Rede · 10.10.2007 Kein Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall


Im Februar 2006 urteilten die Verfassungsrichter, dass die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge gegen die Garantie der Menschenwürde verstößt, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Damit wäre eine derartige Befugnis grundgesetzwidrig und damit nichtig. Als Konsequenz dieses Urteils musste die Bundesregierung ihr Luftsicherheitsgesetz zu den Akten legen – es war damit vom Tisch, denn Leben gegen Leben abzuwägen ist unmoralisch, entwertet die Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens und darum indiskutabel.

Dazu steht auch der SSW. Dieses Urteil ist eineinhalb Jahre alt, dennoch hat die Eindeutigkeit in Tenor und Begründung Verteidigungsminister Jung nicht davon abgehalten, das Thema erneut aufzuwärmen. Nach dem Motto: „Steter Tropfen höhlt dehn Stein“, machte der Verteidigungsminister einen weiteren Anlauf.

Aus Sicht des SSW zeigt sich Jung allerdings wie der Lehrling im ersten Lehrjahr, der unbedingt für alle Eventualitäten eine genaue Handlungsanweisung benötigt, weil ihm noch die nötige Erfahrung fehlt. Ich wundere mich schon, dass er in letzter Konsequenz weder den Beschuss gekaperter Linienbusse, die gefüllt mit Sprengstoff gegen eine Gebäude gelenkt werden sollen, noch die Vernichtung eines Zuges, der in der Gewalt von Terroristen ist, in die Diskussion eingeführt hat; aber vielleicht sind das die nächsten Etappen auf dem Weg zur Grundgesetz-änderung.

Denn das forciert der Bundesverteidigungsminister mit aller Deutlichkeit: das Grundgesetz soll geändert werden. Entweder wird es dahingehend geändert, dass die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren verbreitert werden. - Schließlich verfügt nur die Bundeswehr über geeignete Mittel, eine Passgiermaschine abzuschießen und nicht die Polizei. - Oder das Grundgesetz könnte dahingehend geändert werden, dass man das Leben der Passagiere in einem Flugzeug nicht gegen das Leben anderer, sondern gleich gegen das Gemeinwohl abwägt. Das nennt sich dann elementarer Angriff auf Gemeinschaftsgüter und würde dann den Abschuss rechtfertigen.

Eine Änderung des Grundgesetzes ist nach beiden Richtungen ausgeschlossen! Die SPD-Bundestagsfraktion hat unmittelbar nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Grundgesetzänderung kategorisch abgelehnt. Ich bezweifle sogar, ob sich in der CDU eine Mehrheit für ein derartiges Unterfangen finden würde.

Trotzdem wird weiterhin an dem Thema festgehalten. Das verunsichert nicht nur viele Bürger, sondern im Besonderen auch die Soldaten, die klare Vorgaben der Regierung vermissen. Darauf hinzuweisen wird der Wehrbeauftragte der Bundesregierung, Reinhold Robbe, nicht müde. Ich kann mir darüber hinaus gut die Ängste vorstellen, die die Anwohner von Atomkraftwerken ausstehen. Ihnen muss die Dauerdiskussion um den Abschuss von Passagiermaschinen doch suggerieren, dass weltweit die Terroristen nichts anderes vorhaben, als sich darauf vorzubereiten, Passagiermaschinen zu kapern und auf Atomkraftwerke und andere markante Ziele zu steuern. Dafür gibt es keine Hinweise. Auch aus diesem Grund ist die rhetorische Angstpolitik unverantwortlich.

Also lautet meine Forderung: Ende der Debatte um den Abschuss von Passagiermaschinen. Sie führt zu nichts, weil eine Grundgesetzänderung völlig unwahrscheinlich ist. Sie schürt lediglich Angst und Verunsicherung. In diesem Fall ist der Debattenschluss nicht gleichbedeutend mit einem Denkverbot, sondern wäre die gemeinsame Anerkennung der Grundlagen und Werte des Grundgesetzes.

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