Rede · 07.03.2019 Tierschutz steht im Vordergrund

„Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass Transportzeiten von 8 Stunden viel zu lang sind.“

Flemming Meyer zu TOP 18+27 - Tierexporte in tierschutzrechtlich problematische Staaten stoppen (Drs. 19/1291 + 19/1313)

(Nr. 075-2019) Jeder Transport von lebenden Wirbeltieren unterliegt strengen Reglungen – sowohl nationalen als auch internationalen Reglungen. Für Mitgliedstaaten der EU gilt; für einen Transportweg von mehr als 65 Kilometer benötigen Transportunternehmen eine Zulassung der zuständigen Behörden. Die Zulassung erhält nur, wer nachweisen kann, dass ausreichend und qualifiziertes Personal dabei ist und die notwendige Ausrüstung hat. Für Langstrecken – bei einer Dauer von mehr als 8 Stunden – gelten zusätzliche Kriterien; sowohl Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer sowie bestimmte Zulassungsnachweise für die Transportmittel. Bei Transporten durch mehrere EU-Mitgliedstaaten, die über 8 Stunden hinaus gehen, gelten darüber hinaus zusätzliche und strengere Regelungen. 
Das heißt, wir haben hier eine ganze Reihe verschiedener Zulassungskriterien je nachdem wie lange und wohin die Tiere transportiert werden. Soweit ist scheinbar alles für den EU-Binnenmarkt geregelt. Zusätzlich gilt, dass für Nutz- und Zuchttiere in bestimmte Staaten außerhalb der EU besondere Genehmigungen zu erteilen sind und Vorlaufzertifikate auszustellen sind. Auch hier gibt es also Vorschriften die einzuhalten sind.
Aber diese Vorschriften sind nur so gut wie sie eingehalten werden, wie sie kontrolliert werden und wie sie gegebenenfalls sanktioniert werden. Und damit sind wir beim Problem. 

Der Stein wurde ins Rollen gebracht durch Medienberichte und einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift für Amtstierärzte. Darin wird beschrieben, wie Nutz- und Zuchttiere teilweise unter qualvollen Bedingungen ins EU-Ausland transportiert werden und mit tierquälerischen Praktiken letztendlich geschlachtet werden. Solche Zustände sind kritikwürdig und nicht akzeptabel. Und gerade darum steht die Frage im Raum, inwieweit sich Tierärzte mit der Erteilung einer solchen Transportgenehmigung strafbar machen. Mehrere Kreise in Schleswig-Holstein haben nach und nach, die Erteilung der notwendigen Vorlauf-Atteste für Rindertransporte eingestellt. Es gibt juristische Zweifel, ob sich die Veterinäre der Beihilfe zur Tierquälerei schuldig machen, wenn sie Tiertransporte ins EU-Ausland genehmigen, wo die Schlachtung nicht dem EU-Standard entspricht, beziehungsweise wenn dort gegen Tierschutzaspekte verstoßen wird. Ich muss sagen, ich habe großen Respekt vor der Entscheidung der handelnden Kreistierärzte. Aus meiner Sicht handeln sie aus tierschutzfachlicher Sicht hier total richtig. Aber das nützt nichts, solange die Gesetze und Verordnungen so sind wie sie sind. Auch der Erlass aus dem Ministerium, der zur Rückendeckung der Tierärzte gedacht war, wurde mittlerweile vom Gericht gekippt und hat sich somit leider als zahnloser Tiger herausgestellt. Gelöst wurde das Problem durch die Entscheidung aus Schleswig aber nicht – sie wurde nur nach Niedersachen verschoben.
Das ist bedauerlich, denn unsere Tierärzte, fühlen sich in der Sache immer noch allein auf weiter Flur, zumal ihnen jetzt die rechtliche Rückendeckung für ihr Handeln fehlt. Hier brauchen die Kreistierärzte endlich Klarheit. Und ich sage: Hut ab, vor der Courage des Kreises Steinburg, der bis auf weiteres keine Tiertransporte von Nutz- und Zuchttieren in bestimmte Staaten außerhalb der EU genehmigen wird und auch keine Vorlaufzertifikate ausstellt. Doch wie lange kann der Landrat diese Position aufrecht halten? 

Je mehr ich mich mit dem Thema befasst habe, desto deutlicher wird es für mich, dass wir es hier mit einem Problem zu tun haben, bei dem unsere Gesetze einfach nicht mehr greifen, sie laufen ins Leere auf Kosten der Tiere. Nur weil es sich außerhalb unserer Rechtsgewalt befindet, dürfen wir die Augen davor nicht verschließen. Daher fordern wir, dass es in der Sache eine bundeseinheitliche Lösung geben muss und bis dahin setzen wir uns weiter für ein Ausführstopp in tierschutzrechtlich problematische Staaten ein. Dies gilt nach unserer Auffassung sowohl für Nutz- als auch für Zuchtrinder. Denn inwieweit unsere Schwarz-Bunten für die heißen Regionen geeignet sind und ob sie unter den dortigen klimatischen Bedingungen überlebens- und vermehrungsfähig sind, ist äußerst fraglich. Also auch eine Frage des Tierschutzes.

Generell hat sich der SSW bereits seit langem dafür ausgesprochen, die Transportzeiten für lebende Tiere zu verkürzen. Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass Transportzeiten von 8 Stunden viel zu lange sind. Aber uns ist auch klar, dass es ein langer uns schwieriger Weg ist bis das geändert wird. 
Das verfolgte Ziel ist ein möglichst guter Tierschutz und ein erster Schritt dahin wären kürzere Transportzeiten. Eine Verkürzung der Transportzeiten hätte zudem den Vorteil, dass vor Ort wieder Schlachtkapazitäten benötigt werden und wir sehen darin auch die Möglichkeit, durch die Veredlung vor Ort, regional neue Arbeitsplätze zu schaffen. In erster Linie steht für uns aber der Tierschutz im Vordergrund.

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