Pressemitteilung · 21.07.2010 Untersuchungsausschüsse: SSW fordert richterliche Beweiserhebung

Der SSW schlägt dem Landtag vor, die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse umfassend zu reformieren. „Im Moment ist es so, dass die einen am liebsten alles unter den Teppich kehren, während die anderen jedes Staubkorn zum ausgewachsenen politischen Skandal erklären. Der Nutzwert von beidem ist verhältnismäßig gering. Untersuchungsausschüsse halten teilweise Jahre lang Abgeordnete, Beamte, Fraktionsmitarbeiter, Journalisten und Anwälte davon ab, sinnvolleren Tätigkeiten nachzugehen, und die Bürger fragen zu Recht, wo der Erkenntnisgewinn ist, der einen derart enormen Verbrauch von öffentlichen und privaten Ressourcen rechtfertigt. Deshalb müssen wir die Arbeit besser organisieren“, sagt Lars Harms, parlamentarischer Geschäftsführer der SSW-Landtagsfraktion.

Harms hat heute für den SSW einen Antrag eingebracht, der im Landtag eine Debatte über die Zukunft der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse anstoßen soll.

„Es ist klar, dass die Rechte des Parlaments, insbesondere der Opposition, auf die Beantragung eines Untersuchungsausschusses, die Festlegung des Untersuchungsgegenstands, die politische Bewertung der Untersuchungsergebnisse und die Ableitung von Handlungsempfehlungen nicht angetastet werden dürfen. Für die Beweiserhebung, die ja gerade Gegenstand der Kritik ist, gibt es aber durchaus Alternativen. Wir meinen, dass dieser Bereich neu gestaltet werden sollte nach dem Motto, so viel politischen Einfluss auf die Beweisaufnahme wie nötig, aber so viel unabhängige Untersuchung wie unter dieser Bedingung möglich“, sagt Harms, der auch Obmann des SSW im aktuellen HSH Nordbank-Untersuchungsausschuss ist.

Der SSW schlägt deshalb vor, die Beweisaufnahme einschließlich der Anhörung von Zeugen zukünftig Richtern zu überlassen: „Wir wollen, dass ein Untersuchungsausschuss einen Richter oder ein Richtergremium damit beauf-tragen kann, Beweise zu erheben. Das heißt: Der Landtag bzw. der Ausschuss erteilt den Auftrag und bestimmt was untersucht werden soll. Die Richter führen eine öffentliche Untersuchung einschließlich der Beschaffung von sächlichen Beweismitteln und der Anhörung relevanter Auskunftspersonen durch und tragen die Fakten in einem Bericht für den Ausschuss zusammen – eventuell in regelmäßiger Rückkoppelung mit dem Ausschuss. Der Ausschuss liest den Bericht und gibt dann seine Voten ab. Die Untersuchung wird schnell, professionell und sachgerecht durchgeführt, und wir vermeiden, dass schon die Beweiserhebung zu einer politischen Schlammschlacht wird, bei der kaum noch jemand durchblickt.“

Lars Harms verweist darauf, dass das Untersuchungsausschussgesetz des Bundes mittlerweile die Ernennung von „Ermittlungsbeauftragten“ vorsieht, die eben solche Aufgaben übernehmen können. Dieses Modell will der SSW in Schleswig-Holstein übernehmen und erweitern. Einen wichtigen Vorteil sieht er dabei auch in der Geschwindigkeit: „Die Arbeit der Untersuchungsausschüsse dauert so lange, dass niemand außerhalb des Parlaments noch durchblickt und am Ende noch weiß, worum es ging. Ein Richter kann viel zügiger arbeiten als die Parlamentarier und die zeitaufwändige Beweiserhebung geht so wesentlich schneller von statten. Dadurch erhält das Parlament die Möglichkeit, einen Skandal aufzuarbeiten, bevor die Menschen vergessen haben, weshalb überhaupt eine Untersuchung eingeleitet wurde. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir der Opposition ein scharfes Schwert entreißen wollen im Gegenteil: es soll wieder geschärft werden“, so Harms, der auf die Unterstützung der anderen Fraktionen hofft: „Der Antrag des SSW ist der Versuch, eine konstruktive Diskussion über dies Problem zu beginnen. Deshalb hoffe ich, dass alle Kolleginnen und Kollegen sich sachlich an dieser Debatte beteiligen werden. Wir wollen keinen unnötigen Streit um Details, sondern eine grundsätzliche Verständigung. Entscheidend ist, dass etwas passiert.“

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