Pressemitteilung · 23.03.2007 Vergabestopp Bahnnetz Ost: Hochnotpeinlich für Austermann

Zur Entscheidung der schleswig-holsteinischen Vergabekammer, die Vergabe des Bahnnetzes Ost zu prüfen und damit das Verfahren von Wirtschaftsminister Austermann auf Eis zu legen, erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms:

„Es sollte Herrn Austermann hochnotpeinlich sein, dass die Vergabekammer seines eigenen Ministeriums sich veranlasst sieht, seine eigenmächtige Vergabe des Bahnnetzes Ost zu stoppen und auf den Prüfstand zu stellen. Der SSW begrüßt diese Entscheidung, weil nun erst einmal Klarheit über das bisherige Verfahren geschaffen werden kann. Sollte das Wirtschafts¬ministerium der Deutschen Bahn wirklich ermöglicht haben, ein zweites Gebot abzugeben, dann führt an einer erneuten Ausschreibung und an personellen Konsequenzen im Wirtschaftministerium kein Weg vorbei.“ 

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Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Rede · 09.10.2026 Soziale Entlastung darf nicht an der Tankstelle enden!

„Die Finanzierung eines kostenlosen Kita-Essens und Lernmittelfreiheit wäre neine echte Entlastung. Beides können wir hier im Land selbst umsetzen. Gerade Familien mit kleinen Einkommen brauchen keine weiteren Formulare und Nachweise. Sie brauchen Entlastungen, auf die sie sich verlassen können. Wenn das Mittagessen in der Kita kostenlos ist, kommt die Unterstützung jeden Tag bei den Kindern an. Und die Eltern wissen ganz konkret, was sie am Monatsende sparen.“

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Rede · 08.10.2026 Die Bilanz der E-akte ist katastrophal!

„Fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einer Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung sehen einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt.“

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