Pressemitteilung · 12.09.2024 Minderheitensprachen vor Gericht – nicht zu machen mit der Bundesregierung?

Seit vielen Jahren setzt sich der SSW dafür ein, dass Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland auch vor den Gerichten gebraucht werden dürfen. Nachdem die Initiative unter der Regierung Merkel auf einem sehr guten Weg war, droht sie nun überraschend zu scheitern. Aus diesem Anlass fordert die SSW-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das für den Minderheitenschutz so wichtige Thema nicht unter den Teppich kehren zu lassen (Drucksache 20/2464).

„Zutiefst verärgert über den Bundesjustizminister“ äußerte sich der SSW-Landtagsabgeordnete und Landesvorsitzende Christian Dirschauer über die Information, dass das Vorhaben in Berlin offenbar zu den Akten gelegt werden soll. Bekannt wurde dies im Rahmen einer Sitzung des beratenden Ausschusses für Fragen der dänischen Minderheit, kurz: Kontaktausschuss, der jährlich tagt. Zuletzt kam das Gremium in der vergangenen Woche in Flensburg zusammen.

„Nachdem in der zurückliegenden Legislatur unter einer wohlgemerkt konservativen Kanzlerin der Weg für das Recht auf Nutzung der Minderheitensprachen vor Gericht geebnet wurde, war unsere Erwartung ganz klar, dass die aktuelle Regierung einen Vorschlag machen und das Gesetz eintüten würde“, so Dirschauer. Doch überraschenderweise wurde lediglich mitgeteilt, dass die Bundesregierung keine Initiative mehr in dieser Sache ergreifen werde. „Das ist eine Riesenenttäuschung. Zumal etwa die sorbische Minderheit ihre Sprache vor Gericht bereits nutzen kann. Von der Landesregierung erwarten wir nun ein klares Bekenntnis durch eine Bundesratsinitiative, um den Kurs doch noch zugunsten der Minderheiten im Norden zu korrigieren. Alles andere würde dem hohen Stellenwert der Minderheiten und Sprachenvielfalt in Schleswig-Holstein nicht gerecht werden.“

Bisher sieht das Gerichtsverfassungsgesetz die Gerichtssprache Deutsch vor, lediglich für die Minderheit der Sorben, die in Brandenburg und Sachsen leben, besteht eine Sonderregelung. Für Schleswig-Holstein würde die vom SSW geforderte Erweiterung des Gesetzes bedeuten, dass vor Gericht auch die hier anerkannten Sprachen Dänisch, Friesisch, Romanes sowie das Niederdeutsche gebraucht werden dürften. Aktuell ist dies – auch in Bezug auf Schriftstücke – nicht möglich; die Kosten für die amtliche Übersetzung trägt die Person oder Institution selbst.

Zum Antrag: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/02400/drucksache-20-02464.pdf

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