Pressemitteilung · 10.03.2016 Möglich ist nicht gleich richtig

Zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung (TOP 10) erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungsrechtlich möglich, dies steht mittlerweile außer Frage. Dass etwas möglich ist, heißt aber nicht, dass es auch richtig ist. 

So lässt sich bis heute nicht belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung – hier oder anderswo in Europa - signifikant dazu beigetragen hat, Kriminalität einzudämmen geschweige denn Terrorattentate zu verhindern. Diesem Nichts steht ein erheblicher Grundrechtseingriff gegenüber, dessen Mittel der Zweck aus unserer Sicht nicht zu heiligen vermag. Auch wenn die Möglichkeiten der Datenerhebung und Verarbeitung mittlerweile erheblich eingeschränkt wurden: Für den SSW ist und bleibt die  Vorratsdatenspeicherung ein Misstrauensvotum gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb lehnen wir sie auch weiterhin ab. 

Gleichwohl gibt es bereits anhängige Verfahren, und insofern sehen wir keinen Anlass, politisch forcieren zu wollen, was bereits gerichtlich geklärt wird.

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