Rede · 18.06.2008 Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag HSH


Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag sollen in erster Linie die Ergebnisse des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages umgesetzt werden. Dabei wissen wir, dass sich die Medienwirklichkeit schon ganz woanders befindet – beim 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und nicht zuletzt bei den Knackpunkten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Und angesichts der anstehenden Entscheidungen zum Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ist das, was heute auf der Tagesordnung steht eher das Kleinkarierte. Dennoch rufe ich in Erinnerung, dass es aus Sicht des SSW bei der Debatte um den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchaus auch „Knackpunkte“ gab – zum Beispiel in Bezug auf die neue Kontrollinstanz, die ZAK.

1. Grundsätzlich ist es gut, dass wir bei der Kontrolle von Sendeangeboten einen neuen Weg gehen. Denn heute kann man allabendlich die Folgen früherer Versäumnisse sehen, nämlich dass Sender ihren Grundpflichten der unabhängigen und ausführlichen Berichterstattung nicht immer nachgekommen sind. Das muss sich ändern. Der SSW hat in der Vergangenheit auf eine Verbesserung der Kontrolle gedrängt. Das, was uns der neue Staatsvertrag hier bietet, reicht aber bei weitem nicht aus. Was der SSW zur Einführung der ZAK meinte, kann man dem Protokoll der entsprechenden Landtagssitzung entnehmen. Die direkte Einbindung der Landesmedienanstalten in diese Kontrollarbeit ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

2. Die Geburtsfehler der länderübergreifenden Anstalt sind leider nicht ausgemerzt. Der SSW hatte vor der Fusion davor gewarnt, dass in der neuen Anstalt die Interessen der kommerziellen Anbieter dominieren könnten. Erste Anzeichen gibt es, dass sich diese Befürchtungen bewahrheiten.

3. Die Vermittlung der Medienkompetenz wurde nachholend im ersten Änderungsvertrag als eines der Ziel der Medienanstalt berücksichtigt. Papier ist aber geduldig. Eine Umsetzung dieses Zieles ist somit bislang nicht in Sicht. Ich möchte hier ein Beispiel anführen: den Newsletter „MEiER“ vor dem Hintergrund des sachverhalts, dass die Medienanstalt jedes Jahr Projekte zur Verbesserung der Medienkompetenz fördert. Zuletzt wurden im Mai diesen Jahres 43.000 Euro Fördergelder ausgelobt. Der Verein „Schnittpunkt“ in Heide erhielt 2008 als einer von drei Preisträgern für seinen medienpädagogischen Newsletter „MEiER“, der sich vor allem an Pädagogen richtet, einen Förderungsbetrag in Höhe von rund 3.000 €. Das ist allerdings nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, nachdem die institutionelle Förderung für MEiER 2007 eingestellt wurde. Dabei ist die Informierung über aktuelle Trends in der Jugendszene für Pädagogen und Lehrern inzwischen sehr wichtig geworden. Und genau das tut MEiER. Lehrer können kaum selbst auf den laufenden bleiben, weil sich die medialen Angebote in immer kürzeren Zyklen verändern; sie sind auf aktuelle Informationen angewiesen. Doch MEiER erscheint nur noch unregelmäßig. Anstatt also die Kompetenz von Pädagogen durch einen regelmäßig erscheinenden und aktuellen Infobrief zu stärken, wird das Projekt nach Ende der Förderung mit einem kleinen Preis abgespeist.

Darüber hinaus bleibt anzumerken, dass eine einmalige Prämierung freier Projekte in Höhe von rund 40.000 Euro jährlich völlig unzureichend ist, um das Ziel der Stärkung der Medienkompetenz umzusetzen. Neben der Kontrolle und Beratung der Anbieter ist zentrale Aufgabe der Medienanstalt die Vermittlung von Medienkompetenz. Diese Aufgabe muss ausreichend finanziell unterfüttert werden.

Der Antrag der Regierungskoalitionen geht in die richtige Richtung, dennoch bleibt er in seiner Beliebigkeit hinter dem Geforderten zurück. Schließlich hört man aus Norderstedt immer wieder, dass die Medienkompetenz durch den Bürgerfunk, also den Offenen Kanal, mehr als gut gefördert werde. Das ist falsch, weil dem Offenen Kanal nicht die Last dieser Aufgabe aufgebürdet werden kann, die der Landtag ausdrücklich der Medienanstalt übertragen hat.

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