Pressemitteilung · 03.02.2015 Die Ministerin hat richtig gehandelt

Zu Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin der JVA Lübeck erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft beschränkt sich auf die Frage der Strafvereitelung seitens der JVA-Leiterin. Auf die Frage also, ob die Polizei verbindlich und unverzüglich hätte über den Vorfall am 24.12.2014 informiert werden müssen.

Die Tatsache, dass diese Frage auch von Seiten der Staatsanwaltschaft noch weiterer Überprüfung bedarf, zeigt, dass Anke Spoorendonk richtig handelte, als sie diese Lücke in der Meldekette per vorläufigem Erlass landesweit rechtsverbindlich geschlossen hat. Eine Lücke, der ihre Vorgänger im Amt offensichtlich eher wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, um es parlamentarisch auszudrücken. 

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Zur heutigen Vorstellung des Zwischenberichts zum Gutachten „Identifizierung von Potenzialen zur Kostendämpfung sowie Effizienz- und Effektivitätssteigerung in der Eingliederungs- und Sozialhilfe“ sowie zur folgenden Anhörung erklärt der Abgeordnete der SSW-Landtagsfraktion Dr. Michael Schunck:

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