Rede · 28.10.2020 Jeder Mensch, der Kurzzeitpflege braucht, muss sie auch bekommen

Rede zu Protokoll gegeben

Christian Dirschauer zu TOP 55 - Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen, Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege endlich verbessern (Drs. 19/1917 und 19/1951)

Das Wichtigste kann ich gleich vorwegnehmen: Das Ziel der SPD, die Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein zu stärken und entsprechende Plätze bedarfsgerecht und wohnortnah sicherzustellen, kann der SSW natürlich weiterhin unterstützen. Denn auch wenn die Begriffe „bedarfsgerecht“ und „wohnortnah“ unterschiedlich interpretiert werden können, ist eins klar: Wenn ich als pflegender Angehöriger Einrichtung für Einrichtung abklappere und im gesamten Kreisgebiet keinen Kurzzeitpflegeplatz finde, ist das nicht bedarfsgerecht und schon gar nicht wohnortnah. Weil aber genau solche Fälle Auslöser für den Ursprungsantrag waren, sehen auch wir dringenden Handlungsbedarf. 

Das Thema Kurzzeitpflege wird hier und heute nicht das erste Mal bewegt. Und schon in den vergangenen Debatten wurde deutlich, dass wir vor handfesten Problemen stehen. Zugegeben: Diese Probleme sind nicht immer und überall gleich groß. Wir haben eine regional sehr ungleiche Verteilung der Plätze. Aber nach Einschätzung vieler Pflegeexperten hat die Unterversorgung in manchen Gebieten gefährliche Ausmaße angenommen. Deshalb kann ich nur wiederholen, was der SSW schon früher gesagt hat: Für uns ist das Grund genug, um gegenzusteuern. Und dabei ist klar, dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen, um die verschiedenen Angebote der Kurzzeitpflege auszubauen. 

Ich gehe davon aus, dass allen der Mehrwert dieser Pflegeform bekannt ist. Kurzzeitpflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen den stationären Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung oder einer entsprechenden Abteilung im Krankenhaus. Und zwar für einen begrenzten Zeitraum. Das ist nicht nur für die Bedürftigen sondern vor allem auch für ihre Angehörigen eine große Hilfe. Zum Beispiel wenn sie aufgrund einer Krise oder Krankheit eine Zeitlang nicht selbst pflegen können oder einfach mal eine Auszeit brauchen. Deshalb muss es unser Ziel sein, dass jeder Mensch, der Kurzzeitpflege braucht, auch einen entsprechenden Platz bekommt. 

Vor diesem Hintergrund freut mich sehr, dass im Rahmen des Nachtragshaushalts 10 Millionen Euro für die Kurzzeitpflege veranschlagt wurden. Denn trotz erweiterter Unterstützung für pflegende Angehörige im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes ist es bisher bei den rund 1600 Kurzzeitpflegeplätzen im Land geblieben. Das ist nicht nur zu wenig, sondern es handelt sich hierbei auch nur um „eingestreute“ Plätze. Also Plätze, die nicht für Kurzzeitpflege reserviert sind, sondern im Zweifel dauerhaft vollstationär belegt werden. Was aus Sicht der Betreiber dieser Einrichtungen auch Sinn macht: Denn es erfordert einen weit geringeren organisatorischen Aufwand und bringt eine höhere Auslastung und damit natürlich auch mehr Geld.

Wir wissen, dass sich auch die große Koalition auf eine Stärkung der Kurzzeitpflege verständigt hat. Passiert ist bisher aber kaum etwas. Ohne Bund ist es aber kaum möglich, die Kurzzeitpflege dauerhaft finanziell abzusichern. Zum Beispiel durch die angeregte höhere Vergütung dieser Leistung oder über einen Steuerzuschuss. Hier muss also unbedingt weiter Druck gemacht werden. Gleichzeitig müssen wir als Land über unsere Investitionsmittel Anreize zur Stärkung der Kurzzeitpflege geben. Insbesondere mit Blick auf die so genannten „solitären“, also eigenständigen, Einrichtungen, die es bei uns im Land ja überhaupt nicht mehr gibt. Und bei all dem bleibt das von der SPD geforderte Landeskonzept natürlich sinnvoll. Denn letztlich müssen wir als Land die Fäden in der Hand behalten, damit Kurzzeitpflege auch wirklich dem Bedarf entsprechend und wohnortnah ausgebaut wird. 

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