Rede · 27.04.2016 Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, dass auf Nachhaltigkeit und Biodiversität ausgerichtet ist
Flemming Meyer zu TOP 03 - Änderung des Landesnaturschutzgesetzes
Vor rund zwei Jahren haben wir als Koalition in einem Antrag deutlich gemacht, welche Aspekte bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Für uns ist es wichtig, dass wir ein Gesetz bekommen, das seinen Focus stärker auf Biodiversität richtet, mit dem Ziel der dauerhaften Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt.
Artensterben und die Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen nehmen immer weiter zu. Die Intensivierung der Landwirtschaft oder der Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Straßenbau, durch die Schaffung neuer Gewerbegebiete oder den Ausbau der Windenergie haben Auswirkungen auf Natur und Landschaft und wirken sich negativ auf die biologische Vielfalt aus. Daher brauchen wir ein modernes Naturschutzgesetz, dass Nachhaltigkeit und die Bewahrung der Biodiversität stärker als bisher in den Mittelpunkt rückt.
Nachdem wir im September letzten Jahres die Erste Lesung zum Landesnaturschutzgesetz sowie anderer Vorschriften hatten, hat es dazu ein ordentliches parlamentarisches Verfahren mit einer schriftlichen und mündlichen Anhörung gegeben. Die umfangreiche Anhörung fiel – wie kann es anders sein – sehr unterschiedlich aus. Die Diskussion dort, um den Gesetzentwurf, wurde kontrovers und zum Teil auch emotional geführt. Das macht deutlich, welchen Stellenwert Natur und Landschaft hat und welche Bedeutung das Landesnaturschutzgesetz hierbei hat.
Die Anregungen der Anhörung haben wir dann auch zum Anlass genommen, Teile des Gesetzentwurfs zu ändern. Auch bei uns hat es darüber intensive Beratungen gegeben, ohne jedoch das Ziel dabei aus den Augen zu verlieren, die biologische Vielfalt zu stärken. Für die konstruktiven Diskussionen möchte ich mich daher auch bei den beteiligten Kolleginnen und Kollegen bedanken.
Ein wichtiger Aspekt zum Schutz der Vielfältigkeit ist die Sicherung der Lebensräume. Der Biotopverbund ist hierfür ein geeignetes Instrument. Durch die Vernetzung sichern wir Lebensräumen und Arten. Wir wollen landesweit eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15% hinwirken. Davon sollen mindestens 2% der Flächen weitgehend unbeeinflusst von menschlichen Nutzungen bleiben. Zur Unterstützung dieser Ziele wird das Vorkaufsrecht wieder eingeführt, um somit naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen besser schützen zu können.
Auch mit der schrittweisen Ausweitung von Naturwäldern – im öffentlichen Wald – auf 10% werden wir künftig einen Beitrag leisten zur Erfüllung der Biodiversitätsziele der Bunderegierung. Dadurch erreichen wir, dass auf diesen Waldflächen nach einer Übergangszeit Bäume jeder Altersstufe stehen, die für unterschiedliche Tierarten Nahrung und Lebensraum bieten.
Die Bedeutung des Dauergrünlandes ist aus naturschutzfachlicher Sicht unbestritten. Doch viele der Grünlandflächen sind Opfer intensiver Landwirtschaft geworden. Gerade die sehr blühreichen Grünlandflächen sind Lebensraum zahlreicher Tierarten. Diesem Aspekt wird in dem Landesnaturschutzgesetz künftig Rechnung getragen. Aus diesem Grund wird arten- und strukturreiches Dauergrünland künftig als geschütztes Biotop aufgenommen.
Soll heißen, sie dürfen auch weiterhin bewirtschaftet werden wie bisher, jedoch darf es aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu einer Verschlechterung der ausgewiesenen Fläche kommen. Es gilt sozusagen ein Verschlechterungsverbot. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, der Landwirt darf seine bisherige Nutzungsweise und Bewirtschaftung fortführen wie bisher.
Der SSW hat 2007 bei der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes die Abschaffung der Positivliste, in der Eingriffstatbestände definiert wurden, kritisiert. Diese Liste, hatte nach unserer Auffassung zu einer gesteigerten Rechtssicherheit geführt. Zumindest bei den dort aufgeführten Eingriffen konnte man sich sicher sein, dass diese nicht erlaubt sein würden. Das Weglassen der Positivliste lässt Definitionsspielraum, der zu Unsicherheiten und möglicher Ungleichbehandlung führt. Aus diesem Grund wird die Positivliste von Eingriffen wieder eingeführt. Damit wird eine, auch nach Auffassung der Naturschutzbehörden, bewährte Regelung wieder in das Gesetz aufgenommen. Damit dient die Liste den zuständigen Behörden als Orientierungshilfe, wann ein von ihnen zuzulassendes oder durchzuführendes Vorhaben voraussichtlich einen naturschutzrechtlichen Eingriff darstellen wird. Die Positivliste sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.
Wo wir nun bei den Kreisen sind – als Koalition ist uns der Kreisbeauftragte für Naturschutz sehr wichtig. Daher soll dessen Einsetzung künftig verpflichtend sein. Ebenso soll bei den unteren Naturschutzbehörden künftig ein Beirat für den Naturschutz gebildet werden. Beides sind wesentliche Instrumente des ehrenamtlichen Naturschutzes. Sie sind vor Ort und nehmen Handlungsbedarf und Auswirkung von Maßnahmen sehr zeitnah wahr. Das dient letztendlich auch den Behörden. Sie sind ein wichtiges Bindeglied im Wirkungsgefüge von Politik – Verwaltung – Bürger –Naturschutzverbände. Damit können sie bereits im Vorfeld dazu beitragen Konflikte anzusprechen und gegebenenfalls zu lösen. Wir wollen, dass diese Stärken auch künftig genutzt werden können.
Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, der wir auch aus der Anhörung mitgenommen haben, ist das Betretungsrecht. Der Ansatz der allgemeinen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Natur, findet prinzipiell die Zustimmung des SSW. Jedoch müssen wir erkennen – und das war auch ein Ergebnis der Anhörung – dass das Betretungsrecht auf breiten Widerstand gestoßen ist. Wir haben die Äußerungen dort ernst genommen und sind daher übereingekommen, das allgemeine Betretungsrecht herauszunehmen.
Wie bereits gesagt, es hat zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes eine umfangreiche Anhörung gegeben. Wir haben uns mit den Beteiligten getroffen, zugehört und mit ihnen diskutiert. Das Ergebnis liegt heute in Form der Anträge vor. Daraus geht deutlich hervor, dass wir uns den Vorschlägen nicht verwehrt haben. Im Gegenteil. Einiges davon wurde aufgenommen und umgesetzt. Bei allem war uns aber wichtig, dass der unser Ziel – die Stärkung der biologischen Vielfalt und Biodiversität – sich wie ein roter Faden durch das Landesnaturschutzgesetz zieht. Und ich denke dies ist uns gelungen.
Wir werden ein fortschrittliches Landesnaturschutzgesetz bekommen, dass auf Nachhaltigkeit und Biodiversität ausgerichtet ist. Es steht nicht im Widerspruch zu den Nutzern. Denn der Schutz und der Erhalt von Natur und Landschaft dienen letztendlich auch dem wirtschaftlichen Nutzen.