Rede · 08.10.2026 Heimliche Aufnahmen sind einfach inakzeptabel

„Während wir noch über Beschränkungen, die Helligkeit des Aufnahmelichtes oder eine Alterszulassung streiten, entwickelt sich die Technik immer weiter und produziert mit dieser jeden Tag neue Opfer.“

Sybilla Nitsch TOP 18 - Schutz der Privatsphäre stärken (Drs. 20/4841)

Die Smartglasses sind nicht smart.
Smart, da habe ich doch mal im Duden nachgeschaut, hat etwas mit Einfallsreichtum, Clevererness und Gewitztheit zu tun.
Das finde ich insgesamt zu positiv für Hilfsmittel, was einer Spionage-Kamera gleichkommen kann. Übernehmen wir also nicht den Duktus amerikanischer Konzerne, sondern sagen wir, mit was wir es zu tun haben: Mit Kameras, die heimliche Aufnahmen erlauben, um diese dann zu posten. Von smarten Kameras kann hier nicht die Rede sein. 
Viele Frauenrechtlerinnen nennen die Kameras zu Recht „perverse Kameras“, weil besonders Frauen unter diesen Dingern leiden. Hunderte Frauen werden täglich, wie jüngst auf dem Oktoberfest, unbemerkt aufgenommen und dann international vermarktet. Oft sind diese mit bestimmten Hashtags gekennzeichnet, und Menschen, die das manipulativ betreiben nennen sich selbst Dating-Coaches oder „Pickup-Artists“.
Werden die Opfer darauf aufmerksam, müssen sie sich sehr bemühen, dass die Aufnahmen gelöscht werden. Aber allzu oft scheitern sie am Unwillen der Plattformen. Strafrechtlich stehen ihre Chancen auch nicht besonders gut. 
Ich erwarte daher von der Landesregierung, wie in beiden Anträgen gewollt, aktiv zu werden. Sie muss dafür Sorge tragen, dass in ihren Einrichtungen, an den Universitäten und allen Behörden heimliche Aufnahmegeräte verboten werden. Schon beim Eintritt ins Gebäude muss das ganz klar sein.
Wir dürfen den krassen und manipulativen Eingriffen in die Privatsphäre nicht länger tatenlos zusehen. 
7 Mio. dieser Geräte hat allein Meta schon verkauft. Damit wird ein Geschäftsmodell in Gang gehalten, von dem nur Meta selbst profitiert.

Die heimlichen Aufnahmen werden nämlich nicht etwa im Dark Net versteckt, sondern ganz offen über Insta und Facebook verbreitet. Meta verdient also zweimal, weil die Aufsicht an dieser Stelle völlig unzureichend ist.
Die Bundesnetzagentur kann das tun. Und ich möchte hinzufügen: sie muss es umgehend tun. Sie ist aber noch am Prüfen und beobachtet den Markt. 
Im § 8 des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) zielt die Koalition darauf ab, dass es eine Gesetzesänderung für die Erkennbarkeit von Filmaufnahmen geben muss, so folglich auch manipulierte Geräte unter die Geltung fallen, und Juristen stellen die Frage, ob das Blinken ausreicht für die Erkennbarkeit, kritisch ist auch das Auslösen durch Sprachbefehl. 
Im Absatz 1 des Paragraphen steht jetzt schon, „Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind …“
Die Datenschutzbeauftragten vieler Länder meinen, es würde viel dafür sprechen, dass es sich bei SmartGlasses um sog. Telekommunikatonsanlagen handele. 
Während wir aber noch über Beschränkungen, die Helligkeit des Aufnahmelichtes oder eine Alterszulassung streiten, entwickelt sich die Technik immer weiter und produziert mit dieser jeden Tag neue Opfer.
Als Politiker sind wir es gewohnt, dass Menschen uns mit ihrem Handy aufnehmen. Das ist nicht immer angenehm, aber ich habe in der Sekunde der Aufnahme die Möglichkeit, diese zu untersagen, weil ich an der Situation teilhabe. 
Das kann ich bei den Spionagebrillen nicht. Ich sehe lediglich einen Brillenträger, der mir gegenübersteht. Und damit entsteht ein Ungleichgewicht, das der Gesetzgeber wieder geraderücken muss. Film- und Fotoaufnahmen müssen immer im Einverständnis mit der betroffenen Personen geschehen.
Dieses Ziel unterstützen wir definitiv.
Heimliche Aufnahmen sind einfach inakzeptabel. Wo Menschen schutzbedürftig sind, muss der Staat klare Regeln schaffen, das gilt für alle sensiblen Bereiche, die in den Anträgen aufgeführt sind. Bis dahin müssen wir aufklären.
Ich würde mir wünschen, dass auch unsere Datenschutzbehörde weiter in die Öffentlichkeit geht, wie zuletzt mit einer Pressekonferenz. Darüber hinaus benötigen wir dringend Broschüren, um über die Einsetzbreite dieser neuen Technik zu informieren.
Aber alles das – das möchte ich ausdrücklich betonen – gilt nur übergangsweise bis zum Verbot dieser Geräte.

 

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