Rede · 25.04.2008 Sozialbestattungen gemäß SGB XII
Heutzutage ist es nicht mehr so, dass man an der Grabstätte eines Menschen dessen Vermögensverhältnisse ablesen könnte. Das ist gut so. Immer mehr Bundesbürger, unter ihnen nicht wenig vermögende, entscheiden sich für ein anonymes Urnenbegräbnis, das soziale Unterschiede einebnet. Doch der Weg dahin, nämlich die Bestattungsfeier, markiert auch heutzutage noch die soziale Herkunft. Blumenschmuck, ein schöner Sarg und eine Beerdingsfeier können im Handumdrehen Kosten im fünfstelligen Bereich entstehen lassen. Das können sich nur die Wenigsten leisten.
Ein würdevoller Abschied ist allerdings vielen Älteren ein Herzenswunsch, den sie durch Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Kosten bedroht sehen. Das Problem des Schonvermögens, zu dem die Beerdigungskosten nicht zählen, haben wir bereits angesprochen. Der SSW möchte sich ausdrücklich bei der Landesregierung dafür bedanken, dass sie bei der gesetzlichen Absicherung des Schonvermögens auf Bundesebene hartnäckig bleibt. Eine bundesgesetzliche Regelung würde endlich Schluss machen mit der derzeitigen Willkürpraxis. Das schafft Rechtsicherheit und entspricht dem Wunsch vieler Älterer.
Wer seine Rücklagen durch Pflegekosten langsam dahin schmelzen sieht, möchte zumindest Kinder und andere Angehörige nicht auch noch mit den Beerdigungskosten belasten. 3.000 Euro Schonvermögen zur Sicherung einer einfachen Bestattung wären wünschenswert. Entsprechende Klauseln sollten auch die Sterbeversicherung abdecken. Der SSW hofft, dass - nach drei Jahren - in 2008 endlich eine einvernehmliche Regelung in Berlin zustande kommt, um die Beerdigungskosten als Schonvermögen anzuerkennen.
Die Landesregierung hat mit ihrem Bericht die Situation der Sozialbestattungen dargelegt. Ich möchte sagen: gerade gerückt. Die Situation ist nicht so dramatisch, wie wenige Einzelfälle es glauben machen. Die Wege sind kurz, die Verfahren, wie ich in Husum erfahren habe, unbürokratisch und die Bestattungen angemessen.
Wir sollten alles daran setzen, dass keine unnötige Wartezeit zwischen Sterbetag und Beerdigungstag vergeht, weil sich die Kostenträger nicht einigen können. Die Sozialämter verfügen offensichtlich landesweit über eine Routine, die sie im Sinne der Verstorbenen und deren Angehörigen zügig anwenden. Eine Standardisierung der Verfahren im Sinne einer Beschleunigung und Vereinfachung ist anzustreben. Erste Abstimmungsprozesse sind ja bereits angeschoben.
Das ist sehr zu begrüßen, weil man auch bei den Sozialbestattungen nicht immer das Rad neu erfinden muss. Bestatter, Friedhofsverwaltungen und Steinmetze haben in den letzten Jahren zwar kein Netzwerk, aber doch eine ständige Zusammenarbeit entwickelt. Und in diese Zusammenarbeit sind auch die Sozialämter einbezogen.
Es ist aber darüber hinaus zu überlegen, wie die Information der Bürgerinnen und Bürger von statten gehen sollte. Denn das Hauptproblem bei den Sozialbestattungen besteht darin, das zu viele Gerüchte kursieren. Wir sind als Politiker gehalten, bestehende Ängste abzubauen – ich denke, dass der Bericht dafür ausgesprochen geeignet ist.