Rede · 07.06.2000 Gesetz zur Öffnung von Standards

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung von Standards muss natürlich vor dem Hintergrund eines drohenden Eingriffs des Landes in die Finanzen der kommunalen Gebietskörperschaften gesehen werden. Dabei hat die FDP die Möglichkeit genutzt, einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD/PDS-Regierung in Mecklenburg-Vorpommern fast wortgleich hier in Schleswig-Holstein einzubringen. Der Gedanke war sicherlich, wenn Rot-Rot ein solches Gesetz beschließen können, dann kann Rot-Grün doch nicht nein sagen.
Die öffentliche Diskussion läuft ja schon etwas länger in dieselbe Richtung: Den Kommunen soll als Gegenleistung für Eingriffe in die kommunalen Finanzen sozusagen ein geldwerter Vorteil" verschafft werden, indem man ihnen die Möglichkeit gibt, in einigen Bereichen vom Land vorgegebene Standards selbst zu bestimmen.
Schon mit dieser Diskussion hat der SSW große Probleme gehabt, da wir die Auffassung vertreten, dass die sogenannte Schicksalsgemeinschaft zwischen Land und Kommunen nicht durch einseitige Eingriffe des Landes in die kommunalen Finanzen in Frage gestellt werden darf.
Allerdings hat die FDP mit diesem Gesetzentwurf wirklich den Vogel abgeschossen:
Der SSW hat große Bedenken gegen ein solches allgemeines Standardöffnungsgesetz. Wir befürchten dadurch ein pauschales Absenken von Standards in den Kommunen. Dabei geht es nicht darum, dass wir kein Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein der kommunalen Selbstverwaltung haben. Es ist aber ein großes Problem, wenn man eine Öffnung von Standards in den kommunalen Gebietskörperschaften vor dem Hintergrund von massiven finanziellen Einschnitten diskutiert.
Der SSW vertritt daher die Auffassung dass, das Kriterium "Qualität" in der Debatte um die Standardabsenkungen entscheidend mitberücksichtigt werden muss. .
Und dass es beim dem Standardöffnungsgesetz nicht um die Qualität geht, sondern einfach nur darum Geld zu sparen, zeigen die Bestimmungen §2, Abs. 2 und 3 des Gesetzentwurfes. Hier wird zum einen im Absatz 2 vorgeschrieben, dass Anträge auf Befreiung von Standards nur bei "Gefahr für Leib und Leben" abzulehnen seien. Da fragt man sich natürlich, wie das dann genau definiert ist. Dazu kommt noch die Bestimmung in §2, Abs.3, dass das Land bei Ablehnung aus anderen als in Absatz 2 genannten Gründen, die aus der Beibehaltung des Standards entstehenden Mehrkosten den Kommunen zu erstatten hat. Wer dann noch öffentlich sagt, es sei nicht sicher, dass die Kommunen die Standards senken werden, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gibt, dem kann man schwer Glauben schenken.
Es mag natürlich Bereiche geben, wo eine Standardöffnung sinnvoll ist, und deswegen ist der SSW auch bereit, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren. Aber so wie der Entwurf heute aussieht, werden wir ihn auf keinen Fall unterstützen.
Es gibt einfach aus unserer Sicht Kernbereiche - wie bei der Betreuung von Kindern, bei den sozial Schwachen oder Älteren, wo man keine Abstriche in der Qualität zulassen darf. Dies gilt insbesondere bei den Kindertagesstätten. Hier muss der geltenden Mindeststandard unbedingt erhalten bleiben. Denn meines Wissens lässt bereits die geltende Verordnung eine Gruppengröße zwischen 18 und 28 Kindern zu.
Wenn man hier also Standards öffnet, nähert man sich Gruppengrößen von bis zu 30 Kindern und mehr. Wollen wir das als Landespolitikerinnen und Landespolitiker zulassen? Dann müssen wir uns aber auch damit auseinandersetzen, wenn Eltern und Pädagogen fragen, ob wir ernsthaft glauben, dass unsere Gesellschaft wirklich Geld spart, wenn durch überfüllte Gruppen, mangelhafte Betreuung sowie Platzmangel die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern negativ beeinflusst wird? Und ob nicht durch eine solche Entwicklung den Kindern zu wenig Rückzugs- und Bewegungsmöglichkeiten gewährt wird?
Ein anderes Beispiel, wo der SSW nicht bereit ist, eine Befreiung der Standards zuzulassen ist, bei den Vorgaben für den Öffentlichen Personennahverkehr. Es muss weiterhin möglich sein Vorgaben hinsichtlich der Fahrpläne, des Fahrzeuge und der Preisgestaltung seitens des Landes zu machen. Es geht schließlich nicht zuletzt auch um die Sicherheit im ÖPNV. Ich könnte noch weitere Beispiele nennen, wo eine Standardöffnung negative Folgen hat, aber meine Redezeit ist leider nicht ausreichend.
Wir sollten es uns also als gesetzgebendes Organ nicht zu leicht machen, die Verantwortung einfach auf andere abzuwälzen. Zu Ende gedacht, führt dieser Gesetzentwurf dazu, dass sich das Land als Gesetzgeber aus wesentlichen Bereichen der Gesellschaft herauszieht.

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