Rede · 28.08.2026 Nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen!

„Wir brauchen eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Aber mit ganz anderen Schwerpunkten als aktuell geplant!“

Christian Dirschauer zu TOP 37 - Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken (Drs. 20/4711)

Ich muss deutlich sagen, dass mir die Entwicklung rund um die Konsolidierungspläne auf Bundesebene zunehmend Sorgen macht. Denn vieles davon klingt zunächst technisch: Bezugsdauern, Berechnungsgrundlagen oder Anspruchsvoraussetzungen. Aber dahinter stehen ganz konkrete Auswirkungen auf Familien und auf Menschen, die Sorgearbeit leisten.

Das sehen wir beim Elterngeld, beim Kinderzuschlag oder bei den geplanten Änderungen für pflegende Angehörige. Und wir sehen es jetzt auch beim Unterhaltsvorschuss. Dabei ist der Grundgedanke des Unterhaltsvorschusses doch eigentlich ganz einfach: Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, darf das nicht zum finanziellen Problem des Kindes werden. Der Staat springt ein - und nimmt anschließend den Unterhaltspflichtigen in Regress. Aber - und das ist Gegenstand der heutigen Debatte - auch das Unterhaltsvorschussgesetz soll reformiert werden. Nach den derzeitigen Plänen sollen 16- und 17-Jährige ihren bisherigen Anspruch verlieren. Das ist leider kein abstraktes technisches Zahlenspiel, sondern bedeutet ganz konkret, dass etwa 80.000 16- und 17-jährige Jugendliche in Deutschland, 4.500 allein in Schleswig-Holstein, betroffen wären. Wir reden also über eine ganz konkrete Verschlechterung für tausende junge Menschen in unserem Land. Für den SSW ist deshalb klar: Diese Einschränkung lehnen wir entschieden ab.

Deshalb unterstützen wir die Forderung, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene gegen diese Einschränkung einsetzt. Denn Leistungskürzungen für betroffene Familien sind für uns der falsche Weg. Stattdessen muss doch endlich bei den säumigen Unterhaltspflichtigen und den beschränkten Möglichkeiten angesetzt werden, wenn es darum geht, das Geld von ihnen zurückzufordern. Wir müssen dafür sorgen, dass diejenigen stärker in die Verantwortung genommen werden, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Eine Reform ist notwendig – aber nicht auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen. Denn Fakt ist, dass der Staat auf einem viel zu großen Teil dieser Kosten sitzen bleibt.

Für den SSW sage ich daher: Ja, wir brauchen eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Aber eben mit einer ganz anderen Stoßrichtung. Leistungskürzungen für betroffene Familien müssen verhindert werden. Bestehende Ansprüche gegenüber den Unterhaltspflichtigen müssen schneller und effektiver durchgesetzt werden können. Und auch in Schleswig-Holstein haben wir hier Handlungsbedarf. Die landesweite Rückgriffquote ist von 21 Prozent im Jahr 2022 auf 17,7 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Diese Entwicklung müssen wir uns genauer ansehen. Gleichzeitig sehen wir erhebliche Unterschiede zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten. Deshalb müssen wir wissen: Warum funktioniert der Rückgriff an manchen Stellen besser? Liegt es an den Verfahren, am Forderungsmanagement, an der Personalausstattung oder an anderen Faktoren? Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, einzelne Kommunen an den Pranger zu stellen. Es geht darum, gute Praxis zu erkennen, voneinander zu lernen und den Rückgriff insgesamt zu verbessern.

Wenn wir über eine Reform des Unterhaltsvorschusses reden, dann sollten wir aber nicht nur darüber sprechen, wie bestehende Ansprüche gesichert und besser durchgesetzt werden können. Wir sollten auch darüber sprechen, ob die Höhe des Unterhaltsvorschusses eigentlich angemessen ist. Denn hier gibt es aus meiner Sicht ebenfalls Reformbedarf. Der Unterhaltsvorschuss fällt in seiner bestehenden Systematik kleiner aus als der reguläre unterhaltsrechtliche Zahlbetrag. Und zwar deshalb, weil das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss vollständig angerechnet wird. Beim regulären Barunterhalt eines minderjährigen Kindes wird dagegen grundsätzlich nur das halbe Kindergeld angerechnet. Das halte ich für ungerecht und dringend reformbedürftig. Denn warum soll ein Kind finanziell schlechter dastehen, nur weil der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt? Wir fordern, dass das Kindergeld analog zu Regelungen im Familien- und Unterhaltsrecht nur noch zur Hälfte angerechnet wird. Damit würden wir gerade Kinder von Alleinerziehenden besserstellen, die auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen sind. Und wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Alleinerziehende in aller Regel ohnehin den ganz überwiegenden Teil der alltäglichen Sorge- und Erziehungsarbeit leisten. Wenn der andere Elternteil dann auch seiner finanziellen Verantwortung nicht nachkommt, ist es aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet diese Familien beim Unterhalt des Kindes schlechter gestellt werden sollen. Auch hier müssen wir deshalb dringend zu einer Verbesserung kommen.

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