Rede · 19.10.2000 Küstenschutzmaßnahmen

Uns dürfte allen klar sein, dass der Küstenschutz für Schleswig-Holstein von existenzieller Bedeutung ist. Hintergrund unseres Berichtantrages ist der Schutz der Menschen vor Gefahren, der Hinweis auf knappe Ressourcen und die regelmäßige Diskussionen, ob finanzielle Aufwendungen für Küstenschutzmaßnahmen unbedingt notwendig sind. Immerhin haben die Maßnahmen im Küstenschutz seit 1962 fast 2,7 Milliarden DM gekostet. Ich möchte hier keine Bewertung dessen vornehmen, sondern feststellen, dass Küstenschutz auch zunehmend unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen wird.

Hier meine ich, dass wir unbedingt alternative Küstenschutzformen näher in Betracht ziehen müssen, da diese möglicherweise preiswerter sind.

In einem Naturversuch mit einer Riffaufspülung vor Sylt wurde deutlich, dass solche Maßnahem

preiswerter sind als herkömmliche Küstenschutzmaßnahmen und

zu einer Verlängerung der Verweildauer der Sandaufspülungen führen kann.

Aber auch die Versuche mit Sanddrainage in Mecklenburg - Vorpommern zeigen, dass auch zu dieser Alternative Erkenntnisse schon vorhanden sind. Gleichwohl wird im Bericht angemerkt, dass es zumindest hier vor Ort keine Versuche an einer Tideküste in Schleswig-Holstein gab und somit die Ergebnisse aus Mecklenburg - Vorpommern möglicherweise nicht ohne weiteres übertragbar sind. Bisher wurde in Schleswig-Holstein nur Literaturrecherche betrieben. Ich möchte hierzu anmerken, dass es in Dänemark erste Erkenntnisse zum Beispiel mit Anlagen gibt und dass es die Möglichkeit gibt, sich diese vor Ort anzusehen. Dort scheint es wirklich hoffnungsvolle Ansätze zu geben, die wir vielleicht auch für uns in Schleswig-Holstein nutzen können.

Dass die Landesregierung offen für neue und effiziente Methoden ist, wie der Bericht beschreibt, wird vom SSW sehr begrüßt. Auch dass an den traditionellen Methoden festgehalten wird, solange die Alternativen nicht erprobt und bestätigt sind, wird voll von uns unterstützt. Dies bedeutet allerdings auch, dass wir die Forschung, Erprobung und die wissenschaftliche Begleitung von alternativen Küstenschutzprojekten nun initiieren und durchführen müssen, um in Zukunft überhaupt Alternativen, zwischen denen wir abwägen können, haben zu können. Hier sieht der SSW nicht nur eine Pflichtaufgabe des Landes Schleswig-Holstein, sondern auch eine Chance für das Land in der Küstenschutztechnik eine Vorreiterrolle spielen zu können. Weltweit gibt es hier genügend wirtschaftliche Potentiale, die wir nicht unterschätzen sollten.

Noch ist der Bericht relativ dünn, aber es besteht die Chance für die Landesregierung hier richtige Pionierarbeit zu leisten. Dass dies gerade an der Westküste zur Beliebtheit der Landesregierung beitragen würde, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Mich jedenfalls würde das freuen.

Wenn zum Jahresende ein erster Entwurf für den neuen Generalplan Küstenschutz vorgelegt wird, müssen unserer Meinung nach darin schon die Grundlagen für zukünftige alternative Küstenschutzmaßnahmen gelegt werden. Es darf nicht nur darum gehen Finanzmittel bereitzustellen, sondern es muss auch genau festgelegt werden, wo und nach welchen Kriterien alternative Küstenschutzmaßnahmen erprobt werden sollen. Darüber hinaus sollte der Plan auch die Möglichkeit beinhalten, anstelle der traditionellen Küstenschutzmaßnahmen als Ergänzung oder Ersatz in späteren Jahren alternative Küstenschutzmaßnahmen einzusetzen. Hier müssen jetzt die Weichen in Richtung Zukunft gestellt werden.

Zu guter letzt noch zum Thema Küstenschutzgesetz: Wie dem Bericht zu entnehmen ist, stellt die zuständige Küstenschutzministerin, Frau Franzen, Überlegungen über ein eigenständiges Küstenschutzgesetz an. Wir sind der Meinung, dass ein Küstenschutzgesetz für Schleswig-Holstein seit langem überfällig ist. Ein solches Gesetz würde der Bedeutung des Küstenschutzes in unserem Land gerecht werden.

Wir empfehlen die Überweisung in den Agrarausschuss und regen an, eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen.

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