Pressemitteilung · 01.10.2026 Schwarz-Grün muss beim Antidiskriminierungsgesetz deutlich nachbessern

Zur heutigen mündlichen Anhörung im Sozialausschuss zum Koalitionsentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz erklärt die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch:

„Die Anhörung hat sehr deutlich gezeigt: Der Entwurf von CDU und Grünen greift an entscheidenden Stellen zu kurz.

Besonders schwer wiegt, dass Gemeinden, Kreise und Ämter komplett aus dem Gesetz herausfallen sollen. Gerade dieser Punkt wurde heute quer durch die Anhörung immer wieder kritisiert. 
Im Rathaus, im Sozialamt, in der Ausländerbehörde oder im Bürgerbüro begegnen die Menschen dem Staat ganz unmittelbar. Der jährliche Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten spricht hier Bände. Deshalb muss ein umfassender Diskriminierungsschutz auch die kommunale Ebene erfassen. Das kann Schwarz-Grün nicht einfach wegwischen.

Auch beim Verbandsklagerecht zeigt sich deutlicher Nachbesserungsbedarf. Mehrere Anzuhörende haben heute zu Recht kritisiert, dass dieses Instrument fehlt. Beratung, Unterstützung und Beanstandungsrechte sind wichtig, reichen aber nicht aus, wenn es um strukturelle Diskriminierung geht. Verbände müssen solche Fragen auch gerichtlich klären lassen können.

Ebenso sollte Sprache ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Gerade in Schleswig-Holstein mit seinen nationalen Minderheiten und seiner besonderen sprachlichen Vielfalt ist das ein zentraler Punkt.

Die Anhörung hat darüber hinaus weitere wichtige Hinweise geliefert. Die Kritik, dass Antiziganismus im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich benannt wird, ist berechtigt und sollte aufgenommen werden. Auch bei den Hochschulen muss Schwarz-Grün nacharbeiten. Wenn dort bereits eigene Satzungen und Leitlinien gegen Diskriminierung bestehen, muss das Zusammenspiel mit dem neuen Landesgesetz eindeutig geregelt werden.

Als der SSW 2023 seinen eigenen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt hat, stellte die CDU noch infrage, ob es dafür überhaupt einen gesetzlichen Handlungsbedarf gibt.
Fast drei Jahre später verhandeln wir über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der weit hinter allen Erwartungen zurückbleibt.
Die Koalition sollte die Hinweise aus der Anhörung ernst nehmen und ihren Entwurf grundlegend nachbessern.“

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