Rede · 22.03.2002 Offshore-Windenergieparks

Wohl keine Planung unterliegt solchen scharfen selbstgewählten Restriktionen wie die Offshore-Windenergieplanung. Als die ersten Flächenwünsche geäußert wurden, hat man die Wünsche mit bestehenden Schutzgebieten verglichen. Außerdem hat man sogar ein weiteres großen Schutzgebiet, nämlich das Walschutzgebiet vor Sylt und Amrum, eingerichtet. All dies natürlich nicht nur, um Windenergie zu verhindern, aber um die Planung in geordnete Bahnen zu lenken. Die genannten Schutzgebiete wirken wie Ausschlusskriterien für Windparks auf See.
Die Windparks in der Nordsee werden, wenn sie denn kommen, in der AWZ errichtet werden. Zuständig für Genehmigungen in diesem Gebiet ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, dessen Kompetenz ich hier nicht bestreiten will. Für die Findung von Eignungsräumen und die Errichtung von Offshore-Windparks werden nun Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt und entsprechende Studien in Auftrag gegeben. Hieran schließt sich dann erst das eigentliche Genehmigungsverfahren an.
Es ist in der Tat so, dass die rechtliche Regelungsdichte für die Bereiche der AWZ nicht so ausgeprägt ist, wie an Land. Deshalb will man die Kriterien, die an Land gelten, auch für die Offshore-Planungen zugrunde legen. Ich glaube, diese Selbstbindung ist sehr wichtig. Gleichwohl will ich aber auch feststellen, dass die AWZ kein rechtsfreier Raum ist. Bisher wurde die Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydragraphie in anderen Problemstellungen nicht hinterfragt.
Es stellt sich daher die Frage, was der Urheber des Antrages nun mit der Formulierung, dass „eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit auf Antrag eines betroffenen Küstenlandes sichergestellt“ werden soll, bezwecken will.
Vom Prinzip her, gelten die gleichen Befugnisse wie an Land. Wie bei einer Planfeststellung an Land, kann man als von der Planung Betroffener klagen. Die Frage ist: Ist das Land Schleswig-Holstein ein solcher Betroffener? Ich glaube, eher nein. Das Land Schleswig-Holstein ist sicherlich Anzuhörender und wird auch im Genehmigungsverfahren angehört, aber ansonsten können nur die klagen, die sich in Ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Und da werden die möglichen Verfahren ihren Gang gehen.
Ich glaube nicht, dass es notwendig sein wird, den Küstenländern eine besondere gerichtliche Überprüfungsbefugnis zu geben, um die Rechtmäßigkeit der Genehmigungen zu überprüfen. Ich glaube, dass der derzeitige rechtliche Rahmen ausreichend ist. Sicherlich lässt sich noch etwas verbessern, aber grundsätzlich sind die Bedingungen so, dass das Genehmigungsverfahren vernünftig ablaufen kann.
Zum zweiten Spiegelstrich ist zu sagen, dass schon mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass in bezug auf die Kabeltrassen und die mit der Verlegung von Stromkabeln verbundenen Problematiken sorgfältig geprüft wird, welche Auswirkungen diese haben. Der Antrag sieht vor, dass die Pilotwindenergieparks ohne Bedingung angeschlossen werden und alle Folgeparks mit Bedingungen angeschlossen werden. Die eine Bedingung ist das Abwarten der Untersuchungen durch das Bundesumweltministerium und des Umweltbundesamtes zum Thema Offshore-Windparks. Entweder gilt diese Bedingung für alle Windparks oder für keinen. Alles andere wäre inkonsequent. Aber ich glaube, das ist auch nicht die Hauptintention. Wichtiger ist da schon die ultimative Bindung des zweiten Absatzes an die erste Forderung nach einem gerichtlichen Überprüfungsrecht. Da ich dieses schon vorher für problematisch gehalten habe, wird es sie nicht wundern, dass sich der zweite Punkt damit für mich automatisch erübrigt.
Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass eine sorgfältige Planung der Kabeltrassen notwendig ist.
Kommen wir aber nun zu der anfangs gestellten politischen Frage: Was will der Urheber des Antrages mit dem Antrag bezwecken? Denn diese Frage ist natürlich noch immer ungeklärt.
Würde man den Küstenländern ein besonderes Überprüfungsrecht in bezug auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigungen von Offshore-Windpark gewähren, hätte man natürlich ein Mittel in der Hand, das Genehmigungsverfahren in die Länge zu ziehen. Erst einmal müssten in einem längeren Verfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür geschaffen werden und dann könnte man mit diesem Instrument das Genehmigungsverfahren verlangsamen. Mit Glück und Geschick könnte man so die Entwicklung der Offshore-Technologie behindern und so der Atomlobby in die Hände spielen und die Entwicklung von zum Beispiel Bürger-Windparks bremsen.
Dass der Kollege Graf Kerssenbrock ein überaus kritisches Verhältnis zu den erneuerbaren Energien hat und ich eher meine Probleme mit der Kernenergie habe, ist ja nun schon bekannt. Aber trotzdem möchte ich auf eines aufmerksam machen: Vor knapp einem Jahr hat Herr Kollege Graf Kerssenbrock vorgeschlagen, ein atomares Endlager in der Nordsee einmal zu prüfen. Ich glaube, das ist ein schwerwiegenderer Eingriff in den Naturhaushalt der Nordsee als es ein Windpark je sein könnte. Und wenn man mir die Wahl lässt zwischen CDU mit einem Atommüllendlager in der Nordsee und SSW mit friedlich drehenden Windmühlen, dann wähle ich auch weiterhin SSW. Und das empfehle ich Ihnen allen natürlich auch.

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