Rede · 08.06.2016 Unbegleitete Minderjährige brauchen unseren Schutz und bestmögliche Hilfen

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 16 - Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes

Egal ob Bildung, Wirtschaft oder Innen und Recht: In fast allen Bereichen beschäftigt uns das Thema Flüchtlinge zunehmend. Die Zahl der Menschen, die ihre Herkunftsländer verlassen und zu uns nach Deutschland kommen, steigt seit Jahren. Vorläufiger Höhepunkt war bekanntlich das vergangene Jahr. Die derzeit rückläufigen Zahlen sehe ich da eher als Momentaufnahme. Niemand kann heute eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung machen. Und ich denke, wir müssen uns als Land einfach noch besser aufstellen. Denn so gut wir als Gesellschaft den sprunghaften Anstieg der Menschen, die zu uns kommen, auch bewältigt haben: Das vergangene Jahr hat uns natürlich auch Schwachstellen und Grenzen aufgezeigt. Und an diesen Defiziten müssen wir im Sinne einer bestmöglichen Betreuung der Geflüchteten arbeiten. 

Eine besonders traurige Begleiterscheinung bei der Zunahme der Flüchtlingszahlen ist, dass sich auch immer mehr Kinder und Jugendliche alleine auf ihren gefährlichen Weg machen. Ihre Zahl ist bis März 2016 auf über 2500 gestiegen. Auch sie haben häufig Schreckliches erlebt, leiden mitunter unter ernsten Krankheiten und sind nicht selten schwer traumatisiert. Aus Sicht des SSW tragen wir ihnen gegenüber eine ganz besondere Verantwortung. Denn sie haben ganz eigene Schutzbedürfnisse und ganz eigene pädagogische Bedarfe, auf die wir selbstverständlich eingehen müssen. Ohne Abstriche oder Kompromisse.

Wir alle wissen, dass unsere Jugendämter grundsätzlich zuständig sind, wenn es um die Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen geht. Bis zum Herbst 2015 war genau das Jugendamt für die Inobhutnahme zuständig, in dessen Bezirk sich das geflüchtete Kind oder der Jugendliche tatsächlich aufhielt. In der Folge ist man natürlich dort, wo besonders viele unbegleitete Minderjährige angekommen sind, an Kapazitätsgrenzen gestoßen. Durch die Änderung der bundesgesetzlichen Grundlage werden diese Kinder und Jugendlichen mittlerweile auf die Bundesländer verteilt. Unsere Aufgabe ist wiederum, diese unbegleiteten Minderjährigen Ausländer so weiter zu verteilen, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung sichergestellt ist. Mit diesem Weg ist in meinen Augen zumindest die Grundvoraussetzung für eine gute Betreuung erfüllt.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Verteilungsverfahren auf die notwendige gesetzliche Grundlage gestellt. Das ist schlicht unsere Aufgabe im Rahmen eines Ausführungsgesetzes. Und hierzu gehört auch, dass eine zentrale Stelle benannt werden muss, die die Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen koordiniert und in dieser Frage eng mit dem Bund zusammenarbeitet. Ich denke die Entscheidung, dass hierfür das Landesjugendamt vorgesehen ist und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet wird, ist folgerichtig. Denn hier hat man den nötigen Überblick und die notwendige Fachkenntnis, um eine angemessene Unterbringung zu gewährleisten. Und „angemessen“ hießt hier aus Sicht des SSW vor allem, dass das Schutzbedürfnis dieser Kinder und Jugendlichen voll berücksichtigt wird, und dass die entsprechende Fachlichkeit vor Ort sichergestellt ist. 

Wir alle haben erlebt, wie die Jugendämter vor allem dort, wo wichtige Verkehrswege im Zuständigkeitsbereich lagen, an Grenzen gestoßen sind. Und dass, obwohl die Kinder und Jugendlichen im Grunde nur vorläufig in Obhut genommen wurden. Im Extremfall ist damit die kindgerechte und dem Kindeswohl entsprechende Versorgung gefährdet. Ich denke, solche Zustände will niemand von uns sehen und schon gar nicht hinnehmen. Deshalb ist es aus Sicht des SSW gut und richtig, dass auch hier Abhilfe geschaffen wird. Denn in Zukunft wird das Landesjugendamt schon in dieser frühen Phase der Inobhutnahme eine Umverteilung vornehmen können. Wir hoffen, dass wir so die Überforderung einzelner Jugendämter und Kommunen verhindern können. Und wir hoffen auch, dass wir den unbegleiteten Kindern und Jugendlichen damit die Versorgung geben können, die ihnen zusteht. 

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