Rede · 11.12.2003 Grundwasserentnahmeabgabe

Eine der wenigen Einnahmeverbesserungen, die im Haushalt enthalten sind, ist die Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe. Sie ist umstritten, wie jede Abgabe und doch trägt sie dazu bei, dass politische Ziele, die wir gemeinsam tragen, in diesem Land verwirklicht werden können.

75% der Abgabe werden für Maßnahmen des Gewässerschutzes ausgegeben. Das heißt, mehrere Millionen Euro fließen in einen Bereich, von dem wir alle sagen, dass dies ein wichtiger Bereich schleswig-holsteinischer Politik ist. Auch dieses gilt es festzuhalten. Die Maßnahmen, die wir damit finanzieren, wären anderweitig nicht finanzierbar. Wie schlecht es unserem Land finanziell geht, durften wir ja heute schon mehrmals hören. CDU und FDP mahnen mit virtuellen Sparvorschlägen eine sparsame Haushaltsführung an, obwohl sie wissen, dass sie die strukturellen Finanzprobleme des Landes auch nicht besser lösen können als andere. Da schmeißt man einmal schnell 2000 Bedienstete raus und sagt aber nicht wo - weil das würde ja einen kollektiven Aufschrei im Lande geben und diesem Stress will man sich natürlich nicht aussetzen. Ganz davon abgesehen, dass solche Vorschläge unseriös sind, zeigen sie, dass das Sparpotential eben nicht so groß ist, wie in der virtu-ellen Welt von CDU und FDP.

Außerdem sagen Sie von der CDU und der FDP ja auch, dass die Einsparungen, die sie vorschlagen, das Defizit in der Landeskasse verschwinden lassen sollen. Anstehende zusätzliche Aufgaben können dann aber immer noch nicht gelöst werden. Sie sollen aber gelöst werden - darin sind wir uns alle wieder einig. Also bleibt nur die Einnahmeverbesserung und das geht nur über Steuern oder Abgaben. Anders geht es nicht, denn das Geld fällt eben nicht von Himmel - das gibt es nur in virtuellen Welten, aber wir leben in der Realität.

Die Grundwasserentnahmeabgabe ist eine solche Abgabe, die dazu taugt, anstehende Aufgaben zu lösen. Ich zitiere aus dem Geschäftsbericht der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein; eine Organisation, die man nun wohl nicht als Vorfeldorganisation der Landesregierung bezeichnen könnte. Dort steht: "Seit Sommer 2003 wird im schleswig-holsteinischen Landtag heftigst über eine Erhöhung der Grundwasserabgabe diskutiert. Verbunden mit dieser Abgabenerhöhung wäre auch die Änderung des Abgabezwecks zugunsten der Forstwirtschaft. Sollte der Landtag diesen Entschluss so fassen, wäre die forstliche Förderung auf dem alten Niveau auch in den nächsten Jahren fortführbar.“

Man hat also bei der Landwirtschaftkammer erkannt, wie wichtig die Grundwasserentnahmeabgabe ist, um die forstliche Förderung erhalten zu können. Genau diese Förderung war in den vergangenen Jahren immer wieder bedroht und konnte nur unter erheblichem Aufwand aufrecht erhalten werden. Man hat sich nun mit den Waldbesitzern zusammengesetzt, ihre Wünsche und Planungen aufgenommen und dieses haushaltstechnisch umgesetzt. Damit kann alles das finanziert werden, was durch die Forstwirtschaft gewünscht wird. Dass man so Wünsche erfüllen kann, gibt es nicht oft und ist gerade der Grundwasserentnahmeabgabe zu verdanken und dessen ist man sich in der Forstwirtschaft auch durchaus bewusst. Die Erhöhung dieser Abgabe wird also bei weitem nicht nur negativ gesehen, zumal sie auch noch zusätzlich Komplementärförderung für die Forstwirtschaft auslöst.

Ähnliches gilt auch für alle anderen Bereiche für die eine Zweckbindung der Abgabe erfolgt. Wobei ich allerdings sagen muss, dass wir in den nächsten Jahren darüber nachdenken sollten, die Zweckbindung wieder auf 100% zu setzen. Denn gerade die Zweckbindung, stellt den Zusammenhang zwischen Abgabe und notwendiger Maßnahme dar. Wir erheben eine Abgabe auf die knappe Ressource Wasser und Überführen diese in Maßnahmen, die dem Grundwasserschutz und der Natur dienen.

Das ist in Ordnung so; gerade wenn wir an die kommenden Ausgaben im Rahmen des Vertragsnaturschutzes denken, die noch auf uns zukommen werden. Da werden wir für jeden Euro dankbar sein, den wir einsetzen können, um so einen Ausgleich für die wirtschaftlichen Nachteile von Umweltschutzmaßnahmen bereitstellen zu können. Und nach diesen Ausgleichszahlungen rufen alle, egal welcher Partei sie angehören. Also muss man diese Summen auch irgendwie bereitstellen. Und das geht eben nicht virtuell, sondern nur durch die entsprechende Erhebung von Abgaben.

Die Frage, die sich wirklich in Bezug auf eine Abgabenerhöhung stellt ist, ob diese sozial gerechtfertigt ist. Die Belastung von privaten Haushalten durch die Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe beläuft sich im Durchschnitt bei, pro Kopf und Jahr, 2 Euro 70. Ich finde, das ist noch tragbar.

Keine Abgabenerhöhung ist beliebt. Aber sie ist manchmal unvermeidlich, um zusätzliche Aufgaben bewältigen zu können. Den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass die Aufgaben dann irgendwann ohne unser Zutun erledigt sein werden, hilft unserem Land nicht weiter. Deswegen kommen wir an einer Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe nicht vorbei. Diese Haushaltsverbesserung ist unvermeidlich, um die zukünftigen Aufgaben lösen zu können.

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