Rede · 05.05.2005 SSW und Minderheitenpolitik nach der Landtagswahl 2005

Rede auf dem Kongress der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV), Bukarest im Mai 2005


Es gehört zu den Besonderheiten des deutsch-dänischen Grenzlandes, dass die beiden dort beheimateten nationalen Minderheiten – die deutsche Minderheit in Dänemark und die dänische Minderheit in Deutschland – miteinander vergleichbare Strukturen entwickelt haben. Dazu gehört auch die Etablierung einer eigenen politischen Partei. Der Südschleswigsche Wählerverband sieht sich selbst als Partei der dänischen Minderheit und der mit ihr zusammenarbeitenden Friesen. Doch wie sieht konkret die Ebene der täglichen Politik für den SSW aus? – Oder anders gefragt: Wieso konnte der SSW bei der letzten Landtagswahl überhaupt knapp 52.000 Stimmen erhalten?

Wie andere Parteien auch hat der SSW nicht nur Stammwähler, sondern auch Wechselwähler. Damit unterscheidet er sich grundsätzlich nicht von anderen politischen Parteien. Dennoch ist der SSW weiterhin eine etwas andere Partei, denn das Fundament seiner Arbeit ist sein Selbstverständnis als Partei der dänischen Minderheit und der mit ihr zusammenarbeitenden Friesen.

Wir sehen also die Welt mit einer minderheitenpolitischen Brille und lassen uns nicht einfach in ein rechts/links Schema einordnen. Man könnte sagen: Der SSW ist eine liberale – d.h. freisinnige - und eine soziale Partei; er befindet sich in der Mitte des politischen Spektrums. Er lebt von der Solidarität der Minderheiten und von der Erkenntnis, dass es keine Minderheitenpolitik im engeren Sinne gibt. Dabei ist es fast eine Selbstverständlichkeit, dass Minderheitenpolitik und Regionalpolitik zwei Seiten derselben Medaille sind.

Erst in den letzten 15 Jahren kann man zu Recht davon sprechen, dass sich das Verhältnis von Mehrheit und Minderheit im deutsch-dänischen Grenzgebiet zu einem Miteinander entwickeln. Der SSW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Minderheitenpolitik zu einem wichtigen Bestandteil der schleswig-holsteinischen Landespolitik geworden ist. Mit dem SSW können Dänen und Friesen in Schleswig-Holstein sowohl im Landtag, dem schleswig-holsteinischen Parlament, als auch in den Kommunen eigenständig und unabhängig von anderen Partei-Interessen ihre Belange auf die Tagesordnung der politischen Gremien setzen. Ihre gewählten Vertreter sitzen sozusagen mit am Tisch - dort, wo politische Entscheidungen getroffen werden. Der SSW ist heute mit 157 Kommunalpolitikern in den Kreisen und Kommunen des nördlichen Landesteils von Schleswig-Holstein vertreten. Im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat der SSW zwei von 69 Sitzen. Seit 1996 bin ich die Vorsitzende des SSW im Landtag.

Wer sich mit der aktuellen Situation des SSW und der dänischen Minderheit befasst, kommt nicht umhin, sich auch mit den so genannten Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 zu beschäftigen. – Zwei Erklärungen, die am 29.März 1955 - vor 50 Jahren also - von den damaligen Regierungschefs von Deutschland und Dänemark, Konrad Adenauer und H.C.Hansen, unterzeichnet wurden. Mit ihnen sollten konkrete Probleme gelöst werden. Einerseits Probleme, die für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein bzw. für die deutsche Minderheit in Dänemark von zentrale Bedeutung waren. Andererseits Probleme, die - vor dem Hintergrund einer möglichen deutschen Nato-Mitgliedschaft – mit den Beziehungen zwischen Dänemark und Deutschland zu tun hatten.

Die Magna Charta der Minderheitenreglung im deutsch-dänischen Grenzland hat man in diesem Jubiläumsjahr die Bonn-Kopenhagener Erklärungen genannt. – Eine Hochglanzbezeichnung, die eigentlich nicht den Kern dessen trifft, wofür diese beiden Erklärungen stehen. – Mit anderen Worten: sie haben viel mehr mit dem Alltag im Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten zu tun als mit den Sonntagen. Das ist ihre Botschaft. Sie sind immer nur so gut, wie sie im Alltag gelebt werden.

Übergeordnet betrachtet liegen ihnen drei Prinzipien zugrunde: das Prinzip der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten – die Angehörigen der dänischen Minderheit z. B. sind grundsätzlich deutsche Staatsangehörige; das Prinzip der Gleichstellung von Minderheit und Mehrheit – es gilt nicht, Minderheit mit Minderheit zu vergleichen, sondern Mehrheit mit Minderheit – und drittens: das Prinzip der Nicht-Diskriminierung. Sie schlagen weiterhin fest, dass Menschen das Recht haben, ihre Nationalität zu wählen und zu verändern, und dass es besondere Relationen zwischen einer Minderheit und ihrem Herkunftsland gibt. Als Ergebnis der Bonner Erklärung erhielten die weiterführenden Schulen der dänischen Minderheit die deutsche Anerkennung, gleichzeitig wurde der Südschleswigsche Wählerverband bei Bundestags- und Landtagswahlen von der in Deutschland geltenden 5%-Sperrklausel befreit.

Zukunftsweisend sind die Bonn-Kopenhagener Erklärungen aus meiner Sicht in zweierlei Hinsicht. Erstens: durch den Grundsatz: „Minderheit ist, wer will“ wird keiner in einer Rolle festgehalten, mit der er oder sie sich nicht identifizieren kann. - Da es meine subjektive Entscheidung ist, ob ich der dänischen Minderheit angehören möchte oder nicht, werde ich also nicht in eine Rolle hineingedrängt, die ich nicht annehmen will. – Nur wer sich engagiert, gehört dazu.

Und zweitens: entscheidend für das Verständnis der genannten Erklärungen ist der Hinweis im Vorwort auf die UNO-Menschenrechtskonvention von 1950. Dadurch wird klar und deutlich gesagt, dass Minderheitenpolitik und Demokratie zwei Seiten derselben Medaille sind. Vom damaligen dänischen Ministerpräsidenten H.C.Hansen wurde es sinngemäß so formuliert: „Der Umgang mit Minderheiten ist immer auch ein Gradmesser für den Zustand der Demokratie in der Gesellschaft, in der wir leben“. Minderheitenpolitik im Sinne der Bonn-Kopenhagener Erklärungen ist somit Friedenspolitik. – Nach innen betrachtet, weil keine demokratische Gesellschaft mit sich selbst in Frieden leben kann, wenn sich eine nationale Minderheit nicht als Teil dieser Gesellschaft begreift. Und nach außen hin, weil nur so ein friedliches Zusammenleben von Völkern möglich ist.

Vor diesem Hintergrund ist es fast schon ein Ausdruck für die Ironie der Geschichte, dass die Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 20.Februar 2005 und die Aufregungen danach so zu sagen mitten in die Jubiläumsfeier der Bonn- Kopenhagener Erklärungen hineinplatzten.

Was war geschehen? Im Laufe des Wahlabends stellte sich heraus, dass der SSW Zünglein an der Waage werden würde. Die bisherige Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatte nur 33 von 69 Mandaten hinter sich, während die damaligen Opposition von CDU und FDP auf 34 Mandate kam. Der SSW hatte mit 3,6 % der abgegebenen Stimmen zwei Mandate erzielt. Schon auf seinem Landesparteitag im September 2004 hatte der SSW einstimmig beschlossen, dass er sich – sollte er Zünglein an der Waage werden – für die Tolerierung einer Minderheitsregierung im Parlament aussprechen würde. Dabei verwiesen wir auf die Erfahrungen, die man über Jahre in Dänemark und in den anderen skandinavischen Ländern mit Minderheitsregierungen gemacht hat. Fest stand also von vornherein, dass der SSW für die Teilnahme an einer Koalitionsregierung nicht zur Verfügung stand. Gleichzeitig beschlossen wir, dass die Tolerierung einer Minderheitsregierung nur anhand von Inhalten geschehen konnte.

Nach Sondierungsgesprächen mit beiden großen Parteien wurde klar, dass der CDU nichts an einer tolerierten Minderheitsregierung lag. Der CDU ging es daher eher darum auszuloten, ob es für den SSW attraktiv sein könnte, sich bei der anstehenden Wahl einer Ministerpräsidentin oder eines Ministerpräsidenten der Stimme zu enthalten. So ein Angebot konnte der SSW natürlich nicht annehmen, denn in der Politik gibt es bekanntlich keine „Neutralität“. Mit unserer Enthaltung hätten wir ebenso Seite gewählt, indem wir passiv die gesammelte Regierungspolitik von CDU-FDP geduldet hätten, ohne selbst Einfluss zu suchen.
Die Gremien des SSW beschlossen daher, dass konkrete Verhandlungen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführt werden sollten. Die Verhandlungen führten letztlich dazu, dass Heide Simonis, die seit 1993 eine SPD-geführte Regierung in Schleswig-Holstein geleitet hat, am 17.März zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Minderheitsregierung – toleriert vom SSW – gewählt werden sollte. Bekanntlich scheiterte die Ministerpräsidenten in vier Wahlgängen, weil es bei geheimer Wahl immer eine Enthaltung gab.. Als Konsequenz dieses Debakels bekam Schleswig-Holstein am 27.April eine Große Koalition, bestehend aus CDU und SPD, mit dem CDU-Mann Peter Harry Carstensen als Ministerpräsidenten.

Für den SSW war die Zeit der Tolerierungsverhandlungen eine Zeit, in der wir uns völlig der Mediengesellschaft ausgesetzt fühlten. Wir mussten uns anhören, dass wir den Frieden im deutsch-dänischen Grenzland gefährdeten, und wir haben Anfeindungen bis hin „Dänen raus!“ – Parolen und Morddrohungen über uns ergehen lassen. All dies, weil wir unseren Wählerauftrag und unsere Versprechungen von vor der Landtagswahl erfüllt haben.

Wo gibt es denn so was, dass eine Minderheit über die Bevölkerungsmehrheit bestimmen will, wurden wir in wütenden und hasserfüllten Briefen und Emails gefragt, die mittlerweile mehrere Ordner füllen. Unsere Antwort verhallte meist ungehört. Denn den meisten Kritikern ging es schließlich um die Macht und nicht um einen inhaltlichen Meinungsstreit.

Die vielen Beschimpfungen zeigten zudem, dass der besondere Status des SSW für manche Außenstehende schwer nachvollziehbar ist. Wir verfügen über vollgültige Mandate im Schleswig-Holsteinischen Landtag, obwohl wir von der 5% Hürde ausgenommen sind. Aber auch wenn uns der Zutritt zum Parlament so erleichtert worden ist, müssen wir für ein SSW-Mandat ebenso viele Stimmen bekommen wie alle anderen Abgeordneten auch. Deshalb sind die SSW-Abgeordneten innerhalb des Landtages auch keine Abgeordneten zweiter Klasse. Unsere Stimmen haben dasselbe Gewicht, wie die aller anderen Kolleginnen und Kollegen im Kieler Parlament. Durch die besondere Rolle des SSW nach der Landtagswahl am 20.Februar wurde dieses gewicht unserer Mandate aber leider wieder in frage gestellt, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst am 14.Februar die Rechtmäßigkeit dieser Sonderregelung bestätigt hatte.

Die Minderheitenregelung im deutsch-dänischen Grenzland wird von deutschen Politikern immer gern als Vorbild für die Minderheitenpolitik in Europa hervorgehoben. Leider scheint sich diese Vorbildfunktion für so manchen denn doch nur auf Sonntagsreden zu begrenzen. Mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen und der daraus resultierenden Befreiung des SSW von der 5%-Klausel wollte man erreichen, dass Mehrheit und Minderheit auf gleicher Augenhöhe miteinander reden und gestalten können. Diese Ebene müssen wir auf der politischen Seite erst wieder miteinander finden.

Wäre der SSW nach der Landtagswahl der Forderung nachgekommen, sich „neutral“ zu verhalten, dann hätten wir unsere eigenen Wählerinnen und Wähler im Stich gelassen. Deshalb bleibt uns gar keine Alternative zu einer aktiven politischen Rolle: Unsere Wählerinnen und Wähler sind alle deutsche Staatsangehörige; sie leben in Schleswig-Holstein und zahlen hier ihre Steuern. Deshalb haben sein einen Anspruch darauf, dass ihre Stimmen bei der Regierungsbildung ebenso wie in der täglichen Politik voll und ganz mitzählen.

Der Regional- und Minderheitenpartei SSW geht es zum einen um die allgemeinen Lebensbedingungen für die in unser Region lebenden Menschen, es geht zum anderen aber auch um das Zusammenleben von Mehrheitsbevölkerung und Minderheit. Wer dies begreift, versteht auch, warum es schon längst europäische Normalität ist, dass sich Regierungen auf die Stimmen von den über 100 nationalen Minderheiten in Europa stützen. So hat die ungarische Minderheit in Rumänien bekanntlich in einer Koalitionsregierung gesessen, die schwedische Minderheit in Finnland unterstützt schon seit den 1930er Jahren viele Regierungen aktiv und in Spanien haben katalanische Parteien in der Zentralregierung in Madrid mit regiert.

Dass Minderheitenparteien sich bei ihrer Beteiligung in Ländern mit hohen Sperrklauseln auf ein wahlrechtliches Privileg stützen, ist dabei ebenso wenig eine Ausnahme. So kann z.B. die Partei der deutschen Minderheit in Polen meines Wissens mit 0,1% der Stimmen einen Sitz im nationalen Parlament in Warschau einnehmen. Das Mitwirken nationaler Minderheiten in der Politik und bei der Regierungsbildung ist daher – um es klar und deutlich zu sagen – geradezu ein Ausdruck für die gelungene Integration einer Minderheit in die Gesellschaft.

Die Erfahrungen des SSW seit der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 20.Februar führen uns diese Zusammenhänge vor Augen, sie belegen aber auch noch mal die These, dass Minderheitenpolitik mit allen Bereichen unserer Gesellschaft zu tun hat. Und genau deshalb ist sie auch immer ein Gradmesser für den Zustand der Demokratie in unserem Land – und in anderen europäischen Ländern.

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