Rede · 21.05.2025 Landwirte aktiv unterstützen!

„Nur mit einer hohen Impfrate kann es gelingen, die Krankheit einzudämmen und die Verbreitung des Virus zu unterdrücken.“

Dr. Michael Schunck zu TOP 32 - Blauzungenkrankheit eindämmen – Monitoring und gezieltes Testverfahren auf den Weg bringen (Drs. 20/3188)

Richtig ist, wir brauchen ein Monitoring über die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und über den entsprechenden Serotyp. Nur so können wir uns auf Ausbrüche – auch mit neuen Viren-Varianten – vorbereiten. Der Antrag der FDP ist daher im Grundsatz richtig, ein landesweites Monitoring zur Blauzungenkrankheit einzuführen, um frühzeitig und regional auf etwaige Subtypen reagieren zu können. Das sollte auf jeden Fall für Schleswig-Holstein angeschoben werden.
Ein solches Monitoring sollte aber auch bundesweit eingerichtet werden oder besser noch EU-weit. Denn gerade die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit rasant verläuft und nicht vor Länder- und Landesgrenzen halt macht. Die Epidemie hatte seinen Ursprung in den Niederlanden und erreichte in kürzester Zeit über Niedersachsen auch Schleswig-Holstein. Wir reden hier also über eine Infektionskrankheit, die Länder übergreifend ist. Als Land Schleswig-Holstein war dies sozusagen ein regionaler Vorteil, denn damit hatten wir einen zeitlichen Puffer, uns auf das zu erwartende Geschehen vorzubereiten. 
Es ist auch richtig, ein verlässliches und praktikables Testverfahren auf den Weg zu bringen, der die Krankheit frühzeitig in ihren verschiedenen Varianten anzeigt. Insofern geht der Antrag der FDP in die richtige Richtung. 
Die Erfahrungen des letzten Jahres und die Anhörung im Umwelt- und Agrar-Ausschuss haben deutlich gemacht, wie schwierig der Umgang mit der Blauzungenkrankheit ist. Trotz der frühzeitigen Warnung durch das Friedrich-Löffler-Institut, dass es ein hohes Übertragungsrisiko auf Schafe, Ziegen, Rinder und Kamel-artige Spezies wie Lamas und Alpakas angezeigt hat, war die Impfwilligkeit bei den jeweiligen Halterinnen und Haltern zu Beginn eher zurückhaltend. Dies hat sich dann aber Gott-sei-Dank im Laufe des Jahres geändert und die Impfbereitschaft ist dann auch weiter gestiegen. 
Es hat sich gezeigt, dass die Blauzungenkrankheit gerade bei Schafen durch eine hohe Sterberate begleitet ist. Daher waren insbesondere die Schafhalter hier stark betroffen – teilweise bis zur Existenzgefährdung. Nachweislich hatten aber die geimpften Bestände einen besseren Schutz. 
Die Impfwilligkeit bei den Rinderhaltern war zu Beginn auch eher zurückhaltend, weil die Tiere insgesamt robuster auf das Virus reagiert haben und nur geringe Symptome gezeigt hatten. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass hierbei zwischen Mastbetrieben und reproduzierenden Betrieben zu differenzieren ist. Bei den Letzt genannten ist und war die Impfwilligkeit höher, was durchaus honoriert werden sollte. 
Die anfängliche Impfskepsis ist durchaus darauf zurückzuführen, dass Impf-Präparate nur eine Notzulassung hatten. Mittlerweile sind insgesamt drei Impfstoffe zugelassen. Die Impfung gegen BTV-3 ist die einzige Maßnahme zur Vermeidung der aktuellen Krankheitsvariante und seiner entsetzlichen Auswirkungen für das Tierwohl und das wirtschaftliche Überleben betroffener Tierhalter und -halterinnen. Eine Impfpflicht sollte aus unserer Sicht durchaus in Betracht gezogen werden, zumindest in den Regionen, wo die Krankheit ausgebrochen ist. Hier kommt das, von der FDP geforderte landesweite Monitoring zum Tragen. 
In dem Fachgespräch wurde deutlich gesagt, dass davon auszugehen ist, dass ein Ausbruch der Krankheit in diesem Jahr früher geschehen könnte. Das sei die Erkenntnis aus den Niederlanden. Jüngst hat auch die Tierärztekammer vor einem früheren und schnelleren Ausbrauch bei uns gewarnt. Ich hoffe daher, dass unsere Tierhalterinnen und Tierhalter entsprechend aus den Erfahrungen des letzten Jahres gelernt haben und die Skepsis gegenüber einer Impfprophylaxe abgelegt haben. Nur mit einer hohen Impfrate kann es gelingen, die Krankheit einzudämmen und die Verbreitung des Virus zu unterdrücken. 
In dem Fachgespräch wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Impfungen von den Landwirten selbst durchführen zu lassen. Der Kosten- und Zeitfaktor ist maßgeblich für diesen Wunsch. Dieser Wunsch ist so weit auch nachvollziehbar, denn wir konnten der Debatte zur Tierärztegebührenordnung entnehmen, dass es auch in der Tierärzteschaft einen Fachkräftemangel gibt und die Gebühren für die tierärztlich Behandlungen gestiegen sind. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und sie unterliegt den Regelungen der Tierimpfstoffverordnung, daher ist die Impfung ausschließlich von Tierärzten durchzuführen. Die Impfung erfolgt subkutan, wofür es aber keiner besonderen Expertise bedarf. An diesem Rad zu drehen scheint zurzeit eher aussichtslos.
Es wäre außerdem mehr als wünschenswert, wenn das Land den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten in irgendeiner Form bei der finanziellen Entlastung weiter entgegenkommen könnte. 
Es hat ein Entgegenkommen von Seiten des Landes gegeben, so dass die Pacht auf landeseigenen Flächen – beispielsweise auf dem Deichvorland – für Schafhalter für ein Jahr ausgesetzt wurde. Dies begrüßen wir durchaus. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch landeseigene Flächen, die von Rindern beweidet werden. Ihre Rinderhalter wurden aber nicht von der Pacht befreit. Hier muss es aus unserer Sicht auch für rinderhaltende Betriebe ein Entgegenkommen bezüglich der Pacht geben.

 

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