuss würde ich gern Näheres darüber erfahren, ob denn nun das in der 15.Legislaturperiode eingeführte Prinzip des Gender Mainstreaming erfolgreich war. Die Antwort der Landesregierung lässt hier doch einiges zu wünschen übrig. Es reicht meines Erachtens nicht aus, die laufenden Projekte zu umreißen. Soll heißen: Projekte und Arbeitsgruppen sind schön und gut. Sie werden aber mittelfristig nur dann etwas bewirken, wenn sie mit fassbaren Maßnahmen verknüpft werden, die auch evaluiert werden können. Dazu gehört auch der Punkt, wie das Gender-Prinzip weiter entwickelt werden kann. Das Land Berlin ist meines Wissens bisher das einzige Bundesland, das die Umsetzung von Gender Budgeting – also die geschlechtergerechte Verteilung von öffentlichen Geldern und Ressourcen – in die normale Haushaltspolitik zu integrieren versucht. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn wir uns darüber im Ausschuss berichten lassen würden.

Die Landesregierung sollte auch die Arbeitgeber in der freien Wirtschaft zur besseren Frauenförderung ermutigen, denn der Landesdienst ist hier vergleichsweise besser aufgestellt. Leider zeigen gerade die vor wenigen Tagen veröffentlichten Zahlen des aktuellen Frauenlohnspiegels der Hans-Böckler-Stiftung, dass viele Arbeitgeber in Deutschland Frauen systematisch schlechter bezahlen als Männer in vergleichbaren Positionen. In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 22% weniger als die Männer, so dass Deutschland zusammen mit Großbritannien und Tschechien eindeutig zu den Schlusslichtern in Europa zählt. Zum Vergleich: im Landesdienst Schleswig-Holsteins verdient eine Frau durchschnittlich 90% von einem Männerverdienst: Frauen verdienen durchschnittlich 15,88 Euro brutto die Stunde gegenüber ihren Kollegen, die es durchschnittlich auf 17,65 Euro bringen.

Noch hat eine Grafikdesignerin nur Zweidrittel von dem im Portmonee, was ihr männlicher Kollege hat. Bei einer Gebäudereinigerin sieht es nicht besser aus. Die Bankkauffrau verdient durchschnittlich 21% weniger als ein Bankkaufmann. Bei diesen Entgeltunterschieden schlagen die kürzeren Erwerbszeiten der Frauen voll durch, die durch die so genannte Familienphase bedingt ist. Andererseits werden beispielsweise Referenten oftmals höher eingruppiert als ihre Kolleginnen. Dieser Diskriminierung ist nur mit einem genauen Monitoring beizukommen. Wie so etwas konkret umzusetzen ist, sollte auch ein Thema der Ausschussberatung sein.

Das gleiche gilt für die Frage, wie sich die Erhöhung der Einwohnerzahl auf die kommunale Gleichstellungsarbeit auswirkt – sprich: auf die Verpflichtung der Kommunen, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einzustellen. Die Antwort der Landesregierung wirkt beschwichtigend: „Schleswig-Holstein verfügt noch immer über ein gut funktionierendes Netz von Gleichstellungsbeauftragten“. Dabei wird aber verschwiegen, dass die Anhebung der Einwohnerzahl von 10.000 auf 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei der Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten erst einmal zu einem Abbau von 33 Gleichstellungsstellen führte.

Und für diejenigen, die übrig geblieben sind, gilt, dass die meisten nur noch einen Teilzeitjob haben. Hinzu kommt, dass sich die Bedingungen für ihre Arbeit über die Jahre immer weiter verschlechtert haben. Sollte es trotzdem ein „gut funktionierendes Netz“ geben, dann spricht das ausschließlich für das Engagement der Gleichstellungsbeauftragten – und eben nicht für die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit.

Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen zum einen, dass es viele Leerstellen gibt, die im Ausschuss zu hinterfragen sind. Dazu gehört aus Sicht des SSW auch eindeutig die Situation der Frauennotrufe, insbesondere des Frauennotrufs in Flensburg. Zum anderen gilt ganz grundsätzlich, dass wir nicht nachlassen dürfen, Frauen und Mädchen einen angemessenen Platz in der Gesellschaft zu verschaffen. Geschlechtergerechtigkeit ist ein nicht wegzudenkender Teil unserer Demokratie. Wer herablassend und in Vorurteilen über Frauen schreibt, denkt und handelt, legt Hand an die Grundfesten unserer Gesellschaft.

Frauen in ihrer Verschiedenheit zu unterstützen sollte nicht nur Anliegen des Frauentages sein, den wir in wenigen Tagen begehen, sondern bleibt eine tagesaktuelle Aufgabe. Von der Landesregierung erwarte ich mit anderen Worten eine noch konsequentere Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen, denn nur so kann auch das nötige Umdenken in der Gesellschaft weiter vorangetrieben werden.

Bis wir so weit sind, bleibt es leider dabei: Frau sein ist schwer: man muss denken wie ein Mann, sich benehmen wie eine Dame, aussehen wie ein junges Mädchen und schuften wie ein Pferd.

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