Rede · 23.09.2004 Gesetz über Lotterien und Sportwetten

Der vorliegende Gesetzentwurf beschäftigt sich mit der Ausgestaltung und Verwendung der Konzessionseinnahmen nach dem geplanten Verkauf der NordwestLotto an die I-Bank. Im Mittelpunkt der Diskussion stand naturgemäß die zukünftige Verwendung der Konzessionseinnahmen. Bisher wurden durch die Zweckerträge des Nordwestlotto jedes Jahr mehrere Millionen Euro für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2004 sind dafür noch 4 Millionen Euro vorgesehen. Dieses Verfahren wird jetzt durch das neue Gesetz abgelöst werden.

Aus Sicht der Landesregierung war bei der Umgestaltung des Lotteriewesens wichtig, dass die Sportförderung in Zukunft die lange gewünschte Planungssicherheit, die durch den schwer angeschlagenen Landeshaushalt nicht mehr gewährleistet werden konnte, bekommt. So sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Sportförderung des Landes 8% der Konzessionseinnahmen und mindestens 6,3 Mio. Euro bekommt. Dabei wird der Landessportverband Schleswig-Holstein sogar mit 90% dieser Einnahmen bedacht. Ich möchte ausdrücklich unterstreichen, dass der SSW zu diesem Teil des Gesetzes weiterhin steht.

Auch andere gemeinnützigen Zwecke werden im Gesetzentwurf berücksichtigt. So bekommt die Verbraucherinsolvenzberatung 4,9% der Einnahmen aus den Konzessionsabgaben. Auch die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs und die Stiftung Naturschutz bekommen einen klar definierten Anteil an den Einnahmen der Konzessionsabgaben. Man darf aber in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass der Umweltschutz und die Förderung von Agenda 2010 bereits durch Bingolotto eine große finanzielle Unterstützung bekommen.

Im Verlauf der Anhörung wurde deutlich, dass die Verwendung der Konzessionsabgaben große Begehrlichkeiten bei vielen Verbänden und Organisationen im Lande geweckt hat. Das gilt insbesondere für den Kulturbereich, der entsprechende Forderungen gestellt hat. Wir haben das Ansinnen der Kulturverbände und anderer Organisationen in der Landtagsgruppe sehr intensiv diskutiert und sind nach einer äußert schwierigen Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass wir eher der sozialen Arbeit im Lande Vorrang einräumen wollen. Das soll natürlich keine Herabsetzung der Arbeit der Kulturorganisationen sein. Diese müssen aber auf anderen Wege finanziell unterstützt werden.

Der SSW hatte sich schon in der 1. Lesung dafür eingesetzt, dass auch die Freien Wohlfahrtsverbände aus der Lotterie Zuschüsse erhalten. Denn gerade diese soziale Arbeit ist enorm wichtig für unsere Gesellschaft und braucht genauso wie die Sportförderung eine langfristige Planungssicherheit. Im Haushalt 2004/2005 stehen zwar jeweils 2,1 Mio. für die Wohlfahrtsverbände zur Verfügung, aber wir sind darüber besorgt, was angesichts der schlechten Haushaltslage nach 2005 in diesem Bereich passieren wird. Auch die freien Wohlfahrtsverbände benötigen Planungssicherheit.

Wenn jetzt nach der Ausschussberatung im Gesetz stehen wird, dass die verbleibenden Beträge für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen sind, ist das aus Sicht des SSW leider nicht ausreichend. Die bisherige Förderpraxis spricht dafür, die Wohlfahrtsverbände zu benennen, deshalb legen wir Wert darauf, dass eine vorrangige Begünstigung der Wohlfahrtsverbände auch im Gesetzentwurf enthalten ist. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

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