Pressemitteilung · 07.12.2012 Glücksspielgesetz rechtssicher abwickeln

Zur ausführlichen Stellungnahme Maltas zum Glücksspielgesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Es ist natürlich das gute Recht anderer EU-Staaten, im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens ausführliche Stellungnahmen abzugeben. Und natürlich wird sich die Landesregierung gewissenhaft mit den Stellungnahmen Maltas und Großbritanniens zum Glücksspielgesetz auseinandersetzen.
Ungünstig ist jedoch, dass eine Entscheidung über den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag der Länder dadurch frühestens im Januar erfolgen kann.
Die rot-grün-blaue Koalition und ihre Landesregierung haben in der Vergangenheit deutlich gemacht, das sowohl das Gesetzgebungsverfahren als auch die Erteilung von Lizenzen nach Recht und Gesetz durchgeführt werden. Dies ist bisher so geschehen, und das gilt auch weiterhin.



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