Pressemitteilung · 05.05.1999 Investitionsbank Schleswig-Holstein darf nicht geschwächt werden

Bei der Aktuellen Stunde zur "Sonderausschüttung der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 47,5 Millionen DM" sagte die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk, heute unter anderem:

"Die Sonderausschüttung in Höhe von 47,5 Millionen DM wird durchgeführt, weil das Land kaum noch Alternativen hat, um den Haushalt zu finanzieren. Wobei wir allerdings vor der Wahl von Pest oder Cholera stehen: Sonderausschüttung oder Verkauf der goldenen Henne "Nord-West-Lotto".

Spoorendonk forderte das Parlament dazu auf, eine kritische Bewertung der Transaktion vorzunehmen. Durch die notwendige Änderung des Investitionsbankgesetzes bekomme man die Möglichkeit einer intensiven parlamentarischen Auseinandersetzung. Diese müsse der Landtag nutzen.

Die Investitionsbank sei in einer günstigen Entwicklung und deshalb ist, laut Spoorendonk, die Forderung des SSW, daß die Geschäfte der Investitionsbank - insbesondere die Wirtschaftsförderung und die übrigen Investitionen - bei der geplanten Transaktion nicht leiden dürfen. "Die Investitionsbank darf durch die Sonderausschüttung nicht geschwächt werden, " so Spoorendonk.

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