Pressemitteilung · 30.06.2016 Wichtige und notwendige Unterstützung

Zu den Vorwürfen des FDP-Abgeordneten Garg zur Krankenhausfinanzierung erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Dass sich die Küstenkoalition an die gemeinsame Finanzierung der Krankenhaussanierung hält und die Kommunen hierbei mit 50 Prozent unterstützt, erachtet Herr Garg als unverantwortlich und rücksichtslos. 

Den Kommunen mit zweistelligen Millionenbeträgen bei ihren Aufgaben unter die Arme zu greifen erachte ich eher als wichtige und notwendige Unterstützung der Kommunen und der Krankenhausträger.

Für uns steht die Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein im Vordergrund. Deshalb werden wir an unserer Unterstützung so festhalten, wie es das Krankenhausfinanzierungsgesetz vorsieht. 

Darauf können sich die Menschen verlassen.

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Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Rede · 09.10.2026 Soziale Entlastung darf nicht an der Tankstelle enden!

„Die Finanzierung eines kostenlosen Kita-Essens und Lernmittelfreiheit wäre neine echte Entlastung. Beides können wir hier im Land selbst umsetzen. Gerade Familien mit kleinen Einkommen brauchen keine weiteren Formulare und Nachweise. Sie brauchen Entlastungen, auf die sie sich verlassen können. Wenn das Mittagessen in der Kita kostenlos ist, kommt die Unterstützung jeden Tag bei den Kindern an. Und die Eltern wissen ganz konkret, was sie am Monatsende sparen.“

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Rede · 08.10.2026 Die Bilanz der E-akte ist katastrophal!

„Fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einer Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung sehen einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt.“

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