Rede · 28.04.2004 Weitere Schritte für Steuervereinfachung

Die öffentliche Reaktion auf die Vorschläge von Ministerpräsidentin Heide Simonis und Finanzminister Ralf Stegner zu einer Reform des Steuerrechts und der sozialen Siche­rungs­systeme ist aus meiner Sicht beispielhaft für die verkorkste Reformdebatte auf Bundesebene. Man greift sich einen Einzelpunkt aus einem runden Gesamtkonzept her­aus und zerlegt anhand dieses einen Beispiels den gesamten Vorschlag. Bei den Steuer­vorschlägen war es die punktuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dieser Punkt, der ja nur einen kleinen Teil des gesamten Konzeptes ausmacht, führte dazu, dass die Opposition, die Medien, die Experten und leider auch die Bundesregierung sofort die roten Stopp­schilder herausholten und unter dem Motto „bloß keine Steuererhöhung“ den gesamten Vorschlag ablehnten. Das ist mehr als ärgerlich.

Sieht man sich die konzeptionslose Steuerpolitik auf Bundesebene an, dann kann man nur in tiefe Depression verfallen. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass ein kleines Bundesland seine Kräfte darauf verwenden muss, der Bundesregierung wieder eine klare Perspektive zu geben. Denn das möchte ich klar und deutlich sagen: Aus Sicht des SSW geben die Vorschläge der Landesregierung wichtige Impulse für die Debatte über die Zukunft des Sozialstaates in Deutschland. Die Vorschläge der Landesregierung würden nicht nur endlich zu einem gerechteren Steuersystem führen, sondern auch den Umbau des Sozialstaates so gestalten, dass daraus eine echte Reform werden würde.

Die Pläne zum Ehegattensplitting, zur Erbschaftssteuer und zu einer Steuervereinfachung sind alte SSW-Forderungen. Aber auch die Senkung der Lohnnebenkosten mit einer maßvollen Erhöhung der Mehrwertsteuer ist ein Reformansatz, den der SSW bereits auf seinem Parteitag im September 2003 beschlossen hat. Deshalb können wir nur wünschen, dass dieser Vorstoß für mehr soziale Gerechtigkeit nicht in den Berliner Reformmühlen zerrieben wird. Leider wird dies wohl nur ein Traum bleiben.

Dennoch steht fest: Die Debatte über Steuersenkung und Steuervereinfachung ist bisher verzerrt und losgelöst von der europäischen Realität geführt worden. Europäische Wirk­lichkeit ist aber, dass Länder mit hoher Steuerlast – zum Beispiel Dänemark, Schweden und Finnland – im europäischen Vergleich hinsichtlich des wirtschaftlichen Wachstums und der Arbeitslosigkeit sehr gut dastehen. Hinzu kommt, dass diese Länder im inter­nationalen Vergleich auch noch sehr hohe Bruttolöhne haben.

Wer also damit argumentiert, dass die deutsche Wachstumsschwäche in der zu hohen Steuerlast begründet ist, der blendet diese Fakten einfach aus. – Soll heißen, dass Deutschland – wie oft behauptet - bei der Steuerbelastung im europäischen Vergleich im Mittelfeld liegt und keineswegs ein Hochsteuerland ist. Allerdings darf man bei solchen Vergleichen nicht nur die Steuerbelastung heranziehen, vielmehr muss man die gesamte Steuer- und Abgabenlast vergleichen. Wegen der hohen Sozialabgaben steht Deutschland bei einem europäischen Vergleich der Steuer- und Abgabenlast schon etwas schlechter dar. Aber auch bei diesem Vergleich liegen die skandinavischen Länder mit einer weit höheren Belastung als die Bundesrepublik ganz vorn.

Wer also die Debatte über die Zukunftsfähigkeit Deutschlands auf Steuersenkungen begrenzen will, der zäumt das Pferd von hinten auf. Das zeigen ja auch die Steuer­senkungen, die die Bundesregierung seit 2000 sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen durchgeführt hat. Obwohl es insgesamt weit über 50 Milliarden Euro Steuersenkungen gegeben hat, sind wir nicht aus der Wachstumskrise heraus­gekommen. - Im Gegenteil: die Finanzkrise der öffentlichen Hand hat sich dramatisch vergrößert. Die Arbeitslosigkeit ist genau so dramatisch angestiegen, und wir haben nun seit drei Jahren ein Nullwachstum.

Wenn also CDU, CSU und FDP in dieser Lage weitere Steuersenkungen fordern, ist das aus Sicht des SSW der vollkommen falsche Ansatz. Dankenswerterweise hat ja eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Berlin gezeigt, dass durch die Steuerreformvorschläge der Opposition weder größere Selbstfinanzierungs­effekte noch steigende Beschäftigung oder ein stärkeres Wachstum zu erwarten ist. Schlimmer noch: Laut DIW würden durch die Konzepte vor allem Reiche deutlich entlastet werden. Dazu kommt, dass die Staatskassen weitere hohe Steuerausfälle kompensieren müssten. Das kann angesichts der jetzigen katastrophalen öffentlichen Haushaltslage – gerade auch der Kommunen – nicht der richtige Weg sein.

Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung in ihrem Konzept zum einen durch eine Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 10% Geringverdienende wirklich entlasten will. Und zum anderen durch einen vertretbaren Zuschlag bei Spitzenverdienern ab 500.000,- Euro und durch eine verfassungskonforme Erbschaftsteuererhöhung mit angemessenen Freibe­trägen, die öffentlichen Kassen nicht weiter belasten will. Das ist ein Steuerreformansatz, der den Begriff soziale Gerechtigkeit wirklich verdient. - Auch, weil man die Steuer­pro­gres­­sion erhalten will und weil die wirklich Starken die höchste Steuerbelastung tragen sollen.

Der wichtigste Punkt des Konzeptes der Landesregierung ist allerdings aus Sicht des SSW der Vorschlag, durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eine wirkliche Senkung der Lohnnebenkosten zu erreichen. Denn gerade die Lohnebenkosten - in Form von Beiträgen für alle Sozialversicherungssysteme - sind die höchsten in Europa und verteuern den Faktor Arbeit unnötig. Dabei hat ein deutscher Arbeitnehmer dennoch weniger in der Lohntüte als beispielsweise ein dänischer Arbeiter, der aber seinem Unternehmen weit weniger kostet, weil die Lohnebenkosten bei unserem nördlichen Nachbarn eben niedriger sind.

Der SSW setzt sich für ein steuerfinanziertes Sozialsystem nach skandinavischem Vorbild ein. Dazu muss man wissen, dass die skandinavischen Länder ihre hohen Sozial­leistun­gen im Bereich Rente, Arbeitslosengeld oder Gesundheit durch eine im internationalen Vergleich relativ hohe Mehrwertsteuer finanzieren. So hat Dänemark eine Mehrwertsteuer von 25%, während wir in der Bundesrepublik nur 16% haben. Aber auch im europäischen Vergleich hat Deutschland eine der geringsten Mehrwertsteuersätze. Meines Wissens gibt es nur in Luxemburg eine niedrigere Mehrwertsteuer als bei uns.

Deshalb ist der Vorschlag der Landesregierung, die Erhöhung der Umsatzsteuer mit der Senkung der Lohnebenkosten gesetzlich zu koppeln, eine entscheidende Vorraussetzung, wenn es um die Glaubwürdigkeit des gesamten Konzeptes geht. Denn bei der angestrebten Mehrwehrsteuererhöhung geht es eben nicht darum, die gesamten Steuer- und Abgabenlast in der Bundesrepublik zu erhöhen, sie soll vielmehr innerhalb des Systems umverteilt werden. Die Vorschläge der AGENDA 2010 haben doch deutlich ge­macht, dass ein weiteres Herumdoktern am deutschen System keinen einzigen Menschen mehr in Arbeit bringt. Die Belastung des Faktors Arbeit muss nicht nur – wie bei der Agenda 2010 – mit wenigen Zehntelprozentpunkten gesenkt werden, sondern sie muss richtig heruntergesetzt werden, damit es einen positiven Effekt auf dem Arbeitsmarkt hat.

Natürlich bleibt es in der jetzigen schwierigen Lage wichtig, dass die Umsatzsteuer­erhöhung zusammen mit der Senkung der Lohnnebenkosten über mehrere Jahre Schritt für Schritt durchgeführt wird. Man darf das zarte Pflänzchen Konjunktur heute nicht über Gebühr strapazieren. Aber die Richtung muss stimmen und in einem Gesamtkonzept - wie von der Landesregierung vorgeschlagen - umgesetzt werden.

Wir brauchen also einen weitaus größeren steuerfinanzierten Anteil an der Finanzierung der Sozialkassen, und das geht nur über eine mehrstufige Erhöhung der Mehrwertsteuer - mindestens auf europäisches Durchschnittniveau. Um die soziale Balance zu erhalten, schlägt die Landesregierung weiter vor, den ermäßigten Umsatzsteueranteil zu senken und auf das Lebensnotwendige zu beschränken. Aus Sicht des SSW ist dies zu begrüßen und müsste insbesondere für die Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln gelten. Denn gerade hier wäre eine Mehrsteuererhöhung kontraproduktiv, und dies nicht nur aus sozialen Gründen.

Auch die Vorschläge der Landesregierung zur Änderung des Ehegatten-Splittings sind zukunftsweisend. Es macht aus heutiger Sicht keinen Sinn mehr, die Institution Ehe als solches steuerlich zu begünstigen. Dieser Teil des Steuersystems geht an der Lebensrealität von Millionen von Menschen vorbei. Von daher ist es richtig, stattdessen Haushalte mit Kindern steuerlich zu unterstützen. Ob die Eltern dieser Kinder nun verheiratet sind oder nicht, ist ihre Privatsache und sollte bei der Steueransetzung keine Rolle spielen. - Übrigens gibt es in den skandinavischen Ländern ebenfalls keine steuerliche Bevorzugung für Eheleute. Wichtig wird in Zukunft sein, dass Familien oder Alleinstehende mit Kindern von Staat steuerlich begünstigt werden, damit man keine finanziellen Rückschläge zu befürchtet hat, wenn man Kinder bekommt. Auch vor dem Hintergrund der Diskussion um die zukünftige Finanzierung der Renten ist dies ein ganz wichtiger Ansatz.

Ein entscheidender Punkt für ein gerechteres Steuersystems ist, dass auch Großunter­nehmen Steuern zahlen müssen. Es kann nicht angehen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen, die ja das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, immer noch den weitaus größten Teil der Steuerlast tragen. Übrigens hat die große Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung aus dem Jahre 2000 diesen Zustand verschlimmert, wie wir am Beispiel des dramatischen Rückgangs der Steuereinnahmen der Körperschaftssteuer sehen können. Hier muss ich dann auch die Kritik am sonst guten Konzept der Landesregierung ansetzen.

Aus Sicht des SSW geht aus dem Konzept der Landesregierung nicht klar hervor, wie dann nun erreicht werden soll, dass in Zukunft auch die großen Konzerne ihren gerechten Teil an der Steuerlast tragen. Realistisch gesehen wird dieses wohl nur über eine EU-weite Regelung gehen können, weil es ja europaweit einen starken Standortwettbewerb mit Steuernachlässen für Großkonzerne gibt. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden., wenn wir mehr Steuergerechtigkeit und auch mehr Steuereinnahmen für die öffentlichen Kassen wollen.

Zu guter Letzt brauchen wir selbstverständlich auch eine Vereinfachung des Steuer­systems. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ein normaler Mensch kaum seinen Steuer­bescheid verstehen kann. Bei der Komplexität unseres Steuersystems ist es kein Wunder, dass wir weltweit Spitzenreiter bei der Zahl der Steuerliteraturveröffentlichung sind.

Allerdings darf man den Bürgerinnen und Bürger auch nichts vormachen: Auf einen Bierdeckel wird man auch in Zukunft seine Steuern nicht ausrechnen können. Denn die Befürworter eines solchen Systems wollen in Wirklichkeit jede soziale Gerechtigkeit aus dem Steuersystem heraushaben. Eine Steuerberechnung mit dem Bierdeckel würde nur die höheren Einkommen bevorzugen, weil man dann überhaupt keine sozialen Kompo­nente im Steuersystem berücksichtigen könnte.

Insgesamt würde ich mir wünschen, dass das Konzept der Landesregierung in der bundesdeutschen Debatte in seiner Gesamtheit gewürdigt wird. Das ist leider zur Zeit nicht zu erwarten. Aber die Landesregierung hat die volle Unterstützung des SSW für ihren zukunftsweisenden Vorschlag, der - würde er auf Bundesebene umgesetzt - einen großen Schritt in Richtung eines gerechten Steuersystems und eines steuerfinanzierten Sozial­systems nach skandinavischem Vorbild wäre, wie wir ihn schon seit Jahrzehnten fordern.

machen der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis90/Die Grünen und auch die Vorschläge von Ministerpräsidentin Heide Simonis zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit und zum Zusammenschluss von Kommunen überdeutlich: Auch die Bedenkenträger und „Lordsiegelbewahrer“ der jetzigen kommunalen Struktur in Schleswig-Holstein beginnen, zu begreifen, dass dringender Handlungsbedarf für eine grundlegende kommunale Verwaltungs- und Strukturreform in Schleswig-Holstein besteht. Jeder der behauptet, dass die jetzige kommunale Struktur angesichts der großen Herausforderungen vor der wir in Schleswig-Holstein stehen, so bleiben kann wie sie ist, der streut den Menschen aus Angst vor der Landtagswahl 2005 Sand in die Augen.

Nicht zuletzt der Bericht des Landesrechnungshofes von Ende letzten Jahres hat klar gemacht, dass wir in Schleswig-Holstein uns eine Kirchturmspolitik mit 1.130 Kommunen einfach nicht mehr leisten können. Die jetzige Struktur ist nicht nur ineffektiv, sie schwächt auch das kommunale Ehrenamt, da die Kommunalpolitiker in den kleinen Gemeinden kaum noch etwas bestimmen können. Seit vielen Jahren müssen wir eine Aushöhlung und einen Verlust der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten feststellen. Das liegt – auch und vor allem – an der viel zu kleinteiligen kommunalen Struktur in Schleswig-Holstein. Die beiden großen Parteien scheinen aber bisher bei ihrer Grundhaltung zu bleiben, dass die notwendigen Veränderungen auf kommunaler Ebene auf dem Wege der Freiwilligkeit herbei geführt werden sollen.

Das Beschwören der freiwilligen Zusammenarbeit stößt aber schnell an seine Grenzen, was sich in der Tatsache spiegelt, dass der Zusammenschluss der Stadt Fehmarn nicht die Regel sondern die Ausnahme darstellt. So hat sich die Zahl der amtsangehörigen Gemeinden im Zeitraum von 1970 bis 2002 lediglich von 1.162 auf 1.026 reduziert. Entsprechend ist die Zahl der Ämter nur von 137 auf 119 gesunken. In 32 Jahren hat es also nur marginale Verände­rungen gegeben. Aus unserer Sicht kann das so nicht weitergehen. Die kommunale Struktur kann nicht im Schlafwagen erneuert werden. Wir haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der auf Grundlage des kommunalpolitisches Eckpunktepapier des SSW, dass auf den Landesparteitag am Samstag in Tarp beschlossen wurde, ganz konkrete Schritte zu einer kommunalen Gebietsreform für Schleswig-Holstein einfordert.

Der SSW orientiert sich dabei am skandinavischen Begriff der „Bürgernähe“. Dieser beinhaltet, dass Qualität, Quantität und Kosten des kommunalen Leistungsangebot sowie die autonome Entscheidungskompetenz der lokalen Gremien mit dem Begriff „Bürgernähe“ verbunden werden. Dabei ist es augenfällig, dass man in Dänemark vergleichsweise große kommunale Strukturen hat, die jetzt auch noch größer werden sollen. Trotz der größeren Einheiten behauptet niemand, dass die Demokratie dort weniger bürgernah als in Schleswig-Holstein ist. Größere kommunale Einheiten sichern mehr Einfluss für die Bürgerinnen und Bürger.

Deshalb will der SSW, dass die bestehenden Ämter in Gemeinden zu überführen sind. Die Umwandlung von amtsangehörigen Gemeinden zu einer „Großgemeinde“ ist organisations­technisch relativ unproblematisch: Die bisherige Verwaltungsstruktur muss lediglich in eine Gemeindeverwaltung umstrukturiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der heutigen Amtsverwaltung nehmen heute schon jetzt die Aufgaben der Gemeindeverwaltung wahr.

Darüber hinaus fordern wir eine Mindestgröße von 8.000 Einwohnern je Gemeinde, da erst eine Kommunalverwaltung ab dieser Größenordnung den Bürger kompetent und effektiv Hilfe, Service und Beratung gewähren kann. Diese Kommunalverwaltung wäre bürgernah, da sie nicht immer auf Dritte verweisen muss. Sie kann Aufgaben wahrnehmen, die schon zum Teil auf die Kreise verlagerst sind. Für künftige Aufgabenverlagerungen des Landes auf die kommunale Ebene wären dann sämtliche Gemeinden in der Lage diese wahrzunehmen. Dazu muss die Landesregierung die Leitlinien der „Gebiets- und Verwaltungsreform auf Gemeindeebene“ vom 10. Juli 1973 ändern.

Bei einer Umsetzung unserer Vorschläge würde die Zahl der Gemeinden in Schleswig-Holstein von heute ca. 1.130 auf ca. 180 sinken. Trotzdem müssen die Menschen nicht befürchten, dass sie ihre örtliche Identität und liebgewordene Heimat verlieren. Die alten Gemeinden sollen die Option bekommen zu Dorfschaften zu werden. Das Modell der Dorfschaft gibt es bereits seit 1945 in der Gemeinde Ratekau im Kreis Eutin mit durchweg positiven Erfahrungen. In den einzelnen bisherigen Gemeinden werden jeweils Dorfvorstände gebildet, die das Recht haben sich mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten zu beschäftigen. Das Entschei­dungs­recht verbleibt jedoch bei der Gemeindevertretung. Mit diesem Modell, wo auch die bisherigen Gemeinden ihren Namen behalten können, kann man die lokale Identität bewahren.

Auch der SSW setzt zunächst auf Freiwilligkeit und „Hochzeitsprämien“ für Zusammen­schlüsse von Kommunen. Wir meinen allerdings, dass die neue Kommunalstruktur schon bei den Kommunalwahlen 2008 in Kraft treten muss, weil die Zeit für notwendige Veränderungen uns sonst davonläuft. Daher sollten die finanziellen Anreize degressiv gestaltet und nur bis Ende 2007 gezahlt werden. Gleichzeitig muss klar sein, dass der Landtag gegebenenfalls bis 2008 eine entsprechende Gemeindegebietsreform durchführen wird für die Kommunen, die sich nicht selbst zusammenschließen können oder wollen. Es geht nicht nur mit Zuckerbrot. Die Erfahrung lehrt uns, dass wir leider auch die Peitsche gebrauchen müssen!

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 27.03.2024 Cannabis-Prävention hinkt dem Gesetz hinterher

Sind die Präventionsangebote in Schleswig-Holstein gut genug aufgestellt, um auf die Cannabis-Legalisierung zu reagieren? Das wollten wir von der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage erfahren. Die Antworten sind alarmierend. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 27.03.2024 SSW fordert vollständige Aufklärung in Sachen Anschar

Zum Rücktritt des Ratsherrn Dirk Scheelje im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um den Anscharcampus erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen

Meldung · 27.03.2024 Vorstände von SSW und SPD trafen sich zu gemeinsamen Gesprächen

Auf einer gemeinsamen Sitzung der Landesvorstände am 26. März 2024 wurde über die Standpunkte und großen Schnittmengen beider Parteien u.a. zu CCS, zur Minderheitenpolitik, dem Industriestandort Schleswig-Holstein oder auch zum grenzüberschreitenden Verkehr zu Dänemark gesprochen.

Weiterlesen