Rede · 29.01.2026 Der Staat hat die Pressefreiheit zu gewährleisten!

„Der Staat muss jederzeit in der Lage sein, seine Entscheidungen transparent zu machen. Hoheitliche Maßnahmen bergen weitreichende Rechte, aber eben auch weitreichende Pflichten. Als Politikerin habe ich mich auch schon über Presseberichte geärgert. Das berührt aber nicht meine Haltung, jederzeit für das Informationsrecht der Presse einzutreten.“

Sybilla Nitsch zu TOP 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz) (Drs. 20/3874)

Das Oberlandesgericht in Schleswig hat im Oktober ein Urteil zum Auskunftsbegehren der Bild-Zeitung gefällt, das bundesweit Aufsehen erregte. Aber sogar die Fachleute sind sich in der Beurteilung nicht einig, welche Bedeutung das Urteil eigentlich hat.
Ist die Pressefreiheit bedroht, weil Auskunftsersuchen in die Länge gezogen werden können?
Oder ist das nicht der Fall, weil die Presseanfragen in der Regel zeitnah beantwortet werden und Ablehnungen transparent sind? 
In dieser Situation ist es gut, wenn wir uns über die Pressefreiheit unterhalten. Ich habe allerdings Zweifel, das will ich gleich vorausschicken, ob wir mit der vorgeschlagenen Änderung auf dem richtigen Weg sind. Gleichzeitig möchte ich den Blick schärfen, dass es sich hier nicht um eine fachjuristische Debatte handelt, die wir den entsprechenden Fachleuten überlassen sollten. Die Frage danach, wie Widersprüche bei Informationsersuchen einzuordnen sind, betrifft den Alltag hiesiger Journalistinnen und Journalisten.
Das ist keine Spitzfindigkeit. Hier geht es um Grundrechte!
Wir sollten uns einig sein, dass wir Journalistinnen und Journalisten einen guten Zugang zu allen Informationen ermöglichen müssen.
Es muss als staatliche Pflicht angesehen werden, die Auskünfte zu erteilen, um eben die Wahrnehmung der Pressefreiheit zu gewährleisten.
Der SSW hat sich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes darüber hinaus für das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger stark gemacht. Der Staat muss jederzeit in der Lage sein, seine Entscheidungen transparent zu machen.
Hoheitliche Maßnahmen bergen weitreichende Rechte, aber eben auch weitreichende Pflichten.
Als Politikerin habe ich mich auch schon über Presseberichte geärgert. Das berührt aber nicht meine Haltung, jederzeit für das Informationsrecht der Presse einzutreten. 
Der Urteilsspruch des Oberlandesgerichtes kann dazu führen, dass die Medien wegen des Widerspruchsverfahren sehr lange auf eine Auskunft warten müssen. In einem Geschäft, in dem Aktualität ganz vorne steht, geht das natürlich gar nicht. Außerdem beklagen viele Journalistinnen und Journalisten, dass einige ihrer Auftraggeber von langwierigen Prozessen abgeschreckt werden könnten – viele freiberufliche Journalistinnen und Journalisten könnten das finanziell überhaupt nicht stemmen. Mehr Aufwand und Verzögerung im Auskunftsersuchen schränken womöglich die Pressefreiheit nicht massiv ein, sowie einige Fachleute das Urteil auslegen, aber formal werden die Vorgänge komplexer.
Hiermit kommt die Frage nach Zeitaufwand und Kosten als Grundsätzlichkeit auf. 
Denn es besteht die Gefahr, dass die Presse weniger oder gar nicht mehr auf Auskunft klagt. Dadurch würde ein Recht schleichend ausgehöhlt werden.
Aber es gibt eben auch Stimmen, die anführen, dass der Presse nur dann ein Hauptsacheverfahren erspart werden sollte, wenn das auch bei den Bürgerinnen und Bürgern der Fall ist. Die Privilegierung der Pressearbeit wird also durchaus kontrovers diskutiert.
Darum bin ich mir nicht sicher, ob der von der SPD vorgeschlagene Zusatz alle Probleme beheben wird. Eines ist für mich aber auch klar: detaillierte Regelungen, die nach immer neuen Einzelfällen beschlossen werden, helfen meist nur einem: der Bürokratisierung.
Ich bin also sehr gespannt auf die Anhörung im Ausschuss.
Das Pressegesetz des Landes ist im Paragrafen 4 klar gehalten. Ob eine detaillierte Ergänzung zu mehr Rechten oder doch zu mehr Unklarheiten führen wird, erschließt sich mir derzeit nicht. Und es sollte niemand hier so tun, als ob es ihm oder ihr anders erginge. Die juristische Meinung ist in diesem Punkt widersprüchlich. Zumindest da sind wir uns wohl alle einig.

 

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