Pressemitteilung · 17.12.2025 Gericht stoppt Deponie-Zuweisungen Landesregierung blamiert sich selbst

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, die Zuweisungsbescheide für Abfälle aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Brunsbüttel aufzuheben, erklärt die kernkraftpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

„Dieses Urteil legt den Dilettantismus der Landesregierung schonungslos offen. Bei einem hochsensiblen Thema wie der Entsorgung von Rückbauabfällen aus einem Atomkraftwerk war das Land nicht einmal in der Lage, rechtssichere und nachvollziehbare Bescheide zu erlassen. Unbestimmt, widersprüchlich, ermessensfehlerhaft – deutlicher kann man behördliches Versagen kaum dokumentieren.“
Das Urteil sei kein bloßer Formfehler, sondern Ausdruck eines grundsätzlichen Problems.
„Seit Jahren produziert die Landesregierung Konflikte im Bereich Klima und Umwelt, statt sie zu lösen. Ob freigemessener Atomschutt, LNG-Terminals oder CCS-Pläne – Entscheidungen werden regelmäßig über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen, ohne Akzeptanz, ohne saubere Verfahren und am Ende ohne Rechtssicherheit.“
Der SSW habe von Beginn an eine andere Linie vertreten, so Nitsch weiter:
„Die notwendige Entsorgungsinfrastruktur muss dort geschaffen werden, wo die Belastung entsteht – und wo über Jahrzehnte auch der wirtschaftliche Nutzen angefallen ist, so wie es den Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft und der Abfallverantwortung vor Ort entspricht. Es ist nicht hinnehmbar, Menschen und Gemeinden, die nie von den üppigen Steuereinnahmen aus dem Betrieb des Atomkraftwerks profitiert haben, nachträglich zu Entsorgungsstandorten zu machen, nur weil es politisch bequemer ist.“
Hinzu komme ein weiterer Punkt:
„Für die Entsorgung der Abfälle aus dem Rückbau ist in erster Linie der Kraftwerksbetreiber verantwortlich. Statt diesen klar in die Pflicht zu nehmen, hat das Land die Sache selbst in die Hand genommen – und dabei versagt.“

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