Pressemitteilung · 26.01.2005 Informationsfreiheit ist Voraussetzung für den SSW

Der SSW hat heute seinen Entwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zurückgezogen. „Es ist enttäuschend, dass die große Mehrheit im Landtag keine deutliche Verbesserung des Bürgerrechts auf Informationszugang wünscht. Wir werden den Vorschlag aber nach der Wahl wieder einbringen“, sagt die Vorsitzende der SSW-Landtags­gruppe, Anke Spoorendonk.

„Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des IFG wollten wir das Recht der Bürger auf Auskunft über die öffentlichen Verwaltungen stärken. Diesen Gesetzentwurf hat die rot-grüne Mehrheit aber durch einen Änderungsantrag so weit verwässert, dass wir ihn jetzt zurückziehen mussten.

Wir waren bereit, im Ausschuss Kompromisse einzugehen und haben selbst auch noch Änderungsvorschläge gemacht. Der Vorschlag von Rot-Grün wurde aber nicht mit uns abgestimmt und enthält kaum Verbesserungen. Der SSW will lieber keine Änderung als eine lasche Änderung, die den Bürgern keine neuen Vorteile bringen würde.“

Spoorendonk kündigt an, dass der SSW den Gesetzentwurf nach der Wahl wieder auf den Tisch bringen wird: „In der neuen Legislaturperiode werden wir diesen Vorschlag noch einmal stellen. Der SSW hat beschlossen, dass er nur eine Landesregierung unterstützen wird, die das Recht der Bürger auf Informationszugang ausbaut. Dazu gehören auf jeden Fall die vorgeschlagenen Änderungen des IFG.“



Hintergrund

Mit dem im September 2004 eingebrachten SSW-Gesetzentwurf sollte vor allem die „Flucht ins Privatrecht“ verhindert werden: Während das „Informations­freiheits­gesetz“ (IFG) heute schon den Informationszugang zu Behörden eröffnet, sollten zukünftig auch Daten von privaten Unternehmen zugänglich sein, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen.
Diese Unternehmen halten heute vielfach ihre Informationen zurück mit der Begründung, dass sie keine Behörden im Sinne des IFG sind. Da aber immer mehr öffentliche Aufgaben in den halbprivaten und privaten Bereich verlagert werden, muss die Informationsfreiheit nach Ansicht des SSW auch dort gelten.

Mit dem SSW-Gesetzentwurf sollte ebenfalls die neue EU-Umweltinformations­richt­linie um­gesetzt werden, die bis zum 14.02.2005 in Landesrecht umgesetzt werden muss. Diese sieht gerade vor, dass ein Informationsanspruch gegenüber Privaten besteht, die öffent­liche Aufgaben wahr­nehmen. Nach Ansicht des SSW sollte das IFG gleichzeitig den Zugang zu Umwelt­informationen regeln, damit die Bürger nicht auf verschie­dene Gesetze angewiesen sind, um ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informa­tionen geltend zu machen.

Weitere Artikel

Rede · 16.10.2025 Wir entwickeln die Grundlagen unseres Zusammenlebens weiter

„Erstens: Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger…Zweitens: Kinderrechte…Wer heute Kindern eine Stimme gibt, stärkt die Demokratie von morgen…Drittens: Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt.Viertens: Mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde sagen wir als Land: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen.“

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 17.10.2025 Minderheitenberichte: Kiel will weiter liefern

Zum gestrigen Beschluss der Kieler Ratsversammlung, dass die Landeshauptstadt einmal pro Wahlperiode einen Bericht über die Minderheiten in Kiel vorlegen soll, erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen

Rede · 17.10.2025 Bibliotheken sind der wichtige Ort - ohne sie ist alles nichts

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 16 - Digitaler Masterplan Kultur 2.0 (Drs. 20/3599)

Weiterlesen