Pressemitteilung · 26.01.2005 Informationsfreiheit ist Voraussetzung für den SSW

Der SSW hat heute seinen Entwurf zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zurückgezogen. „Es ist enttäuschend, dass die große Mehrheit im Landtag keine deutliche Verbesserung des Bürgerrechts auf Informationszugang wünscht. Wir werden den Vorschlag aber nach der Wahl wieder einbringen“, sagt die Vorsitzende der SSW-Landtags­gruppe, Anke Spoorendonk.

„Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des IFG wollten wir das Recht der Bürger auf Auskunft über die öffentlichen Verwaltungen stärken. Diesen Gesetzentwurf hat die rot-grüne Mehrheit aber durch einen Änderungsantrag so weit verwässert, dass wir ihn jetzt zurückziehen mussten.

Wir waren bereit, im Ausschuss Kompromisse einzugehen und haben selbst auch noch Änderungsvorschläge gemacht. Der Vorschlag von Rot-Grün wurde aber nicht mit uns abgestimmt und enthält kaum Verbesserungen. Der SSW will lieber keine Änderung als eine lasche Änderung, die den Bürgern keine neuen Vorteile bringen würde.“

Spoorendonk kündigt an, dass der SSW den Gesetzentwurf nach der Wahl wieder auf den Tisch bringen wird: „In der neuen Legislaturperiode werden wir diesen Vorschlag noch einmal stellen. Der SSW hat beschlossen, dass er nur eine Landesregierung unterstützen wird, die das Recht der Bürger auf Informationszugang ausbaut. Dazu gehören auf jeden Fall die vorgeschlagenen Änderungen des IFG.“



Hintergrund

Mit dem im September 2004 eingebrachten SSW-Gesetzentwurf sollte vor allem die „Flucht ins Privatrecht“ verhindert werden: Während das „Informations­freiheits­gesetz“ (IFG) heute schon den Informationszugang zu Behörden eröffnet, sollten zukünftig auch Daten von privaten Unternehmen zugänglich sein, wenn sie öffentliche Aufgaben erledigen.
Diese Unternehmen halten heute vielfach ihre Informationen zurück mit der Begründung, dass sie keine Behörden im Sinne des IFG sind. Da aber immer mehr öffentliche Aufgaben in den halbprivaten und privaten Bereich verlagert werden, muss die Informationsfreiheit nach Ansicht des SSW auch dort gelten.

Mit dem SSW-Gesetzentwurf sollte ebenfalls die neue EU-Umweltinformations­richt­linie um­gesetzt werden, die bis zum 14.02.2005 in Landesrecht umgesetzt werden muss. Diese sieht gerade vor, dass ein Informationsanspruch gegenüber Privaten besteht, die öffent­liche Aufgaben wahr­nehmen. Nach Ansicht des SSW sollte das IFG gleichzeitig den Zugang zu Umwelt­informationen regeln, damit die Bürger nicht auf verschie­dene Gesetze angewiesen sind, um ihr Recht auf Zugang zu öffentlichen Informa­tionen geltend zu machen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 05.12.2025 Schülerdemos gegen den Wehrdienst Die Sorgen der Jugendlichen ernst nehmen

Zur Debatte um die Schülerdemonstrationen gegen die Wehrdienstpläne erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin des SSW, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Nordfriesland · 05.12.2025 Neubau in Husum stärkt die Gesundheitsversorgung an der gesamten Westküste

Zur Übergabe des Förderbescheids für die Planungen eines neuen Klinikums in Husum erklärt die Husumer Landtagsabgeordnete des SSW, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · 05.12.2025 SSW fordert Klarheit über Zukunft der Fischerei

Wie steht es um die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein? Welche Herausforderungen und Bedrohungslagen erlebt die Branche im Alltag, und welche Perspektiven bieten sich ihr für die Zukunft? Die SSW-Landtagsfraktion will es genauer wissen und hat jetzt eine Große Anfrage bei der Landesregierung eingereicht. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer:

Weiterlesen