Rede · 29.09.2005 Gesetz zur Änderung der Landesverfassung

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung sieht vor, dass jede Fraktion des Landtages das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, sofern Zweifel an der förmlichen oder sachlichen Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung bestehen.

Bündnis 90/Die Grünen und der SSW beabsichtigen hiermit, die parlamentarischen Rechte der Opposition zu sichern. Das ist beim Bestehen einer Großen Koalition schwierig, weil die Regierungsmehrheit sehr groß ist und die gesamte Opposition ausbremsen kann. Das muss nicht zwangläufig so kommen, aber wenn, dann kann mittels des Anrufrechts auch eine kleine Partei die Einhaltung der Verfassung einklagen.

Der SSW ist sich sehr wohl darüber im Klaren, dass das Anrufungsrecht missbraucht werden kann. In der Geschichte der politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht wenige Beispiele hierfür. In der Regel sind es aber gerade die großen Parteien bzw. Fraktionen, die das Bundesverfassungsgericht für sich zu instrumentalisieren versuchten; und eben nicht die kleinen Parteien, zu denen alle Oppositionsparteien im Schleswig-Holstein Landtag zweifellos gehören.

Aus grundsätzlichen Überlegungen zur Wirkungsweise und Kontrollfähigkeit des Parlamentes gegenüber der Landesregierung hat der SSW gemeinsam mit Bündnis90/Die Grünen die Initiative ergriffen. Wir wollen erreichen, dass die Oppositionsfraktionen auch für den Fall einer großen Koalition das Bundesverfassungsgericht anrufen können.

Die Regierungsfraktionen sind eng an die Landesregierung und deren Handlungs- und Entscheidungszwänge gebunden. Zweifel an der Vereinbarkeit von Landesrecht und Verfassung laufen daher Gefahr, innerhalb der großen Koalition schnell beiseite gefegt zu werden; man hat ja eine Mehrheit, eine große Mehrheit.

Beim jetzigen Quorum von einem Drittel der Abgeordneten läuft Artikel 44 Nr. 2 jedoch ins Leere. Eine Anpassung ist erforderlich, um dem Parlament eine wichtige Kontrollfunktion zu erhalten.

Eine große Koalition darf nicht zu einem parlamentarischen Ausnahmezustand werden, bei dem der Opposition auf kaltem Wege die Waffen aus der Hand geschlagen werden.

Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen der beiden großen Fraktionen, ihr Parlamentsverständnis höher zu stellen, als ihr Parteibuch.
Unterstützen Sie unsere Initiative.

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