Pressemitteilung · 18.05.2001 Broschüre ist wichtiger Schritt zur Umsetzung der Sprachencharta

Als einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein bezeichnete die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk, die heute in Kiel vorgestellte Broschüre der Landesregierung:

„Im Namen des SSW bedanke mich ausdrücklich bei Ministerpräsidentin Heide Simonis und der Minderheitenbeauftragten Renate Schnack für die Initiative zur Stärkung der Regional- und Minderheitensprachen. Seit dem Inkrafttreten der Charta vor über zwei Jahren hat es doch erhebliche Unklarheiten darüber gegeben, welche Rechte die Charta den Angehörigen der Minderheiten zum Beispiel beim Umgang mit den Behörden vor Ort gibt. Die handliche Broschüre trägt jetzt mit vielfältigen Informationen zur Klarheit bei und ist damit ein wertvoller Wegweiser sowohl für die Angehörigen der Minderheiten als auch für die Kommunen und für die Mehrheitsbevölkerung. Dass in der Broschüre teilweise die Regional- und Minderheitensprachen benutzt werden, erhöht natürlich den Gebrauchswert für die Angehörigen der Minderheiten.“

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Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Rede · 07.10.2026 Der Verfassungsschutz braucht vor allem gesellschaftliches Vertrauen

„Schutz der Demokratie bedeutet Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und eine starke Zivilgesellschaft. Ein guter Verfassungsschutz kann dazu beitragen, aber nicht mit immer weiterreichenden Eingriffsbefugnissen.“

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Rede · 07.10.2026 Digitale Grenzen überwinden – Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzland beenden

„Ein konkreter Ansatz wären besondere Regelungen für Minderheitenregionen: Lizenzgebiete könnten auf die Siedlungsgebiete anerkannter Sprachminderheiten im Nachbarstaat erweitert werden. Für uns hieße das: dänische Angebote für Südschleswig und deutsche Angebote für Nordschleswig.“

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